Hallo zusammen !!!!
Hier mal ein interessanter Sonderbefehl zum Thema Selbsterziehung .
Hat es immer gegeben , ob WH , BW oder NVA .
Aber hier wurde es scheinbar "etwas" übertrieben .
MfG Andreas
Quelle : KTB der 12.SS-PD-H.J. / NARA
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Hallo zusammen !!!!
Hier mal ein interessanter Sonderbefehl zum Thema Selbsterziehung .
Hat es immer gegeben , ob WH , BW oder NVA .
Aber hier wurde es scheinbar "etwas" übertrieben .
MfG Andreas
Quelle : KTB der 12.SS-PD-H.J. / NARA
Hallo Andreas,
wirklich ein äußerst interessantes Dokument. Ich würde mich in diesem Zusammenhang sehr über weitere Unterlagen freuen.
Achte bitte nur immer darauf das NS-Symbole grundsätzlich abgedeckt sind OK? Ich habe das jetzt erstmal für Dich übernommen.
Gruß
Michael
Da wir hier ein Dokument basierendes Thema haben werde ich diesen Thread jetzt entsprechend verschieben.
Hallo zusammen,
bei diesem NS-Symbol Abdeckungen, würde mich mal die rechtliche Lage interessieren. Denn aus dem Paragraphen 86 ergibt sich diese "Entnazifizierung" nämlich nicht.
ZitatAlles anzeigen§ 86
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
(1) Wer Propagandamittel
1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
Gruß
Christian
Hallo Andreas,
ein sehr interessantes Schriftstück, wie ich finde. Weißt du was mit diesem "heiligen Geist" gemeint sein könnte?
Horrido
Daniel
Hallo Daniel,
als "heiligen Geist" hat man die Erziehungsmaßnahmen der Kameraden gegen eines ihrer Mitglieder bezeichnet.
Dabei ging es um nächtliche Aktionen in denen der Kamerad von den anderen zunächst gefangen, dann die Augen verbunden und zum schluß körperlich Gemaßregelt wurde.
Diese Selbsterziehung fand meist als Zug/Komapanieinterne Erziehungsmaßnahme statt.
Heiliger Geist deshalb weil: Sie kamen ohne gesehen zu werden und verschwanden genauso. Keiner wußte wer es war - eben ein heiliger Geist
Gruß
Christian
Hallo Christian,
zur Rechtslage kann ich Dir auch nichts weiter sagen außer das was den betr. § zu entnehmen ist. Ich habe als Betreiber diese Entscheidung zusätzlich für mich selbst getroffen und gehe daher mit guten Beispiel voran.
Du darfst nicht vergessen das man für alle Inhalte verantwortlich ist.
Gruß
Michael
@ Michael
Habe ich doch ganz vergessen , Entschuldige Bitte !!!
Mache ich auf meiner Seite ja auch so , die Symbole können leicht
abgedeckt werden und wir haben keinen Streß .
@ Daniel
Ich kenne das auch so , wie Christian geschrieben hat .
MfG Andreas
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