Merkblätter zu Verhaltens-Regeln der Wehrmacht im In- und Ausland

  • Nachtrag:


    anbei ein etwas anderes Merkblatt für das Verhalten des dt. Soldaten in Tunesien. Dieses ist zwar nicht datiert aber sollte von Ende 1942 stammen und wurde seiner Zeit vom Generalfeldmarschall Keßelring verfasst.


    Quelle: Nara T-315 R-570


    Gruß

    Michael

  • Hallo Allerseits,


    ich habe noch etwas zu dem Thema Verhalten der Truppe gegenüber der kaukasischen Zivilbevölkerung gefunden.


    Abschrift und Bearbeitung!


    General-Kommando XXXX. Panzerkorps

    Abteilung Ic


    Korps-Hauptquartier, den 23.08.1942


    Verhalten der Truppe gegenüber der kaukasischen Zivilbevölkerung


    Die deutsche Wehrmacht hat den kaukasischen Völkern durch Flugblätter, Handzettel, Rundfunk und sonstige Propaganda weitgehende Selbstverwaltung, freie Entwicklung der nationalen, kulturellen und wirtschaftlichen Kräfte, Auflösung der Kollektivwirtschaften, Wiedereröffnung der Gotteshäuser, Achtung aller Bekenntnisse, Sitten und Überlieferungen zugesagt.


    Die Achsenmächte sehen in den Völkern des Kaukasus befreundete Völker, ihre Truppen befreien sie vom Joch des Bolschewismus und übernehmen ihren militärischen Schutz. Angehörige dieser Völker kämpfen bereits in den Reihen der deutschen Wehrmacht und ihrer Verbündeten. Die gegebenen Zusicherungen sind bereits weitesten Kreisen der kaukasischen Völker bekannt. Unterstützung des deutschen Vormarsches, freundlicher Empfang unserer Truppen und bereitwillige Zusammenarbeit ist von einem großen Teil der Bevölkerung erfolgt und auch weiterhin zu erwarten.


    Die Dauer einer solchen Einstellung wird jedoch von dem Verhältnis zwischen dem einzelnen Soldaten und dem einzelnen Landeseinwohner abhängen. Es liegt im eigenen Interesse der Truppe, die Kaukasier richtig zu behandeln.


    Als Kundschafter, Führer und insbesondere in der Partisanenbekämpfung können die Kaukasier der Truppe wertvolle Dienste leisten und damit unnötige Blutopfer ersparen.


    Die Kaukasier müssen das Gefühl haben, dass die einrückende Truppe als Freund in ihr Land gekommen ist. Dementsprechend müssen alle Übergriffe verhindert, Sitten und Gebräuche des Landes geachtet, die kaukasischen Frauen mit Hochachtung behandelt werden.


    Unvermeidliche Zwangsmaßnahmen, die zur Fortführung des Kampfes getroffen werden müssen und in die Rechte der Landeseinwohner eingreifen können, sind der Bevölkerung verständlich zu machen.


    Über Plünderung ist in jedem einzelnen Falle Tatbericht einzureichen.


    Gruß

    Antje


    Dazu passt der nachfolgende Beitrag…


    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Michael,


    vielen Dank für das Merkblatt!


    Ist Dir bekannt, warum deutsche Soldaten Rom nicht in Uniform betreten durften, wie in Nr. 4 des Merkblatts angeordnet?


    Gruß

    Horst

  • Hallo Horst,

    Ist Dir bekannt, warum deutsche Soldaten Rom nicht in Uniform betreten durften, wie in Nr. 4 des Merkblatts angeordnet?

    soweit ich mich erinnern kann, waren zu diesem Thema keine weiteren Infos in der Rolle zu finden. Es ist aber sehr naheliegend, dass dieser Befehl mit dem Sturz von Mussolini zusammenhängt. Dieser war am 25. Juli 1943 und das Merkblatt ist datiert auf Juli 1943.


    Gruß

    Michael

  • Hallo Allerseits,


    heute ein Merkblatt mit dem Namen „Der Krieg an Estlands Grenzen“ vom 21.02.1944


    Es geht in dem Merkblatt auch um das Verhalten gegenüber den Esten…


    Wir hatten bereits einen „Verhaltensaufruf“ von 1942 hier thematisiert. Den habe ich verlinkt…



    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje