Verbotene Zeichen?

  • Hallo Wehrmachtslexikon Michael,


    sag doch bitte mal, warum die SS-Runen nicht sichtbar sein dürfen. Ich dachte, dieses Forum wäre eines, welches sich auch mit der Aufarbeitung der Geschichte beschäftigt, da gehören alle Zeichen dazu. Wie soll man denn sonst mit den Dingen umgehen. Zum 3. Reich und auch zur Wehrmacht gehörte ebenso das Hakenkreuz, willst Du das bei den geschichtlichen Fotos auch weg retuschieren. Ich habe damit ein echtes Problem, denn niemand geht hier mit verfassungsfeindlichen Symbolen hausieren, aber sie gehören zu unserer deutschen Geschichte.


    Gruß Kurt

  • hallo Kurt,


    das ist schnell zu beantworten. Als Inhaber von Internetseiten mußt Du in Deutschland eine Menge beachten:


    In Deutschland dürfen Symbole usw. aus dem Dritten Reich einzig und allein in einer Funktion im original Zustand verwendet werden. Diese Umstand dient:


    zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen und der wissenschaftlichen und militärhistorischen Forschung sowie der Aufklärung und der Berichterstattung über Vorgänge dieser Epoche.


    Also das bedeutet das man diese Symbole innerhalb des Lexikon´s verwenden darf weil das seine Funktion ist. Ein Forum hingegen unterstützt diese Funktion nicht und daher dürfen sie hier nicht zum Einsatz kommen. Diese ganze Vorgangsweise ist auch im Gesetz festgehalten wo Du sogar hier im Forum einiges zu lesen kannst und zwar hier:



    § 86 StGB Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen.

    (1) Wer Propagandamittel
    1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder
    Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
    2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung
    oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist,
    daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
    3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes,
    die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
    4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen
    nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
    im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder
    ausführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen
    die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
    (3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der
    Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre,
    der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
    (4) Ist die Schuld gering so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.


    § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien und Vereinigungen
    verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3)
    verwendet oder
    2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im
    In- oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
    (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und
    Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum
    Verwechseln ähnlich sind.
    (3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.



    Ich hoffe Dir geholfen zu haben.


    Gruß
    Michael

  • Hallo Michael,


    selbst aus dem Gesetzestext kann ich nicht ersehen, dass das Einsetzen eines Bildes mit den im 3. Reich gültigen Zeichen eine Gesetzeswidrigkeit darstellt. Aber ich will nicht diskutieren. U.U. müsste man dann ja auch das Hakenkreuz vom Hoheitszeichen der Wehrmachtsuniformen unkenntlich machen. Das kann nicht sein. In vielen anderen Foren, die ebenfalls der Geschichtsforschung und weiterem dienen, sind diese nämlich enthalten, siehe Forum des LdW. Also sollte es doch hier auch möglöich sein.
    Ich sage nur meine Meinung zu dem von Dir genannten Gesetzestext, denn die Darstellung ist nicht gleichbedeutend mit Verwendung in Richtung eines bestimmten Zieles.


    Gruß Kurt

  • Hallo Kurt,


    danke für Deine Darstellung aber wir als Seiteninhaber vertreten nunmal diese Ansicht. Aber unabhängig davon glaube ich nicht das dass irgend etwas mit den Abläufen in einem Forum zu tun hat. Man kann glaub ich auch so eine kontruktive Arbeit bzw. Zusammenarbeit in einem Forum leisten.


    Gruss
    Michael

  • Ich habe diese Frage jetzt mal in einem neuen Thread geschoben da dies nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun hatte.

  • Mit den verbotenen Zeichen ist ja wirklich eine sache z.B. Das das Wachbattailon der Bundeswehr den Adler an den K98 Karabinern entfernen lassen.Dies sagte mir ein Bekannter.


    Gruß Nadel

  • Zitat von Die Nadel;2297

    Mit den verbotenen Zeichen ist ja wirklich eine sache z.B. Das das Wachbattailon der Bundeswehr den Adler an den K98 Karabinern entfernen lassen.Dies sagte mir ein Bekannter.


    Gruß Nadel


    Hallo,
    kannst du das mit etwas anderem ausser Aussage "Bekannter" belegen?
    Gruss
    Rainer

  • Stimmt, bis in den 90'igern war auf einigen der Karabiener noch das Hakenkreuz zu sehen. Irgendwelche Politiker (ich glaube SPD) hatte dies dann mal angesprochen. Daraufhin hatte die Bw die dinger "rein" gemacht.

  • Hallo,
    wir hatten in der Kp noch MG mit Abnahmestempel von vor 1945. Es krähte kein Hahn danach, besonders die die so etwas bei den längeren Fussmârschen schleppen durften.
    Gruss
    Rainer