Lebensmittelversorgung in der Wehrmacht

  • Hallo Wirbelwind,


    nein, über Strafmaßnahmen habe ich bisher auch noch nichts gelesen. Allerdings wird man die betreffenden Soldaten sicher eine Weile damit aufgezogen haben. Ist für manche auch eine Strafe.


    Es ist mir neu, dass man Kartoffelkäfer für Geld gezüchtet hat. Weswegen? Hat man sie in feindlichen Gebieten ausgesetzt?


    Gruß Marga

  • Hallo Marga,

    es wurde zwar mal behauptet, dass die Amis nach dem Krieg Gebiete der damaligen DDR anfangs der 50 ziger mit Kartoffelkäfern ,,bombardiert" hätten. Sozusagen biologische Kampfführung. Das ist Quatsch. Warum die Kartoffelkäfer zu diesem Zeitpunkt gehäuft auftraten, keine Ahnung. Natürlich musste dem entgegen getreten werden. Also ging es an das Absammeln, um die Schäden bei der Kartoffelernte zu minimieren. Dafür gab es Geld. Ähnlich, wie beim Kartoffelsammeln. Findige Leutchen vermehrten die Biester und gaben sie dann ab. Geld eingestrichen, ohne zu sammeln.

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Wirbelwind,


    das ist ja ein Ding. Was sich manche Leute einfallen lassen um an Geld zu kommen ist schon der Wahnsinn. Herzlichen Dank für die Erklärung.


    Gruß Marga

  • Hallo,

    wenn Wiki nicht gelogen hat, gab es im Dt. Reich 1935 sogar eine Kartoffelkäfer- Fibel für Schulkinder.

    Nachklapp zu den voran gegangenen Posts. Die Infos zur ,,Kartoffelkäfer-Züchtung" stammen von einem ehemaligen Bauernkind aus dem Nachbarort.

    MfG Wirbelwind

  • Guten Abend zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung, v.September 1940

    Quelle: germandocsinrussia



    Merkblatt


    über den Verwendungszweck der in Boulogne und Hesdin empfangenen Sonderverpflegung usw.


    Gegenstand Verwendungszweck
    Empfang in Hesdin:
    1 Tagessatz kalte Kost
    ohne Brot (nur Fleisch
    und Fett)

    Ist dem Mann mitzugeben auf dem Seetransport
    Verzehr:
    Am 1. Transporttag Brotportion in Form von
    Kommissbrot wird für die kalte Kost noch
    ausgegeben.
    1 Tagessatz Knäckebrot
    — 375 g —


    Ist nicht bestimmt als Brotportion zur kalten
    Kost, sondern als Brotportion zur 1. Feldportion,
    die als 1. Ausstattung ständig bei der Truppe
    lagert.
    Empfang in Boulogne:
    1 Tagessatz Knäckebrot
    — 375 g —




    Ist bestimmt als Brotportion zur 2. Feldportion
    der 1. Ausstattung.
    Der Truppe fehlen an Brot also lediglich
    2 Brotportionen, nämlich:
    - 1 Brotportion zur kalten Kost
    - 1 Brotportion zur 3. Feldportion der
    ständigen 1. Ausstattung.
    3 Tagessätze Sonder-
    verpflegung einschl.
    Dauerbrot




    Bestimmt zum Verzehr vom 2. - 4. Tag nach der
    Verladung. 1 Tagessatz ist beim Mann mitzu -
    führen. 2 Tagessätze sind von der Truppe
    wasserdicht und in praktischer Form zu ver-
    packen, gemäß mündl. Anweisung durch
    Divisionsintendanten, Verladung und Mitführung
    durch die Truppe auf ihren Schiffen.
    1 Esbitkocher
    pro Kopf



    Ist mitzuführen von jedem Mann im Brotbeutel
    Zweck:
    Aufwärmen der Mischkonserve und Bereitung
    von kochendem Wasser für Tee- und
    Kaffeeaufgüsse.
    Trinkwasserkanister
    6 l pro Kopf der
    — 1. Staffel
    2 l pro Kopf der
    — 2. Staffel
    Von der Truppe in Schiffe verladen. Erst kurz vor
    der Verladung frisches Wasser einfüllen.




    Ich habe in dieser Aufstellung nur die Verpflegung für die Truppe aufgelistet.



    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    O.U., 24. September 1940


    Geheim

    34, Division

    Abt. IVa

    Nr. 319/40 geh.


    Bezug: 34. Div. IVa Nr. 311/40 geh. vom 171.09.40


    Betreff: Verpflegung beim Einsatz


    Generalkommando hat befohlen:


    Die bei der Truppe vorhandene Verpflegung für den Einsatz, nämlich:


    1 Tagessatz kalte Kost

    3 Tagessätze Sonderverpflegung (Boulogne)


    ist bestimmt für die 4 ersten Tage nach der Landung. Sie darf also erst nach der Landung angegriffen werden. Für die Überfahrt ist daher ein weiterer Tagessatz kalte Kost bei der Verpflegungsausgabestelle in Hesdin zu empfangen und von der Truppe vorrätig zu halten.


    Außerdem werden in Hesdin für die kalte Kost ausgegeben:


    100 g Schokolade

    und 50 g Weinsäurezucker


    Truppenteile die zur Verpackung der Lebensmittel noch Säcke benötigen, melden ihren Bedarf an Division Abt. IVa bis 27.09.1940



    Im Auftrage des Divisionskommandeurs

    Der Divisionskommandant




    Gruß Marga

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Ortsunterkunft, den 26.06.1944


    5. Lagerung von Butter und Margarine


    Butter und Margarine sind infolge ihres Wassergehaltes besonders dem Verderb durch Schimmelpilze ausgesetzt. Sie sind daher möglichst in Kühlräumen und Fettbunkern zu lagern. Wo diese nicht vorhanden, sind die Lagerräume kühl zu halten, gegen Wärme, Feuchtigkeit, Fremdgerüche und Sonnenlicht zu schützen. Fenster sind orangerot oder grün zu streichen. Laufende Überprüfung der eingelagerten Butter ist notwendig.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Antje,

    ist irgendwie bekannt, was unter einem Fettbunker zu verstehen ist? Kann mir den Begriff nur so erklären, dass dieser so gebaut ist, das kein Sonnenlicht eindringt und die Temperatur konstant niedrig bleibt.

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Wirbelwind,


    bisher konnte ich zu den butterbunkern nichts genaues finden, aber wir haben hier in diesem Bereich etwas zur Lagerung in Höhlen.


    Ich halte aber weiterhin meine Augen offen…


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    7. Kampf dem Verderb von Fleisch und Wurst in der warmen Jahreszeit. In der Anlage wird ein Merkblatt für die Behandlung und den Transport von Frischfleisch und -wurst während der warmen Jahreszeit bekanntgegeben. Hierzu wird ergänzend angeordnet:


    a) Frischfleisch und Frischwurst ist während der warmen Jahreszeit für keinen längeren Zeitraum ale für 2 Tage an die Truppe auszugeben.


    b) Durch Verlegung der Ausgabezeit in die späten Abend- oder frühen Morgenstunden muss erreicht werden, dass die Fleisch- und Wurstwaren auch bei längeren An- und Abmarschwegen vor den heißesten Tagesstunden bei der Feldküche eintreffen und am Abend des gleichen Tages noch an den Mann ausgegeben werden können.


    c) zur Versorgung der Stützpunkte und Einheiten, die wegen besonders ungünstiger Lage den zweitägigen Empfang nicht durchführen können, ist auf Dauerware zurückzugreifen.



    Anlage


    Kampf dem Verderb von Fleisch und Wurst in der warmen Jahreszeit


    Im Osten, wo die sachgemäßen Einrichtungen fehlen, um von vornherein Verderben von Fleisch und Wurst in der warmen Jahreszeit verhindern zu können, ist Kampf dem Verderb dieser Waren mit allen Mitteln zwingende Notwendigkeit. Obwohl die hierfür in Frage kommenden Maßnahmen bekannt sind, geraten nach eingegangenen Berichten erhebliche Mengen dieser Nahrungsmittel infolge Verderbens unnötig in Verlust.


    Nachfolgend einige wesentliche Punkte zur Verhinderung derartiger Verluste.


    1. Frischfleisch und Frischwurst müssen in der waren Jahreszeit schnellstens dem Verzehr zugeführt und die Aufbewahrungszeit bei der

    Truppe so kurz wie möglich gehalten werden. Diese Lebensmittel sind daher In der warmen Jahreszeit nur für kurze Zeit (bis 2 Tage) und nach Möglichkeit bei den Schlächterei-Einheiten unmittelbar zu empfangen. Bei Transportschwierigkeiten infolge weiter Entfernung empfiehlt sich die Bildung von Empfangsgemeinschaften benachbart gelegener Truppenteile. Dieses hat den Vorteil, dass nicht jeder Truppenteil täglich oder alle 2 Tage eigens mit einem Fahrzeug Fleisch abzuholen hat. Wo eine längere Aufbewahrung von Frischfleisch bis zum Verzehr nicht zu vermeiden ist, schützt Einpökeln oder kurzes Anbraten des Fleisches vor schnellem Verderb.


    Für räumlich weit entfernt liegende Einheiten und Stützpunkte, bei denen die empfangene Verpflegung erst zwei oder mehr Tage nach dem Empfang an den Mann ausgehändigt werden kann, dürfen höchstens je 1 Tagessatz Frischfleisch und Frischwurst, im übrigen nur Dauerware oder Konserven ausgegeben werden. Auch die Ausgabe dieses 1 Tagessatzes Frischfleisch oder Frischwurst ist nur zulässig, wenn die Witterungs- und Transportverhältnisse die Gewähr bieten, dass diese Verpflegungsmittel in einwandfreiem Zustand bei den Verbrauchern ankommen.


    Die Truppenteile haben beim Empfang die einwandfreie Beschaffenheit von Fleisch und Wurst zu bescheinigen. Sachverständig bei Beschwerden bei der Ausgabe und der Übernahme ist der jeweilige Führer der Schlächterei-Einheit, im Falle seiner Verhinderung ein sonstiger Veterinäroffizier. Nach dem Empfang auftretendes Verderben, das durch unsachgemäßen Transport oder unsachgemäße Aufbewahrung bedingt ist, fällt der Truppe zur Last.


    2. Von großer Bedeutung ist die peinliche Sauberkeit aller mit diesen Waren in Berührung kommenden Personen, Geräte, Transportmittel, Fleischtücher und Aufbewahrungsräume. Besonders der teilweise höchst unhygienische Transport von Fleisch und Wurst nach erfolgtem Empfang bis zur Truppe ist ein Hauptgrund für das Verderben dieser Waren. Diese Transporte sind schärfstens zu kontrollieren hinsichtlich der Sauberkeit der Fahrzeuge, der Fleischbehältnisse und Tücher. Zum Schutz des Fleisches und der Wurst gegen Sonnenbestrahlung, Niederschläge, Staub ist Abdecken der Wagen unerlässlich. Transportgüter, die geeignete sind das Fleisch und die Wurst zu verunreinigen, sind keinesfalls auf diesen Wagen mitzuführen.


    3. Bei der Truppe sind Fleisch und Wurst in luftigen, kühlen, vor Sonneneinwirkung geschützten, dunklen Räumen (geeignete Keller bzw.. Bunker, deren Fenster mit Fliegenschutz zu versehen sind) sachgemäß zu lagern. Grundsätzlich sind Fleisch und Wurst hängend aufzubewahren, sodass die frische Luft zu allen Teilen Zutritt hat. Falsch ist z.B. ein Aufhängen von mehreren Würsten an einem Haken.


    Infolge Mangels geeigneter Lager-, Keller- und Kühlräume hat jede Einheit zweckmäßigerweise zur Lagerung von Frischfleisch, Wurst, Butter, Schmalz und anderer wärmeempfindlicher Lebensmittel einen eigenen, entsprechend eingerichteten Erdbunker zu bauen.


    4. Die Aufteilung von Wurst und Butter zu Portionen hat erst kurz vor der Ausgabe an die Soldaten zu erfolgen. Ein immer wieder beobachtetes längeres Lagern der aufgeteilten, in Papier eingewickelten Portionen in der warmen Küche oder im Verpflegungsraum leistet den Verderb dieser Waren außerordentlich Vorschub. Ausgabe dieser Portionen nicht in der heißen Tageszeit.


    Den Truppenführern, Fachberatern, Verpflegungs-Offizieren, Verpflegungs- und Küchen-Unteroffizieren erwächst bezüglich Transport, Lagerung, Verteilung und Ausgabe der Fleisch- und Wurstwaren usw. in der heissen Jahreszeit eine grosse Verantwortung.


    Oberkommando Heeresgruppe Mitte/Ortsquartier/IVA/IVC (III) Nr.123/44 Az.62 vom 31.05.1944


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Guten Morgen zusammen,


    Der Beitrag enthält einen Abschnitt über die Weihnachtszuwendung eines Admirals am schwarzen Meer.


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Weihnachtszuwendungen für die Kriegsweihnachten 1943


    Im 5. Kriegswirtschaftjahr ist es nötig, eine gleichmäßige Abfindung sämtlicher Wehrmachtsangehörigen bei der Ausgestaltung des Kriegsweihnachtsfestes durchzuführen. Vom Oberkommando der Wehrmacht wurden für die Sowjetgebiete pro Mann folgende Weihnachtszuwendungen festgesetzt:


    a) 500 g Pfeffernüsse, Printen oder dergleichen,


    b) 100 - 125 g Keks ( eine Packung),


    c) 180 g Zuckerwaren, 6 Rollen Drops oder Beuteldrops,


    d)

    -- 4 Zigarren an 10 % der Empfangsberechtigten

    -- 10 Zigaretten am 70 % der Empfangsberechtigten

    -- 25 g Rauchtabak an 20 % der Empfangsberechtigten


    e) 1/4 Ltr. Branntwein. An weibliche Gefolgschaftsmitglieder 3/4 Ltr. Rot- oder Weißwein.


    f) je 3 Mann eine Weihnachtskerze.


    Lametta wird mit Rücksicht auf die Metallknappheit in diesem Jahr nicht zur Verfügung gestellt.


    Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die derzeitige Nachschub- und Transportlage nicht überall das rechtzeitige Eintreffen der Weihnachtsartikel gewährleistet. Aus diesen Gründen ist es möglich, dass anstelle der vorgenannten Weihnachtszuwendungen andere Artizur Verteilung gelangen bzw. die Weihnachtsartikel erst nach dem Weihnachtsfest verausgabt werden können.


    - H 1763 V -




    Gruß Marga

  • Hallo,


    zu dem Post #190 kann ich auch noch etwas beitragen…


    Korück 580, 26.12.1944


    3. „Erich Koch - Weihnachtsspende"


    Der Gauleiter des Gaues Ostpreußens hat für alle im Gau Ostpreußen eingesetzten Soldaten folgende Weihnachtsspende zur Verfügung gestellt:


    Je Kopf:

    • 125 g Gebäck
    • 125 g Bonbon
    • 20 Stück Zigaretten


    Empfang bei den Armee-Verpflegungs-Lagern (AVL) nach der Kopfstärke vom 24.12.1944. Die Ausgabezeit ist bei den AVL zu erfragen.


    Bei der Ausgabe an den einzelnen Mann ist besonders darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Spende das Gauleiters Koch handelt.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo,

    gab es denn diese ,,Spende" vom Gauleiter Koch zusätzlich zu den anderen üblichen Weihnachtszuwendungen oder erfolgte eine Anrechnung? Es ist für mich schon erstaunlich, woher Koch Gepäck, Bonbons und Zigaretten nahm, wo doch all diese Dinge bereits knapp waren und eine beträchtliche Anzahl von Soldaten in Ostpreußen standen.

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Wirbelwind,


    also für mich klingt es so als ob es das zusätzlich gab, aber ich weiß es leider nicht und weiterführende Informationen habe ich keine gefunden. Woher Gauleiter Koch diese Dinge nahm habe ich mich auch schon gefragt… Wahrscheinlich hatte er das gebunkert und war sich bewußt, dass er den ganzen Kram wohl nicht alleine essen kann…


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Antje,

    mir schwant das gleiche vor, was Du in Deinem letzten Post schon erwähntest. Koch hat diese Dinge gehortet. Er fühlte sich unangreifbar in seiner Position und lies sich wohl gern hochleben. Eine gewisse Schläue ist ihm nicht abzusprechen. Wegen dem Verbleib des Bernsteinzimmers hat er die Polen jahrzehntelang an der Nase herum geführt. Dadurch entging er dem Strang und starb hochbetagt im Gefängnis.

    MfG Wirbelwind

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung, vom 10.08.1943

    Quelle: germandocsinrussia


    438. Verwertung der Erträgnisse aus der Bewirtschaftung heereseigenen Jagden im Heimatkriegsgebiet


    Ch H Rüst u. BdE hat mit Erlass vom 26.06.43 Az. 62 a 10 V 3 (V a) folgendes angeordnet:


    Für die Verwertung des im Bereich der heereseigenen Jagden anfallenden Schalen- und Niederwildes wird im Einvernehmen mit dem Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft für das Heimatkriegsgebiet außer Gen. Gouv. und Protektorat Böhmen/Mähren folgende Ausnahmeregelung getroffen:


    1. Als ablieferungspflichtig gelten nach der Anordnung Nr. 1a der Hauptvereinigung der Deutschen Viehwirtschaft betr. Wildbewirtschaftung vom 07.05.1943 (RNVBl. 43, S. 171) — Erl. des Rjm. J. 713.06 — 144 — vom 07.05.1943:


    a) Schalenwild, und zwar: Rot-, DAM-, Reh-, Schwarz-, Elch-, Muffel- und Gamswild, soweit nicht nach § 2 der Anordnung ein bestimmter Teil der Strecke den Jagdausübungsberechtigten ohne Anrechnung auf die Reichsfleischkarte zur Verfügung steht;


    b) Niederwild, und zwar Hasen und Fasanen, soweit sie nicht nach § 6 der Anordnung ablieferungsfrei sind.


    2. Sonstiges Wild wie Kaninchen, Wildenten, Rebhühner unterliegen nicht den Bewirtschaftungsbestimmungen.


    3. Das ablieferungspflichtige Schalen- und Niederwild aus den heereseigenen Jagden ist von den Heeresforstdienststellen den örtlich zuständigen Heeres- Verpflegungs-Dienststellen zur Zuweisung an Lazarett-, Truppen - und Gefolgschaftsküchen sowie Speiseanstalten zur Verfügung zu stellen. Für die Versorgung dieser Küchen usw. von den Heeresforstdienststellen an den freien Wildhandel nach § 3 der Anordnung abzuliefern.


    4. Die Heeres-Verpflegungsdienststellen sorgen für eine gerechte Zuweisung des Wildes innerhalb ihres Bereichs; in erster Linie sind Lazarette zu berücksichtigen. Die Wehrkreisverwaltungen haben darüber zu wachen, dass dies geschieht. Sie sind berechtigt, die Abgabe an Stellen außerhalb des Bereichs der für die Heeresforstdienststellen örtlich zuständigen Heeres- Verpflegungsdienststellen anzuordnen, um die Vorteile der Zuteilung von Wildfleisch möglichst vielen Lazaretten usw. zukommen zu lassen. Den rechtzeitigen Transport des Wildes haben die Heeres-Verpflegungsdienststellen mit den Heeresforstdienststellen und Verbrauchern zu regeln.


    5. Die Heeresforstdienststellen geben das als Magazinverpflegung in Lazarett- und Truppenküchen zu verwendende Wild unentgeltlich und ohne Einziehung von Fleischmarken ab. Es ist durch den Verbraucher in jedem Falle auf zustehende Fleischmengen anzurechnen, und zwar entsprechend Anmerkung 2 zur E.W.Verpfl. V. mit der Hälfte des Gewichtes des Fleisches, außer Fasanen. Bei Lieferung ganzer Tiere muss daher das Gewicht des Fleisches durch den Verbraucher ermittelt werden. Für Wildgeflügel gilt Abs. 2 dieser Anmerkung: hiernach ist für ausgenommene Fasane — Kopf, Flügel und Füße mitgewogen — das 2 1/2 - fache des Portionssatzes für Frischfleisch mit Knochen zuständig.


    6. Bei Abgabe von Wild an Gefolgschaftsküchen und Speiseanstalten, in denen Selbstverpfleger gegen Abgabe von Lebensmittelmarken verpflegt werden, ist das Wild mit den festgesetzten Marktpreisen an die Heeresforstdienststellen zu bezahlen. Wegen Abgabe von Fleischmarken oder anderer Bedarfsnachweise für Fleisch vgl. §§ 4 und 6 o. a. Anordnung.



    Fortsetzung nächste Seite:

  • Fortsetzung:


    Zusätze der Wehrkreisverwaltung XI:


    Zu 3.:

    Die angeordnete Abgabe von ablieferungspflichtigem Wild bezieht sich nur auf Erträge aus heereseigenen Jagden, die in Selbstverwaltung genommen sind. Bei verpachteten heereseigenen Jagden ist das Wild nach der Anordnung 1a der Hauptvereinigung der deutschen Viehwirtschaft vom 07.05.1943 dem Wildhandel zuzuführen.


    Die Heeres-Verpflegungs-Dienststellen setzen sich hinsichtlich der Zuweisung des ablieferungspflichtigen Wildes mit den in ihrem Bereich liegenden Heeresforstdienststellen unmittelbar in Verbindung.


    Zu 4.:

    Das von den Heeresforstdienststellen zugewiesene Wild ist in erster Linie an Reserve-Lazarette auszugeben.


    Die Heeres-Verpflegungs-Dienststellen ermitteln bei den zuständigen Heeresforstdienststellen, welche Mengen an Wild nach den vorgesehenen Abschusszahlen voraussichtlich zugewiesen werden.


    Soweit bei den Heeres-Verpflegungs-Dienststellen, in deren Bereich Heeresforstdienststellen mit selbstverwalteten heereseigenen Jagden liegen, größere Mengen an Wild anfallen, als für die Versorgung der zu betreuenden Lazarett- Truppen- und Gefolgschaftsküchen benötigt werden, sind diese Überschussmengen der Wehrkreisverwaltung jeweils zeitgerecht bekanntzugeben. Die Wehrkreisverwaltung wird dann die Zuweisung der Überschussmengen an Lazarette usw. im Bereich anderer Heeres-Verpflegungs-Dienststellen anordnen.


    Diejenigen Heeres-Verpflegungs-Dienststellen, denen Wild von den Heeresforstdienststellen zugewiesen wurde, haben der Wehrkreisverwaltung bis zum 5. eines jeden Monats zu melden, welche Mengen und Arten von Wild ihnen im abgelaufenen Monat zur Verfügung gestellt sind und in welcher Weise die Verteilung an Lazarett- Truppen- und Gefolgschaftsküchen erfolgt ist.


    Zu 5.:

    Die Empfänger des Wildes, die seitens der Verpflegungsdienststelle oder — im Falle der direkten Belieferung — die Verbraucher (Lazarette usw.), haben der Heeresforstdienststelle den Empfang des Wildes auf dem Wildzettel zu bescheinigen.


    Falls das Wild nicht den von der Heeres-Verpflegungs-Dienststelle bezeichneten Verbrauchern direkt zugeführt wird, sondern über die Heeres-Verpflegungs-Dienststelle zur Ausgabe erlangt, haben letztere der Heeresforstdienststelle außerdem mitzuteilen, welchem Lazarett usw. das Wildbret zugeteilt wurde. Die Verbraucher des Wildbrets müssen bei Schalenwild den am Wildkörper angehängten Wildursprungsschein nach Zerwirkung des Stückes an die Heeresforstdienststelle zurücksenden.


    Zu 6.:

    Gefolgschaftsküchen und Speiseanstalten setzen sich wegen der Zuweisung von Wild aus heereseigenen Jagden unmittelbar mit der zuständigen Heeres-Verpflegungs-Dienststelle in Verbindung.


    Die Heeresforstdienststellen stellen den Gefolgschaftsküchen und Speiseanstalten das gelieferte Wild in Rechnung und melden dem für den Empfänger zuständigen Ernährungsamt nach § 6 der Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Viehwirtschaft vom 07.05.1943 die Abgabe des Wildbrets zwecks Anrechnung auf die Fleischkarte bzw. andere Bedarfsnachweise.


    Sachg. C II, 2




    Gruß Marga

  • Hallo,

    wer betrieb denn die heereseignen Jagden bzw. kam in den Genuss entsprechende Wildarten schießen zu dürfen? Vermute mal, dass dies höhere Chargen in der Heeresverwaltung betraf.

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Wirbelwind,


    zunächst musste man im Besitz eines Jagdscheins sein und dann musste ein Antrag gestellt werden, dass man in der Region jagen durfte. Einige Bereiche waren auch von der Jagd ausgeschlossen.


    Wenn ich wieder mal über diese Informationen stolpern sollte, denke ich an dich. Ich habe es seinerzeit nicht rausgezogen, da ich dachte es interessiert niemanden. :)


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: