Kampfstände & Verteidigungsanlagen

  • Hallo,

    der allseits bekannte ,,Rommelspargel" am Ärmelkanal bzw. Atlantikküste (,,Atlantikwall") hatte hier wohl seinen Ursprung. Allerdings waren diese Hochpfähle 4-5 m lange, in den Boden gerammte Baumstämme, die mit Draht verbunden waren. Die ein oder andere Personenmine wird gerade auch in Strandnähe ebenfalls dabei mit verbaut worden sein.

    MfG Wirbelwind

  • Nachtrag:


    ergänzend zu diesem Bereich, habe ich noch einen Hinweis auf das Verbot des Verheizens von Schneezäunen gefunden.



    Quelle: Nara T-315 R-545


    Gruß

    Michael

  • Nachtrag:



    zum Thema Stacheldraht habe ich noch eine gute Skizze gefunden, siehe Anlage.


    Quelle: Nara


    Gruß

    Michael

  • Hallo,

    wurde zum Bau dieser Drahthindernisse im Winter auch glatter Draht verwendet? Im Post 94 ging es auch um Drahthindernisse. Dort wurde aufgrund von Produktionsschwierigkeiten beim Bau von Drahthindernissen ein Verhältnis von 1:3 von glatten Draht zu Stacheldraht angegeben. Eine weitere Frage. Verbauten die zuständigen Pioniere auch Sprengladungen, die auf Zug reagierten? Bspw. beim Zerschneiden von Drähten?

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Wirbelwind,


    also im Netz konnte ich dazu bisher nichts finden. Ich habe dir aber mal alle Inhalte zum Thema Stacheldraht eingestellt, die ich noch vorliegen habe. Vielleicht hilft dir das ja noch etwas weiter. Was das Thema Sprengladungen angeht, würde ich mal diesen Forenbereich sichten:


    Gast


    Quelle: Pionierdienst aller Waffen


    Gruß

    Michael

  • Hallo Michael,

    vielen Dank für die Arbeit, die Du Dir mit dem Heraussuchen und Verlinken des Materials gemacht hast. Es ist für mich schon erstaunlich, was es an Hindernissen und Minenarten so alles gab. Ohne Deine Hilfe wäre ich schwer darauf gestossen.

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Wirbelwind,

    also im Netz konnte ich dazu bisher nichts finden. Ich habe dir aber mal alle Inhalte zum Thema Stacheldraht eingestellt, die ich noch vorliegen habe.

    ich habe noch einen OKH-Befehl zum Thema Draht aus dem August 1942 gefunden, siehe Anlage.


    Quelle: Nara T-354 R-142


    Gruß

    Michael

  • Nachtrag:


    zum Thema Stacheldraht etc. möchte ich gerne noch auf dieses Thema verweisen:



    Gruß

    Michael

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Artillerie-Regiment 28

    Kommandeur


    Regiments-Gefechtsstand, den 11.11.1942


    Stellungs-Bau


    1. Erster Grundsatz:

    Jeder Spatenstich und jeder Balken soll der Verstärkung der Stellung dienen und den Anfang eines Stützpunktes bilden. Jede Beobachtungs-Stelle, jeder Gefechtsstand, jede Feuerstellung, jede Unterkunft wird so gebaut, dass sie den Anforderungen des Kampfes entspricht: so getarnt wie möglich, so gedeckt wie möglich, so schusssicher, d.h. so klein wie möglich.


    2. Der Bau und Aushub jeder Stellung soll dem Feinde möglichst unbekannt bleiben. Dem Beispiel der Russen folgend, die sich mustergültig dem Gelände anpassen und deren Stellungen teilweise völlig unerkannt bleiben, sind alle Arbeiten auszuführen.


    3 . Die Tarnung ist der Anfang jedes Baus, ob es sich um die Anlage der Beobachtungs-Stelle handelt oder um die Feuerstellung. Falls nicht im Wald oder Busch gelegen, ist vor Beginn des Baus der Platz mit einem Netz oder Geflecht von Maschendraht zu überdecken. Auf ein Gerüst von Stangen gezogen, mit schräg abfallenden Flächen, damit die Sonne keinen Schatten werfen kann, ist das Netz mit Gras, Zweigen oder Stroh zu bedecken, der Farbe und die Bewachsung der Umgebung entsprechend. Unter dem Schutz dieser Bedeckung, bei Nacht oder unsichtigem Wetter anzulegen, wird bei Tage gearbeitet.


    Der Raum muss unter der Tarnung so groß sein, dass ausgeworfene Erde und Baumaterial der Fliegersicht entzogen bleibt.


    Zu Beginn des Winters 1941/42 haben russische Flieger Stellungsarbeiten unmöglich gemacht, da sie die Bauabsicht erkannt hatten und alle Versuche, die Arbeiten zu beginnen, bei Tage durch Tiefangriffe verhinderten, bei Nacht durch Artilleriefeuer mittleren Kalibers.


    Bei der Schwierigkeit dieser Tarnung müssen Beobachtungs-Stellen gelegentlich in einer Nacht ausgebaut werden, nachdem das Baumaterial genau zugeschnitten und dicht herangebracht ist.


    Ebenso wie der Anfang ist auch der Abschluss des Baus die Tarnung. Ein Geschützstand mit großer schwarzer Öffnung verrät dem Flieger mehr von der Feuerstellung als ein auf freiem Felde stehendes Geschütz. Kein Geschützstand ohne Blende, kein Beobachtungsstand oder Gefechtsstand, bei dem nicht der Zugangsweg dem Gelände angepasst ist!


    4. Der Grundsatz “Wirkung geht vor Deckung” gilt auch beim Bau der Stellung:

    • "Splittersicherheit" wird beim Bau der Beobachtungsstelle und der Geschütz-Stände angestrebt,
    • "Schusssicherheit' beim Bau der Mannschaftsunterkünfte in den Feuerstellungen.

    Als "schusssicher auch für schweres Kaliber und Schüsse mit Verzögerung sind Stollen anzusehen, die mit einer Erddeckung von 5 - 10 m gewachsenem Bodens mit Minenrahmen 0,80 m bis 1,20 m breit in die Erde eingelassen sind und mehrere Ausgänge für Verschüttung haben.


    Alle anderen Bauten sind nicht schusssicher, schusssicher nur gegen empfindliche Zünder kleiner Kaliber und Granatwerfer, im übrigen nur splittersicher.


    Bei der Abdeckung von Beobachtungs-Ständen, Geschütz-Ständen, Blockhäusern und dergl. ist zu prüfen, ob durch eine doppelte Balkenlage “zur Verstärkung der Deckung und Erhöhung der Schusssicherheit” nicht die Gefährdung der Mannschaften vergrößert wird, dadurch, dass eine schwere Erdbedeckung oder starke Balkenlage eine Verschüttung hervorrufen kann, ohne die Geschoss- und Splitterwirkung auszuschalten.


    5. Allgemeines über den Stellungsbau:

    Gewachsener Boden ist erheblich widerstandsfähiger und bietet sehr viel mehr Schusssicherheit als aufgeworfener Boden. Aber auch der gewachsene Boden bedarf der Abstützung nach den Seiten und nach oben. Es ist demnach anzustreben, in die Tiefe des Bodens zu arbeiten und auch aus Rundhölzern Minenrahmen anzufertigen, die in den Boden treppenartig eingelassen und nach den Seiten und nach oben fest in das Erdreich angeschlossen werden.


    Alle abdeckenden Balken müssen so lang sein, dass sie seitlich über das ausgehobene Loch hinausragen, bei mangelnder Abstützung leichten Bodens so weit wie der ausgehobene Graben tief ist. Andernfalls sinken die Seitenwände unter dem Druck der Deckenbalken zusammen und diese schaden mehr, als sie nützen.


    Alle Pfosten sind durch Querverstrebungen zu versteifen und so weit über die Deckenbalken überstehen zu lassen, dass sie für diese ein seitlicher Halt sind.


    Alle Deckenbalken sind zu verkeilen.


    Alle Unterstände und Blockhäuser mit einer lichten Weite von über 2 m sind durch Unterzüge und Stützbalken zu verstärken.


    6. Zum Schutz gegen Splitterwirkung von den Seiten oder rückwärts sind alle Anlagen als Seiten- oder Stich-Gräben auszuführen, unter der Berücksichtigung der Festigkeit des Bodens. Wenigstens 2 m Boden sollten stehen bleiben, bevor der nächste Seitengraben abgezweigt wird.


    Beobachtungs-Stände, Geschütz-Stände, sowie die Eingänge zu Unterständen und Blockhäusern sind nach rückwärts mit einem Splitterschutz zu versehen.


    7. Die Zugänge zu den Ständen und Blockhäusern müssen offen und möglichst stark abgestützt sein, mit höchstens splittersicherer Decke, damit der Zugang bei Beschuss den Eingang nicht verschüttet.


    Bei größeren Ständen zwei Ausgänge anlegen!


    8. Tarnung der Beleuchtung und des Ofens ist notwendig. Ofenrohre weit aus dem Stand herausführen und etwa in der halben Höhe der Grabenwand ausmünden lassen. Trockenes Holz verbrennen! Die obere Abdeckung des Standes ist gegen die Ofenwärme zu schützen, damit der darauf Iiegende Schnee nicht fortschmelzen kann und den Stand verrät.


    9. Anlage und Bau eines Beobachtungs-Standes siehe Zeichnung. (Anmerkung: fehlt)


    10. Anlage und Bau eines Unterstandes für Fernsprecher und Funker siehe Zeichnung. (Anmerkung: fehlt)


    11. Bau eines Blockhauses siehe Zeichnung. (Anmerkung: fehlt)


    12. Bau von Geschütz-Ständen:

    Die Anlage und der Bau der Geschütz-Stände verursacht große Schwierigkeiten infolge der Größe der Anlage. Bei großem Schwenkungsbereich, besonders der s.F.H. ist es kaum möglich, die Geschütze einzubauen, da die Anlagen eine Tarnung gegen Fliegersicht fast unmöglich machen, eine größere Schneelast kaum tragen können und bei der Verwendung stärkerer Hölzer eine Gefahr für die Bedienungs-Mannschaften bilden.


    Aus diesen Gründen seien die Geschütz-Stände so angelegt, dass sie seitlich an die Achse des Geschützes anschließen, damit sie nur den rückwärtigen Teil des Geschützes bedecken und dadurch kleiner werden. Anbringung von Blenden für das Rohr und zum Abschluss nach rückwärts sind erforderlich.


    Bei einer Feuer-Stellung für 4 Geschütze sollte wenigstens 1 Geschütz in einem natürlichen Schutz angelehnt sein, Haus, Baumgruppe und ähnliches, damit bei der unregelmäßigen Aufstellung von den restlichen 3 Geschützen die Durchführung der Tarnung, erleichtert ist.


    v. Nordheim


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Guten Tag zusammen ,


    Aus : Befehle zum Stellungsbau um Charkow


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    E.O., den 06.06.1943

    Geheim !


    1. Kompanie

    Kommandeur der Bautruppen 26

    Abt. Ia 219 / 49 geh.


    Betr. : „Rundum“ - Stellungsbauten


    Zu den Richtlinien für die Stellungsbauarbeiten bei „Rundum“ werden folgende Ergänzungen gegeben:


    I. Organisatorisches


    a) Arbeits- und Kräfteansatz

    In den Bauabschnitten, in denen der Verlauf des Drahthindernisses ausgeflockt und die Lage der Kampfstände festgelegt ist, muss aus arbeitsorganisatorischen Gründen gleichzeitig mit dem Bau des Panzerabwehrgrabens auch der Bau des Drahthindernisses, der Stellungsgräben und der Kampfstände für schwere Infanteriewaffen in Angriff genommen werden. Die Arbeitspartien sind daher entsprechend zu unterteilen. Für den Drahthindernisbau werden nur männliche Kräfte anzusetzen sein. Beim Bau der Kampfstände sowie der Unterstände müssen möglichst viel sachverständige Baukräfte der Truppe mitarbeiten.


    b) Baumaterial

    Es wird daran erinnert, dass jegliches herumliegende für den Stellungsbau geeignete Material wie Stacheldraht, blanker Draht, Bleche, Eisenplatten, Eisenträger (nicht über 5 - 6 m), Arbeitsgeräte, Werkzeug, Nägel, Schützengrabenöfen, Ofenrohre, usw. ganz gleich wo es lagert, zu beschlagnahmen und den Lagerplätzen in den Bauabschnitten zuzuführen ist.


    Mit der Wochenmeldung ist getrennt nach den einzelnen Bauabschnitten eine Nachweisung vorzulegen, aus der ersichtlich ist, welche Baustoffe auf den Lagerplätzen vorhanden sind. Dabei ist der Zugang in der Berichtswoche durch eingeklammerte Zahlen darzustellen.


    c) Wasserversorgung

    Die im Bereiche der einzelnen Bauabschnitte bzw. Baustellen liegenden Brunnen sind zu erkunden und deren Lage in die wöchentliche Pendelkarte einzutragen.


    d) Fürsorge

    An jeder Baustelle muss ein San.-Soldat mit erforderlichen Sanitätsmitteln für die erste Hilfe anwesend sein. Wenn möglich, ist diesem San.-Soldaten eine weibliche Hilfskraft beizugeben.


    Auf den Baustellen muss ausreichend Trinkwasser bereitgestellt sein. Eine Entnahme von Wasser aus dem Sumpfgelände ist, wenn nur irgend möglich auszuschalten.


    Der Verbesserung der Unterkünfte für die Arbeitskräfte ist ständiges Augenmerk zuzuwenden.


    d) Zivilkräfte

    Bei Vorlage der 1. Wochenmeldung im Monat sind für die einzelnen Bauabschnitte Nachweisungen über die am Berichtstage vorhandenen Zivilkräfte nach folgendem Muster vorzulegen:


    Bauabschnitt ……………………………… .

    Baustellen …………………………………. .


    a) männliche Arbeitskräfte:

    60 Jahre und darüberZahl …..
    16-60 JahreZahl …..
    unter 16 JahreZahl …..


    b) weibliche Arbeitskräfte:

    60 Jahre und darüberZahl …..
    16-60 JahreZahl …..
    unter 16 JahreZahl …..


    c) Kinder: soweit diese als Arbeitskräfte geführt werden:

    10-14 JahreZahl …..
    Kinder unter 10 JahreZahl …..



    II. Technisches


    a) Panzerabwehrgraben

    Das Anreißen der Linienführung für den Panzergraben erfolgt am schnellsten und einfachsten durch Ziehen von zwei geraden Ackerfurchen, die in der Breite des Panzergrabens (zunächst 3.50 m) nebeneinander laufen. Beim Ziehen dieser Ackerfurchen entstehende Krümmungen sind mit dem Spaten auszugleichen. Die freundwärtige Panzergrabenwand darf im Neigungswinkel nicht steiler sein als in der Zeichnung Panzerabwehrspitzgraben angegeben - 70° -, da sonst, insbesondere bei starkem Regenwetter, Wandeinstürze eintreten müssen.


    Wenn für Offenhaltung von Straßen, Feldwegen und Bahnlinien Blocks stehen bleiben müssen, dann sind diese Durchlässe auf möglichst engste Breite zu beschränken. Die Wände beiderseits der Durchlässe müssen einen Böschungswinkel von 45° behalten, andernfalls diese Erdblöcke bei Befahren mit schweren Lasten absacken. An den Straßen sind beiderseits der Durchlässe Geländer anzubringen. Sperrung dieser Durchlässe muss sichergestellt sein. (Eisenigel - Minen - Zerstörung vorgelagerter Brücken.)


    b) Stellungsgräben

    Die kleinste Kampfeinheit ist die Schützengruppe. Bau der Stellungsgräben nach Bl. Bildheft „Neuzeitlicher Stellungsbau“. Keine gerade Linienführung, sondern die einzelnen Schützengruppen-Igelstellungen unregelmäßig von einander abgesetzt. Verbindung der Gruppen-Igelstellungen durch Laufgräben später. Grabenwände nicht zu steil halten. Die Sappen-Zugänge vom Verbindungsgraben zu den einzelnen Schützenlöchern - nicht gradlinig ziehen, andernfalls zu wenig Schutz gegen Splitterwirkung. Schützenlöcher auf keinen Fall zu tief. Probe durch Gewehranschlag im Graben. Pfostenlöcher nicht größer im Ausmaß, als für den Schützen notwendig. Wichtig ist die Tarnung des Erdauswurfs. Anpassung an die Umgebung.


    c) Drahthindernisse

    Zunächst ist nur einfacher Flandernzaunbherzustellen (Blatt 204, Bildheft „Neuzeitlicher Stellungsbau“). Linienführung des Drahthindernisses nach gleichen Grundsätzen wie für den Panzergraben angeordnet - gerade unregelmäßige Zickzackschläge. Längsbestreichung der Schläge - Flankierung - durch M.G. muss gewährleistet sein.


    d) Kampfstände

    Vor Beginn des Baues von Kampfständen genaue Schussrichtung feststellen. Umrisse - Grundriss - der Kampfstände schon jetzt, wie bereits befohlen, durch spatentiefen Erdaushub festlegen, weil Pflöcke bald gestohlen sein werden. Grundsatz: Waffe so tief in die Erde, dass gerade noch der notwendige Geländewinkel gewährleistet ist. Schusswinkel in aufgeworfenen Boden gut freimachen.


    e) Unterstände

    Die Bauart des Unterstandes ist je nach der Geländebeschaffenheit sehr variabel. Im Bildheft „Neuzeitlicher Stellungsbau“ Blatt 24-44 sind verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, die einen Anhalt für den Bau von Unterschlupfen und Unterständen geben. Wo die Bodengestaltung es zulässt - Schluchten, Einschnitte, Böschungen, Dämme, pp. - kann auch minimiert werden. Hier Grundwasserprüfung besonders wichtig. Schutzholzramen 1.80 x 1.20 m können über den Leitungsstab beim Pi. Park 591 angefordert werden. Anlage aller Unterstände stets so, dass zwischen Stellungs- oder Verbindungsgraben ein genügend starker Erdblock - 5 m mindestens - stehen bleibt. Eingang stets an der dem Feinde abgewendeten Seite. Keine Erdhügel entstehen lassen, da Unterstand dann den Gegner sofort erkannt wird. Aufgeworfenen Boden daher gut verziehen und tarnen.



    Unterschrift


    Oberst



    Gruß Marga

  • Guten Abend zusammen,



    anbei aus dem im obigen Beitrag benannten Bildheft „Neuzeitlicher Stellungsbau“ die im Text besprochenen Seiten mit Abbildungen.


    Blatt 204, zum Drahthindernis



    Einige Blätter zu Unterstände




    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    hier eine weitere Abschreibung zu Befehlen zum Stellungsbau um Charkow


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    E.O. den 17. Mai 1943

    Geheim !


    1. Kompanie

    Kommandeur der Bautruppen 26

    Abt. I a 168 / 43 geh.



    Betr. „Rundum“ Charkow


    Anliegend werden Lichtpausen von Skizzen über neuzeitlichen Stellungsbau zur Verteidigung an die Kompanien übersandt. Für jede Kompanie sind 2 Sätze zu je 6 Pausen vorgesehen; 1 Satz verbleibt dem Bataillons-Stab B.B. 219.


    Die in den Lichtpausen aufgeführten Anlagen und Bauten sollen den für die technische Durchführung verantwortlichen Baustellenleitern einen Anhalt für den Bau der Kampfanlagen geben. Die auf den Pausen gegebenen Hinweise sind besonders zu beachten. Das Bildheft „Neuzeitlicher Stellungsbau“ Entwurf vom 15.9.1942 gibt weitere Richtlinien.


    Die Linienführung der Hauptkampflinie — Panzergraben, Drahthindernis, Stellungsgräben — sowie die örtliche Festlegung der Beobachtungsstände, der Gefechtsstände und der Kampfstände für schwere Waffen wird durch den mit der faktischen Planung beauftragten Sonderstab Dauber bestimmt.


    Bei der technischen Durchführung der Anlagen ist von folgenden Grundsätzen auszugehen:


    1. Besser schnell Brauchbares schaffen, als langsam Vorzügliches. Keine Zentimeter- und keine Putz- sogenannte Konditorarbeit.


    2. Die Verschiedenheit des Geländes wird in manchen Fällen zu Abweichungen in den angegebenen Typen und Maßen nötigen. Böschungswinkel je nach Bodenart.


    3. Von Baubeginn Gelände auf Grundwasser prüfen. Nötigenfalls ortsansässige Einwohner befragen.


    4. Von vornherein für genügend Abwässerung der Anlagen sorgen ( Abflussgräben und Sickerschächte).


    5. Die Tarnung der Anlagen ist besonders wichtig. Farbe und Oberflächengestaltung der Umgebung anpassen, daher beim Erdaushub obere Erd- und Rasenkrumme beiseite legen. Scharfe Kanten und Winkel bei Erdarbeiten vermeiden.


    6. Vorfeld zwischen Panzerhindernis und Stellungsgraben, soweit die Örtlichkeit nicht etwas anderes vorschreibt, ca. 200 m.


    7. Drahthindernis in unregelmäßigen Zickzackschlägen etwa 30 - 50 m vor dem Stellungsgraben (Handgranatenwurfweite). Wo möglich, anstelle von Drahthindernis Astverhau. Sicht und Schussfeld dürfen nicht behindert werden.


    8. Stacheldraht ist Mangelware. Die Spanndrähte für Flanderzaun grundsätzlich aus glattem Draht. Erfassung jeder Menge herumliegenden Stacheldrahts notwendig.


    9. Der Stellung — nicht dem Panzerhindernis — vorgelagerte Baumbestände ausnutzen. Bei Freimachen des Schussfeldes Baumstümpfe etwa in Höhe von 1.50 - 1.80 m stehen lassen und für Drahthindernis verwenden.


    10. In der Nähe von Ortschaften in den Häusern vorhandenen Keller für den Ausbau von Unterständen ausnutzen.


    11. Vorausschauende Disposition in der Beschaffung der notwendigen Arbeitsgeräte und Baumaterialien.


    12. Planmäßiges und überlegtes Ansetzen der zur Verfügung stehenden Kräfte; diese weit auseinanderziehen. Bildung von besonderen Bautrupps für Drahthindernis- und Unterstandsbau.


    13. Mit den örtlich vertrauten Aufsichtskräften möglichst wenig wechseln. Bei Wechsel Überschneidung notwendig.



    …………………………

    Oberst



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Rgt. St. ? 10.01.1940

    Infanterie Regiment 482



    Merkblatt für Bunkerverwaltung


    Die durchgeführte Bunkerkontrolle hat Anlass gegeben, auf folgende Punkte nochmals hinzuweisen:


    1. Heizmaterial: Die vordringlichste Aufgabe ist die ausreichende Versorgung aller Bunker mit Brechkoks. Zum Anheizen darf nur vollständig trockenes Holz verwendet werden. (Nasses Holz muss durch aufschlichten am Ofen getrocknet werden). Die Verwendung anderen Brennmaterials (Kohle, Holz, Briketts) bedeutet:


    a) Die Nichtbefolgung eines Befehles.

    b) Die Gefährdung des Lebens der Bunkerbesatzung.

    c) Die Beschädigung der Kampfanlagen.


    Warum heizen wir mit Brechkoks? Weil er wenig Rauch und keinen Niederschlag in den Abzugsrohren entwickelt. Der Rauch und Ruß von Holz, Kohle und Briketts schlägt sich in den engen und gewinkelten Abzugsröhren nieder und führt in wenigen Tagen zum vollständigen Verschluss dieser Rohre. Der Ruß vermischt sich mit dem Niederschlagswasser, dringt durch die Dichtung und verunreinigt Wände und Fußboden. Der Ofen gibt wenig Wärme und raucht, überdies ist die Besatzung dauernd der Gefahr ausgesetzt. Außerdem muss der Ofen alle drei Tage mühsam gereinigt werden.


    Jeder Vorgesetzte muss sich seiner Verantwortung bewusst sein, die ihn voll trifft, wenn durch Verwendung verbotenen Brennmaterials das Leben der Soldaten gefährdet wird. Der Zustand der Heizanlage verrät untrüglich die Art des verwendeten Brennmaterials.


    2. Anheizen: Trockenes Holz, Ofen mit Brechkoks vollfüllen, Bunker gasdicht abschließen, Lüfter betätigen, Holz anzünden, Ofentüre offen lassen. Lüfter solange betätigen, bis der Koks vollständig in Weißglut gerät. Sodann gasdichten Verschluss aufheben.


    3. Zulegen: Der Ofen wird mit Brechkoks vollständig angefüllt, sodann wird wie beim Anheizen verfahren. Jeder Mann der Bunkerbesatzung muss wissen: gasdichter Verschluss des Bunkers bei brennendem Ofen (ohne Betätigung des Lüfters) führt zu einem Unterdruck im Bunker und zum Entweichen von Rauch, Kohlendioxid und dergleichen in dem Bunker; bedeutet also den Kohlendioxidtod der Bunkerbesatzung in kürzester Zeit.


    4. Die Lüftungsanlagen müssen unter Verwendung der vorhandenen Stauffer-Fettspritzen geschmiert werden. Staufferfett ist stets rechtzeitig anzufordern.


    Jeder Mann der Bunkerbesatzung muss wissen, wo sich die Stutzen für die Einluft und die Ausluft befinden. (In der Regel sind drei Stutzen vorhanden, in der Mitte — meist tiefer gelegen — der Stutzen für die Ausluft, an beiden Seiten höher gelegen, die Stutzen für die Einluft). Alle Stutzen müssen frei liegen, dürfen also durch Vorbauten oder Zubauten nicht beengt sein. Die Aufstellung von Öfen in der Nähe von Ansaugstutzen ist strafbarer Leichtsinn. (Gefahr der Ansaugung von Kohlendioxid, das durch den Filter nicht aufgehalten wird.)


    5. Holzbauten, welche zur Aufstellung von Öfen oder als Tagesaufenthalt für die Besatzung errichtet werden, müssen so aufgestellt sein, dass im Falle einer Beschießung die Ansaugstutzen oder Türen nicht verlegt werden und das Rauch und eventuell entweichendes Kohlendioxid nicht zur Eingangstüre oder Ansaugstutzen gelangen kann.


    6. Jeder Mann der Besatzung muss wissen, wozu der gasdichte Blechschrank bestimmt ist. Beide Riegel der Schranktür müssen geschlossen sein, um ein Verziehen der Türe zu verhindern. Häufig wurde beobachtet, dass der gasdichte Blechschrank als Werkzeugkasten verwendet wurde.


    7. Das Werkzeug muss ordentlich in dem Werkzeugständer untergebracht werden. Es muss von Schmutz und Rost gereinigt und konserviert sein.


    8. Wer gefüllte Wasserkannen während der Frostperiode im Freien stehen lässt, muss damit rechnen, dass die Kannen zerspringen.


    9. In einige Bunker sind Mäuse eingedrungen. Durch Unsauberkeit in der Nähe der Bunker, Abfälle und dergleichen, werden Mäuse und Ratten herangezogen. Sie bedeuten eine Gefahr für die Truppe als Überträger von Krankheiten (Typhus, Ruhr) verursachen aber auch Schädigung bzw. Vernichtung der Festungsverpflegung. Durch Sauberkeit und Aufmerksamkeit lässt sich aber jeder Schaden vermeiden. Die Festungsverpflegung ist demnach häufig umzulagern. Eingedrungene Mäuse sind zu vernichten. Für jede, durch Mäuse oder Ratten verursachte Beschädigung der Festungsverpflegung trägt die Besatzung die Verantwortung.


    10. Das Merkblatt über die Lagerung der Festungsverpflegung ist dauernd zu beachten.


    11. Der Entwässerungsschacht muss ständig rein gehalten werden. Während der Frostperiode ist zu beachten, dass das Ablaufrohr nicht einfriert. Bei plötzlich eintretendem Tauwetter oder Niederschlägen würde eine Überschwemmung des Bunker herbeigeführt werden, da das Abzugsrohr durch Eis verlegt ist und das Eis erst später auftauen würde. Waschwasser soll aus diesem Grunde nicht in den Entwässerungsschacht gegossen werden. Durch Anlage von Abzugsgräben vor dem Bunkereingang ist der Entwässerungsschacht möglichst zu entlasten, um eine Verschlammung zu verhindern.


    12. Schlösser und Schlüssel müssen von Rost gereinigt, konserviert und im Innern des Bunkers aufbewahrt werden.


    13. Die warme Luft aus den Wohnräumen verursacht bei Eindringen in kalte Räume, zum Beispiel Kampfstände oder nicht geheizte Räume an Wänden und Decken Niederschlagswasser. Wenn ich diese Räume trocken halten will, muss ich die zum Wohnraum führenden Türen gasdicht schließen und dauernd gasdicht geschlossen halten. Die Muschel des Sprachrohres ist aus demselben Grunde mit einem leicht zu entfernenden Papierknollen zu verstopfen.


    14. Es ist Verboten, bei Türen nur den oberen Riegel zu verschließen. Dadurch werden die Zapfen und die entsprechende Ausnehmung im Türrahmen ungleich abgenutzt, wodurch der gasdichte Verschluss der Türen nicht mehr gewährleistet ist. Außerdem wirft sich die Türe und verursacht beim Schließen und Öffnen Schwierigkeiten. Zapfen und die Ausnehmung im Türrahmen müssen gefettet werden.


    15. Alle Gelenke, Gewinde und Schrauben müssen gefettet und von Zeit zu Zeit bewegt werden. Eingerostete Gewinde sind mit Petroleum zu behandeln. Die Notausgangstüren in den Stahltüren sind ebenso von Zeit zu Zeit zu öffnen.


    16. Licht: Jeder Mann der Bunkerbesatzung muss wissen, dass eine brennende Kerze soviel Sauerstoff verbraucht und soviel Wärme und Wasserdampf erzeugt wie ein Mann. Eine brennende Petromaxlampe verbraucht aber soviel Sauerstoff und erzeugt soviel Wärme und Wasserdampf wie vier Mann. Der Luftverbrauch und die für einen beschwerdefreien Aufenthalt erforderliche Menge an Frischluft kann nach folgender allgemeiner Regel berechnet werden: pro Mann und Stunde m3 Luft. Der m3 - Inhalt lässt sich leicht errechnen. Die Menge der geförderten Frischluft zeigt der Lüftungsapparat an.


    17. In einigen Bunkern wurde festgestellt, dass Inventarverzeichnisse noch nicht vorhanden sind. (Verzeichnisse für Gerät, Waffen usw.).


    gez. Schroeter



    Für die Richtigkeit


    Krüger


    Oblt. u. Rgt. Adj.




    Gruß Marga