Kampfstände & Verteidigungsanlagen

  • Hallo zusammen,


    hier habe noch was zu Unterständen für Panzerkampfwagen gefunden, dieses Schreiben ist vom 9.10.1942. Mit Skizzen für den Bau der Bunker.


    Gruß Ulf


    Quelle NARA T315 R-141

  • Hallo!


    Grundsätzliches zu Kampfständen, Verteidigungsanlagen und Stellungen


    1. Grundsätze

    "Bei Besetzung der H.K.L. nicht gleichmäßige Verteilung der Kräfte, sondern gruppenweise Zusammenfassung mit erforderlichen schweren Waffen in Widerstandsnestern bezw. Stützpunkten.

    Gliederung schachbrettartig sich gegenseitig abdeckend nach der Tiefe.

    Dabei möglichst flankierender, von vorne nicht sichtbarer Einsatz der schweren Infanteriewaffen und Pak.

    B-Stellen nicht an auffallenden Punkten. Stets rundumverteidigung!


    2. Auswahl der Stellung nach:

    • Panzersicherheit
    • Beobachtungsmöglichkeit
    • Feuerwirkung

    a.) Vorderhangstellung:

    Vorteil: Schutz der B-Stellen auf der Höhe

    Nachteil: Beobachtete feindliche Waffenwirkung auf einzelne Kampfanlagen


    b.) Hinterhangstellung:

    Vorteil: eigene Kampfanlagen werden Feindbeobachtung entzogen.

    Nachteil: Wirkungsmöglichkeit eigener Infanteriewaffen nur auf begrenzte Entfernung.

    Ausgleich: Vorgeschobene Stellungen; Beobachtung und Waffenwirkung von rückwärts überhöhend oder flankierend von der Seite ins Vorgelände.


    c.) Idealfall:

    H.K.L. am Hinterhang mit 500 - 800 m Schussfeld, dahinter überhöhend Haupt-B-Stellen der Artillerie mit Einblick über Höhe, an deren Hinterhangstellung liegt, hinweg ins Feindgelände. Dort auch die schweren Paks.


    3. Hindernisse und Sperren

    vor und im H.K.F. durch Feuer beherrscht, um:

    • Kampfführung zu erleichtern
    • eigene Kräfte zu sparen und Vorkommen des Gegners zu verzögern oder einzuengen (kanalisieren).


    Mittel:

    Panzergräben, Minenfelder, Steilabstiche, Anstatt von Gewässern, Drahthindernisse, sperren gegen Schützen."


    Quelle: germandocsinrussia


    Anhang: Schematische Skizze einer Stellung


    Gruß

    Antje

  • Hallo zusammen,


    anbei etwas interessantes zum Thema Fliegerdeckungsgräben inkl. entsprechender Skizze, aus dem Jahr 1944.


    Quelle: Nara T-314 R-74


    Gruß

    Michael

  • Hallo zusammen,


    ich bin hier auf die Darstellung des Baus und die Verwendungsmöglichkeiten eines Ringstandes gestoßen. Ich denke es ist die feldmäßige oder improvisierte Form eines sogenannten "Tobruk"-Ringstandes.


    https://de.wikipedia.org/wiki/Ringstand


    Quelle: Deutsch russisches Projekt


    Horrido


    Daniel

  • Hallo Allerseits,


    Auszugs-Abschrift und Bearbeitung!


    Heute geht es um die Verwendung von Betonformsteinen beim Bau von Kampfständen


    7. Gebirgs-Division Ia

    Nr. 2860/43 geheim


    General Kommando XVIII. (Geb.) A.K./Ia/Stopi

    Nr. 4353/43 geheim vom 23.09.1943.


    An das Generalkommando XVIII. (Geb.) A.K.


    Zur Befestigung der H.K.L. ist der Bau von Unterschlupfen und leichten Kampfständen aus serienmäßig hinter der Front vorbereiteten Eisenbetonsteinen durchführbar. Eisenbeton-Blocksteine können auch in den Wintermonaten in heizbaren Hallen hergestellt werden und sind dann im Sommer voll erhärtet und gut ausgetrocknet zu verwenden.


    Es wurden bei der Division in dieser Hinsicht Versuche auf einer Insel in Topsee gemacht. Da der Erhärtungsprozess des Betons 28 Tage andauert, ist vorläufig noch nicht mit einem Probeaufbau zu rechnen. Dieses könnte frühestens in der zweiten Oktoberhälfte vorgenommen werden. Eine vorzeitige Aufstellung ist schon aus diesem Grunde nicht ratsam, da erst nach Abschluss der Erhärtungszeit die endgültige Festigkeit durch Beschuss ausprobiert werden kann. Die jetzt gegossenen Steine haben mit den Ausmaßen 0,24 x 0,60 x 0,15 ein Gewicht von etwa 55 kg.


    Da im Divisions-Abschnitt kaum reine Kiesvorkommen zu verzeichnen sind, müsste die Fabrikationsanlage an die Korps-Nachschub-Sraße verlegt werden. Es sind dort Kiesgruben vorhanden bei km 74 und 87.


    Das Bau-Pionier-Bataillon 409 wird in nächster Zeit bei km 74 in unmittelbarer Straßennähe eine Zementwarenfabrik aufbauen.


    Die Grube bei km 87 hat gutes Material, liegt aber etwas ungünstiger. Da in der Nähe kein Wasser vorhanden ist, müsste man den Kies nach km 90 fahren. Dort besteht die Möglichkeit, bereits begonnene Hallen für diese Zwecke auszubauen.


    Durch diese weiten Wege bis zur Front ergibt sich, dass die Eisenbetonbauweise hier im Abschnitt mehr eine Transportfrage ist. Auch erfordert das hohe Eigengewicht des Betons, 2.400 kg pro cbm, gegenüber Kiefernholz, 650 kg pro cbm, eine größere Ladefläche.


    Der Transport der einzelnen Steine durch Trägerkolonnen in Frontnähe ist durch das hohe Gewicht und kleine Format ebenso schwierig.


    Für das Divisionskommando

    Der erste Generalstabsoffizier

    ....


    Quelle: Nara T-315 R-448 7.Geb.-Div.


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo zusammen,


    hier noch jeweils eine Skizze zum splittersicheren Unterstand und zum minierten Doppelunterstand für 6 Mann.


    Quelle: Nara T-315 R-1625


    Horrido


    Daniel

  • Hallo,

    an das Prinzip der Flechtzauntafeln kann ich mich gut erinnern. Aufgestellt sollten sie Schneeverwehungen auf Straßen fern halten. Da es heute im Winter kaum noch Schnee gibt, ist dererlei zumindest in der Ebene kaum noch zu sehen. Wenn überhaupt werden Netze gespannt.

    MfG Wirbelwind

  • Hallo zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung zum Thema.

    Quelle: germandocsinrussia


    500. Erhaltung der Schneezäune.


    Nachstehende Verfügung des Oberkommandos der Wehrmacht, Chef Transport der Wehrmacht/F.Abt. (Ausb.) vom 30.10.1943, wird hiermit bekannt gegeben:


    Erhaltung der Schneezäune ist eine entscheidende Voraussetzung für Aufrechterhaltung des Eisenbahnbetriebes im Winter. Bei allen Einheiten sind eindringliche Belehrungen im folgenden Sinne durchzuführen:


    1. Wer Schneezäune leichtfertig abreißt, um sie z.B. zu verheizen, treibt Sabotage mit unabsehbaren Folgen. Es trägt zur Verhinderung notwendigster Versorgungs- und Truppentransporte bei und fügt damit seinen Kameraden und sich selbst schweren Schaden zu. Freischaufeln verwehter Strecken dauert oft tagelang.


    2. Jeder Soldat ist verpflichtet, der Bahn bei der Erhaltung der Schneezäune zu helfen und gegen jeden Sabotageversuch sofort einzuschreiten.


    3. Wer Heizmaterial für seinen Transport braucht, hat sich an Transport- oder Bahndienststellen zu wenden, die verpflichtet sind, mit Rat und Tat zu helfen.


    4. Soldaten, die bei Sabotage der Winterschutzmaßnahmen angetroffen werden, werden schwer bestraft.


    5. Diese Grundsätze gelten auch für die Erhaltung von Signalanlagen (Laternen, Schildern, Wagenrungen, Lademitteln).


    SS-Führungshauptamt (SS-FHA/TO-SS)



    Herzliche Grüße


    Marga

  • Hallo,

    das Schneezäune gerade in windigen, ebenen Gebieten ohne viel Strauch- und Baumbewuchs ein probates Mittel waren, um Verwehungen zu verhindern bzw. wesentlich zu mindern, war nicht nur dem SS-Führungshauptamt bekannt. genauso, wie das Bedürfnis, etwas Wärme im frostkalten Winter zu verspüren.

    Gerade im Hohen Norden konnten sich ja die Landser warm schaufeln. Warum dort kaum Schneezäune zum Einsatz kamen, kann ich mir vorerst nur mit dem Transportproblem erklären.

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Allerseits,


    heute habe ich für euch mal etwas allgemeines zum Ausbau von Stellungen.


    Abschrift und Bearbeitung!


    Höherer Pionierführer zur besonderen Verfügung

    Ia Nr. 670/44 geheim

    Stabs-Quartier, den 03.05.1944.


    Bezug:

    1. Höheres Pionier-Kommando 2 Ia Nr. 1201/444 geheim vom 17.04.1944.


    2. Panzer Armee Oberkommando 3 Ia/Ia Pionier Nr. 1712/14 geheim


    An Stellungs-Bau-Pionier-Bataillon 784


    Anweisungen für den Ausbau der Stellung


    Auf Grund von oben angegebenen Bezug 1 wird befohlen:


    1. Der Verlauf des Kampfgrabens wird durch die Lage der Maschinen-Gewehr- Kampfstände bestimmt.


    Daher sind nach sorgfältiger Prüfung der für die Hauptschussrichtung festgelegten Kompasszahlen zuerst die Maschinen-Gewehr-Kampfstände anzulegen. Dann erst sind diese durch Kampfgräben miteinander zu verbinden.


    2. Die Grundlinie des Maschinen-Gewehr-Standes muss senkrecht zur Hauptschussrichtung liegen.


    Maschinen-Gewehr-Stände und Wechselstellungen im Kampfgraben, die flankierende Wirkung vor dem Abschnitt haben, müssen gegen frontalen Beschuss gedeckt sein.


    3. Der Kampfgraben ist gemäß Anordnung der Armee (Bezug 2) 1,40 m tief auszuheben. Dazu kommt beiderseits des Grabens i.M. 0,30 m Erdaufwurf, sodass die deckende Grabentiefe 1,70 m beträgt.


    Der Aufwurf ist jedoch nicht gleichmäßig zu verziehen, damit sich der Kopf des einzelnen Schützen nicht auffällig von der Deckung abhebt.


    Wo wegen Entwässerung Grabenroste eingelegt werden, rechnet die Grabentiefe bis Oberkante des Rostes. Dies ist beim Aushub zu berücksichtigen.


    Die nutzbare Grabenbreite (unter Berücksichtigung der Verkleidung) muss oben wenigstens 0,80 m, an der Sohle wenigstens 0,60 m betragen.


    4. Schützennischen sind mit etwa 15 m Zwischenraum einzubauen, jedoch an der taktisch wichtigen Stelle, sodass die Schützen die Maschinen-Gewehre unterstützen können.


    5. Die Faschinenwände der Verkleidung dürfen nicht aus sperrigem Holz oder langen Stangen bestehen, damit nicht durch Artillerietreffer Sperrungen des Grabens eintreten.

    Vorbereitete Strauchwerktafeln haben sich bewährt. Längen von 2 m und Breiten von 1,20 m sind zweckmäßig.


    Absteifungspfähle sind so tief zu schlagen, dass sie 20 cm unter dem gewachsenen Boden bleiben. Dadurch soll das Eindrücken der Grabenwand durch das Überrollen von Panzern verhindert werden. Auf ausreichenden Abstand der Ankerpfähle von der Grabenwand (mindestens das 1,5 fache der Grabentiefe) wird nochmals hingewiesen.


    6. Unterschlupfe sind grundsätzlich für 2 Mann herzustellen. Sie müssen, soweit es der Grundwasserstand erlaubt, so tief liegen (Schleppschacht, Treppen), dass die Decke ausreichenden Splitterschutz gewährt.


    Zu einem Maschinen-Gewehr-Stand gehören 3 Unterschlupfe.


    Wo ausreichende Höhe nicht vorhanden ist, sind sie für liegende Unterbringung zu bauen. Die Länge beträgt dann 2 m anstatt 1,60 m.


    7. Wohlüberlegte und sorgfältige Entwässerung ist gerade bei rückwärtigen Stellungen, bei denen nicht feststeht, wann sie bezogen werden, erforderlich. Ersoffene Kampfgräben, Unterstände und Unterschlupfe sind für die Truppe wertlos; außerdem stürzen die Gräben ein.


    Besondere Entwässerungsgräben sollen nach Möglichkeit nicht feindwärts führen, da sie gedeckte Feindannäherung erleichtern. Wo Entwässerung nur nach feindwärts möglich ist, sind die Entwässerungsgräben nach Einbau Holzgestellen oder sonstigen Drainagen wieder einzufüllen und sorgfältig zu tarnen. Wenn offene Entwässerungsgräben nach feindwärts sich nicht vermeiden lassen, sind sie gradlinig zu führen, zu verdrahten und durch Maschinen-Gewehre zu bestreichen.


    8. Das Freimachen von Schussfeld darf nicht auf Kosten der Tarnung erfolgen. Es ist falsch, in einer Waldstellung das Vorfeld durch Kahlschlag freizulegen. Masken (Kulissen) sind stehen zulassen. Ebenso dürfen die Bäume, die sich nach Lage und Stärke zur Einbeziehung in das Drahthindernis eignen, nicht abgeschlagen werden.


    Baumstümpfe von 1,50 m Höhe können, soweit sie als Panzerhindernis in Betracht kommen, beim Fällen der Bäume stehen gelassen werden. Jedoch dürfen sie das Schussfeld nicht behindern.


    (Starke Bäume hinter dem Kampfgraben bis zu 20 m Entfernung bilden eine Gefahr für die Besatzung (Baumkrepierer). Als Tarnung sind leichtere Bäume zu belassen) Zeitpunkt zur Lichtung hinter der HKL wird befohlen.


    Geschlagenes Holz ist an Ort und Stelle für den Unterstandbau passend abzulängen (Längen von 4 - 6 m) und wegzuschaffen


    9. Die tiefliegenden Unterstände in nicht besetzten Stellungen sind besonders der Gefahr des Absaufens ausgesetzt. Um den Zufluss von außerhalb zu verhindern, ist es in manchen Fällen angebracht, im Zugangsgraben ein Stück gewachsenen Boden auf 1 - 2 m Länge stehen zu lassen.


    10. Die Beobachtungs-Stellen liegen an geeigneten Stellen im Hauptkampffeld (HKF) und nicht in der Hauptkampflinie (HKL). Sie sind als Beobachtungs-Stellen für Artillerie, Granatwerfer und Infanterie-Geschosse vorzusehen.


    Vorgeschobene Beobachter (V.B.) liegen in der Regel in oder dicht hinter der Hauptkampflinie.


    Für diese sind keine Beobachtungsstellen zu bauen, wohl aber zu erkunden (siehe Befehl für Erkundung)


    11. Auch für die 1. Dringlichkeit ist eine gewisse Tiefe der Stellung erforderlich. Sie wird erreicht in erster Linie durch den Bau der befohlenen Zahl der Kampfstände für S.Maschinen-Gewehr und schwere Panzerabwehrkanone sowie durch die Beobachtungs-Stellen.


    12. Für die gesamte Stellung kommt es zunächst darauf an, durch Ausführung der befohlenen 1. Dringlichkeit durchlaufend die Verteidigungsfähigkeit zu erreichen.


    Schwerpunktabschnitte sind dabei besonders durch Einbau von Organisation Todt-Stahlunterständen, Unterständen und Kampfständen aus Stahlbetonformsteinen oder Stahlbeton und darüber hinaus - soweit verfügbar - durch Einbau von Panzer-Kraftwagen-Türmen und Maschinen-Gewehr Panzer Nester zu berücksichtigen.


    Eine weitere Verstärkung der Schwerpunktabschnitte durch die Erhöhung der Zahl der Kampfanlagen usw. ist erst nach Durchführung der 1. Dringlichkeit in allen Divisions-Abschnitten vorzusehen.


    Die für die 1. Dringlichkeit je Divisions-Abschnitten befohlene Zahl von Kampfständen, Unterständen und Unterschlupfen ist in jedem Falle einzuhalten.


    13. Die technischen Zeichnungen geben Form und Maße als Anhalt.


    Regelmäßige Formen sind nie in das von Natur unregelmäßige Gelände zu übertragen. Keine Anlage darf im Gelände als Fremdkörper wirken.

    14. Jedes Panzerhindernis oder jede Panzersperre muss durch panzerbrechende Waffen und Maschinen-Gewehre bestrichen werden können.


    Beim Panzergraben ist entscheidend auch die Entwässerung (Haltbarkeit).


    Vertiefung des Querschnittes oder Verbreiterung der Grabensohle wird häufig notwendig sein.


    Der Erdaushub ist flach zu verziehen, um das Schussfeld der eigenen Waffen freizuhalten.


    Die Absturzwand ist vorteilhaft. Sie behindert das Schussfeld der eigenen Waffen nicht und bietet dem Angreifer keine Deckung. Auch erfordert sie meist weniger Erdbewegung als der Graben. (Nach Bildheft Blatt 213 mindestens 7 m hoch).


    Die Kletterwand wird dort angewendet, wo das Gelände von der Feindseite her zur H.K.L. ansteigt. Sie bietet jedoch dem Gegner Deckung und muss daher mit panzerbrechenden Waffen flankiert werden können.


    15. Wo irgendwie möglich, ist auf getarnte Führung des Drahthindernisses zu achten. (Führung als Zaun in Anlehnung an bestehende Geländelinien oder in Mulden, die von der Feindseite her nicht einzusehen sind).


    Der Draht muss elastisch bleiben, um dem Luftdruck des Geschosszerknalls besser stand zu halten. Er ist daher nicht straff zu spannen.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    199. Infanterie-Division

    Abt. Ia Nr. 1024/43 geheim

    Az. 17b

    Stabs-Quartier, 08.06.1943


    Behelfsbauweise des Wohnbunkers „Falkenhorst“


    Bezug: Festungs-Pionier-Stab 23 Gr. Bau Az. 21c Nr. 1360/43 geheim vom 05.06.1943


    Zur Überwindung des Mangels an Baustoffen (Zement, Baustahl) für den Bau von Wohnbunkern „Falkenhorst" hat Festungs-Pionier-Kommandeur XV eine Behelfsbauweise für die 3 Typen Wohnbunker „Falkenhorst" entwickelt.


    In der Anlage geht den Einheiten eine Beschreibung dieser Behelfsbauweise mit entsprechenden Bauskizzen zur Verteilung an die Stellungsbau-Offiziere zu.


    Festungs-Pionier-Stab 23 hat angewiesen, von dieser Behelfsbauweise, wenn nötig, reichlich Gebrauch zu machen.


    Für das Divistonskommando:

    Der erste Generalstabsoffizier

    I.V.


    Quelle: Nara T-315 R-1582 199 ID


    Anlagen


    Gruß

    Antje

  • Hallo zusammen,


    anbei eine sehr umfangreiche Abhandlung über den Ausbau von Werferständen bzw. Bunkern aus dem Jahr 1944.


    Quelle: Nara T-84 R-246


    Gruß

    Michael

  • Guten Abend zusammen,



    Hier habe ich einen Beitrag gefunden, der passt denke ich mal hierher.


    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia


    Hinweise für die Verwendung von Sandsäcken.


    1.) Der Sandsack ist ein wertvolles Hilfsmittel vor allem in der Feldbefestigung (Verteidigung). Er ist gefüllt etwa 40 cm lang, 25 cm breit und 10 cm hoch, sodass rund 100 gefüllte Sandsäcke den Raum von etwa 1cbm einnehmen.


    2.) Der Sandsack ist möglichst mit reinem Sand, der sich der jeweils erforderlichen Form am leichtesten anpasst, zu füllen. In Ermangelung von reinem Sand kommt auch Erde, feiner Kies usw. als Füllung in Frage.


    Große und scharfe Steine zerreißen den Sandsack und sind vor dem Füllen aus dem Füllgut zu entfernen (Splitterwirkung in Brustwehren !).


    3.) Da der Sandsack während des Krieges aus Papierstoff hergestellt wird, ist er nur mit möglichst trockenem Sand und trockener Erde, keinesfalls etwa mit Schlamm oder sehr nasser Erde zu füllen und namentlich bei Anlagen, die auf lange Sicht gebaut werden, durch Bedecken mit Dachpappe, Holz oder festgestampfte wasserundurchlässige Erdschichten (Lehm, Ton, Letten) vor Nässe zu schützen.


    4.) Seine Verwendungsmöglichkeit ist außerordentlich vielseitig. Seine Verwendung kommt in Frage:


    a) zum raschen Aufbau von Deckungen (Schützen- , Maschinengewehr- , Jagdgeschwader- , Panzerabwehrkanone- , Beobachtungs- und notfalls auch leichten Geschützständen) auf dem gewachsenen Boden, wenn ein genügend tiefes Eingraben in den Boden wegen zu hohen Grundwasserspiegels oder felsigen Untergrundes nicht möglich ist;


    b) zum Bekleiden (Befestigen) von Böschungen von Kampfanlagen in Schnee, lockerem (Sand-) oder im Aufbruch befindlichem gefrorenen Boden, um ein Einstürzen oder Zusammenrutschen der Anlagen (insbesondere der Brustwehren) zu verhindern;


    c) zum schnellen Wiederaufbau teilweise zerstörter Kampfanlagen (Auffüllen von Breschen, Granattrichtern usw.) ;


    d) zum Einrichten von Häusern zur Verteidigung und zwar

    - zum raschen Verschließen von Fenster- und Türöffnungen bis auf die Schießschlitze
    - zum Schutz gegen Steinsplitter bei Steinbauten
    - zur Verstärkung von Mauern und Wänden


    e) zum Splitterschutz bei Unterschlupfen (Sand und Erde in Sandsäcken werden erheblich schwerer durchschlagen als lose Erde und loser Sand) .


    5.) Neben seiner Verwendung in der Feldbefestigung kommt der Sandsack zur Anwendung


    a) zum Verdämmen frei angelegter Sprengladungen an Eisenbahnschienen, Weichen, Mauern und von Schnellladungen auf Brücken;


    b) im Stoßtruppkampf

    - zum Mitführen von geballten Ladungen und Handgranaten aller Art
    -

    zum Verdämmen frei angelegter Sprengladungen an oder auf Bunkern und
    Unterständen sowie zum Zusetzen von Schießscharten



    Herzliche Grüße

    Marga