Hallo Allerseits,
Einhaken von SS-Angehörigen vom 20.05.1944
Auf das Verordnungs-Blatt der Waffen-SS vom 15.07.1942 Ziffer 247 wird erneut hingewiesen. Angehörigen der Waffen-SS in Uniform ist es grundsätzlich verboten, in der Öffentlichkeit bei Tage den Arm einer weiblichen Person einzuhaken bzw. das Einhaken des Armes seitens weiblicher Personen zuzulassen.
Für die zeitliche Begrenzung des Tages sind die für die Verdunkelungsvorschriften jeweils bekanntgegebenen Tageszeiten maßgebend.
Der Chef des SS-FHA
gez. Jüttner
SS-Obergruppenführer und
General der Waffen-SS
Quelle: Nara T-175
Gruß
Antje