Tarnung von Schiffen

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Kriegsmarinewerft Kiel

    Ressort Bauwerft


    Kiel, den 19.07.1941


    Anweisung für die Tarnung von Schiffen mit Netzen, Matten und Lattenrosten


    1. Allgemeines:

    Bei der nachstehend beschriebenen Tarnung handelt es sich um Tarnung durch Netze, Mattengewebe und Lattenroste.


    Die Tarnung mit diesen Mitteln dient dem Zweck, auf Reede, im Dock oder auf der Helling liegende Schiffe der Fliegersicht von oben möglichst zu entziehen, indem je nach der Umgebung des zu tarnenden Objekts angestrebt wird, eine Grün- oder Sandfläche bzw. eine Ufermauer oder dergleichen vorzutäuschen. Entsprechend werden von der Industrie Netze bzw. Mattengewebe in grünen, braunen und auch gemischten Farbtönen angefertigt.


    Die Lattenroste werden bei fertigen U-Booten während des Ausbaues nach dem Stapellauf, oder auch bei U-Boot-Neubauten auf der Helling verwendet.


    2. Ausführung des Tarnmaterials:

    Die zur Verwendung kommenden Netze bestehen aus weitmaschigem Drahtgeflecht, auf dem Büschel aus Holzwolle, Gras, Heide- oder Ginsterkraut befestigt sind. Die Büschel werden in einem Spritzverfahren gefärbt und sind darüber hinaus früher noch feuerimprägniert worden, um der Gefahr der Entzündung bei Fliegerangriffen mit Brandbomben vorzubeugen. Die Imprägnierung hat jedoch nur einen bedingten Wert, da sie durch Regen schnell wieder auswäscht, es ist daher in letzter Zeit auf die mit erheblichen Mehrkosten und Lieferverzögerungen verbundene Imprägnierung der Netze und Matten verzichtet worden. Die Netze werden von der Industrie sowohl in 1 m als auch in 2 m breiten Bahnen und in Längen bis zu 20 m hergestellt und zum Versand gebracht.


    Die Matten aus Fasergewebe kommen wegen Rohstoffmangel nur noch gelegentlich zur Anwendung, wenngleich sie wegen ihrer größeren Geschmeidigkeit leichter zu handhaben und auch zu transportieren sind.


    Bei den leichter zu beschaffenden Drahtnetzen muss ein größerer Verschleiß durch Zerreißen, Auswaschen der Farben und Abfallen der Büschel in Kauf genommen werden.


    3. Beschaffung des Tarnmaterials:

    Die Tarnnetze werden von der zuständigen Kriegsmarinewerft (K.M.W.) für die in ihrem Bereich liegenden Schiffe beschafft und die Bereitstellung der Stützen usw. veranlasst.


    Die Anforderung erfolgt für den Ostseebereich und Norwegen bei der Kriegsmarinewerft Kiel (B.W. SS 2 - Tel. 6 41532 oder 41173). Die Netze werden über die V.L.V. als Verbrauchsstoff angeliefert.


    Die Tarnmittel für die U-Boot-Neubauten und Instandsetzungen werden von den jeweiligen Bau- bzw. Reparaturwerften gestellt.


    Die Lattenroste für die in Dienst befindlichen Boote von U-Stützpunkten.


    4. Ausbringen der Tarnung:

    Die Tarnung wird grundsätzlich durch das jeweilige Kommando ausgebracht. Gegebenenfalls kann Unterstützung durch einzelne Werft-Sachverständige angefordert werden.


    Die Tarnnetze bzw. Matten sollen das ganze zu tarnende Objekt überspannen, dergestalt, dass aus größerer Höhe gesehen, eine zusammenhängende Fläche in möglichster Angleichung an die Umgebung erzielt wird. Zu diesem Zweck werden die Bahnen am Verbrauchsort an den Längskanten miteinander verknüpft.


    Für das Ausbringen und Befestigen der Netze sind nach Möglichkeit an Bord vorhandene Bauteile wie Geländer, Sonnensegel-Einrichtungen, Decksaufbauten usw. heranzuziehen.


    Wo dies nicht möglich ist und es zur Aufrechterhaltung des Verkehrs auf den freien Decks erforderlich ist, die Netze in Stehhöhe anzuordnen, müssen Lattengerüste aufgestellt werden. Als Stützen sind hierfür Mauerlatten 10 x 10 oder vorhandene Leckstützbalken und für die oberen Längs- und Querverbindungen Latten von 6 x 8 cm zu verwenden. Auf eine stabile Ausführung der Gerüste ist mit Rücksicht auf mögliche stärkere Belastungen bei Sturm bzw. Regen oder Schnee besonderer Wert zu legen. Die Stützen sind daher an Deck mit Winkellaschen zu befestigen, bzw. mit Reelingstützen gut zu verbinden.


    Höher liegende Aufbauten, Brücken, Schornsteine usw. werden einfach durch Überhängen der Netze oder Matten so getarnt, dass Schattenbildung vermieden wird.


    Zu empfehlen ist einen Drahtstander von erhöhten Punkten mittschiffs (Masten, Schorsteine, Brücken oder dergleichen) nach den Enden des Schiffes zu spannen und von diesem die Netze zu beiden Seiten abfallen zu lassen. Wenn möglich, ist dieser Stander durch Beifangen in Zickzacklinie aus der Mittschiffsebene herauszubringen, um geradlinig scharfe Grenzen zwischen Licht und Schatten zu verwischen.


    Die Flakgeschütze sind von der Tarnung auszuschließen, desgleichen darf auch der Bedienungs- und Schussbereich der Flakgeschütze nicht behindert werden.


    Um das Weiterlaufen eines Feuers über die ganze Schiffstarnung zu verhindern, ist die Tarnung in Abständen von etwa 40 bis 50 m auf 1 bis 2 m zu unterbrechen. Diese Unterbrechung ist möglichst nicht geradlinig anzuordnen.


    5. Tarnung von Schiffen im Dock oder am Liegeplatz:

    Bei Schiffen im Dock (Schwimm- und auch Trockendock) ist anzustreben, Schiff, Dock und Umgebung gemeinsam zu übertarnen, da sonst auch bei getarntem Schiff im Dock von oben gesehen der Umriss des Schiffes leicht auszumachen ist.


    Wenn das Schiff am Liegeplatz liegt, oder wenn durch feste Brücken oder Laufstege ein bestimmter Abstand von der Ufermauer gehalten werden muss, so ist nach Möglichkeit auch der Zwischenraum von Schiff und Ufermauer zu überspannen, um den Umriß des Schiffes zu verwischen und ein mit der Landumgebung zusammenhängendes Ganzes vorzutäuschen.


    Die äußeren Umrisslinien sind mit Hilfe von überstehenden Latten und Netzen möglichst geradlinig zu tarnen.


    Notfalls können im Wasser schwimmende Balken oder Flöße zur Vervollständigung der Tarnung herangezogen werden, da diese das Bild der Wasserfläche besonders zwischen Schiff und Kai unterbrechen.


    6. Tarnung von U-Booten:

    U-Boote, soweit sie nicht durch überdachte Hallen gegen Fliegersicht geschützt sind, werden durch Lattenroste getarnt die von jedem Stützpunkt bzw. Werft für den entsprechenden U-Bootstyp zur Verfügung gestellt werden können.


    Alle Einzelheiten der Anordnung und Befestigung der Lattenroste als Tarnmittel sind in einer Musterzeichnung zusammengestellt.


    Um zu ermöglichen, dass bei Instandsetzungen jederzeit auch Montagearbeiten mittels Kränen leicht ausgeführt werden können, sind die Lattenroste so eingerichtet, dass sie ganz und auch teilweise ab- und wieder aufmontiert werden können.


    Verschiedene Werften haben an ihren Liegeplätzen Masten mit klappbaren Auslegern und hierauf befestigten Netzen aufgestellt, unter denen die U-Boote ohne eigene Tarnung in voller Breite geschützt liegen können. Bei Kranarbeiten werden die Ausleger mit den Netzen hochgeklappt.


    7. Abgabe des Tarnmaterials:

    Tarnnetze sind teuer und im Verhältnis zu dem großen Bedarf aller Frontstellen schwierig zu beschaffen. Sie sind daher, obwohl sie Verbrauchsstoff sind, bei jeder Enttarnung sorgfältig abzunehmen und der verwaltenden Dienststelle auf dem schnellsten Wege wieder zuzuleiten.


    Die beste Form der Aufbewahrung nach dem Gebrauch ist das Aufrollen zu Ballen, wie sie auch fabrikmäßig zum Versand kommen, da hierdurch am ehesten ein Verfangen und Ineinanderverhaken vermieden wird.


    Auf die Notwendigkeit der schonenden Behandlung allen Tarnmaterials wird nochmals ausdrücklich hingewiesen.


    8. Kurzfristige Tarnung:

    Für kurzfristige Tarnung der Schiffe mit eigenen Mitteln und eigenen Kräften ohne Unterstützung der Werften kann auf der K.M.W. im beschränkten Umfang Scheibenleinwand und Tarnnetze aus Kokosfaser angefordert werden. Diese Mittel werden fest an Bord gefahren und mit entsprechendem Anstrich vom Kommando bei Bedarf ausgelegt.


    Kirsten

    Marine-Oberbaurat


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: