Deutsche Dienstpost Niederlande

  • Guten Abend zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    M.V.Bl.vom 01.07.1940

    Quelle: germandocsinrussia



    438. Deutsche Dienstpost Niederlande


    Der Reichspostminister hat nachstehende Verfügung über die Einrichtung der Deutschen Dienstpost in den besetzten niederländischen Gebieten erlassen:


    In den besetzten niederländischen Gebieten ist eine „Deutsche Dienstpost Niederlande“ eingerichtet worden, die vorläufig in beschränktem Umfange am 5.6.1940 ihren Dienst aufgenommen hat. Sie hat die Aufgabe, die Postversorgung der in den besetzten niederländischen Gebieten tätigen deutschen Behörden- und Parteidienststellen und ihrer Angehörigen durch zuverlässige deutsche Kräfte in ankommender und abgehender Richtung sicherzustellen.


    Zunächst werden folgende Orte auf den Fahrten der Deutschen Dienstpost berührt:


    Den HaagLeeuwarden
    Amsterdam Maastricht
    Arnheim Middelburg
    AssenNijmegen
    BlerickRoermond
    BredaRoosendaal
    Eindhoven Rotterdam
    Gorinchem Tilburg
    Groningen Utrecht
    HaarlemWieringen
    s‘HertogenboschZwolle


    Dienstpostsendungen nach anderen Orten der besetzten niederländischen Gebiete sind von der Beförderung nicht auszuschließen.


    Erweiterungen des Liniennetzes werden von Fall zu Fall hier bekanntgegeben.


    Die Benutzung der Deutschen Dienstpost ist beschränkt auf die deutschen Behörden- und Parteidienststellen und die bei diesen Behörden usw. beschäftigten reichsdeutschen Kräfte. Zur Versendung sind vorderhand zugelassen:


    - a) im reinen Behördenverkehr: Postkarten, gewöhnliche Briefe bis zu 1000 g Höchstgewicht. Dienstpakete bis 5 kg.


    Die Sendungen müssen den Vermerk „Frei durch Ablösung Reich“ und den Dienststempel der absendenden Behörde tragen.


    Die Dienstpaketkarten sind mit deutschen Wertzeichen freizumachen; für die Gebührenberechnung sind die Leitorte Bentheim bzw. Emmerich zugrunde zu legen. Für Dienstpakete ist die Inlandpaketkarte zu verwenden. Sie unterliegen in Richtung Reich — Holland keiner Zollbehandlung, in Richtung Holland — Reich sind sie vorläufig nur unter der Voraussetzung des § 3 Ziffer 3 PZO. (Postzollordnung) gestellungsfrei;


    - b) im Privatverkehr der Behördenangestellten usw.:


    Postkarten, gewöhnliche Briefe bis zu 250 g Höchstgewicht,

    Drucksachen bis 500 g.

    Keine Pakete und Päckchen.


    Die Privatpost und die Sendungen der Parteidienststellen sind mit deutschen Wertzeichen bzw. mit Wertzeichen der NSDAP nach Inlandsgebührensätzen freizumachen.


    Die Dienstpostsendungen sind nicht den Auslandsbriefprüfstellen zuzuführen.


    Äußere unerlässliche Kennzeichnung der Dienstpostsendungen: Über der Anschrift rot umrandeter Vermerk „Durch Deutsche Dienstpost Niederlande“, ferner ein über die ganze Aufschriftseite laufendes liegendes blaues Kreuz.“


    (AMA/M Wehr. IIi B. Nr. 4892 v. 22.6.40.)



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    M.V.Bl. vom 15.07.1940

    Quelle: germandocsinrussia



    485. Deutsche Dienstpost Niederlande. Zulassung von Einschreibebriefen, Wertbriefen und Wertpaketen im Behördenverkehr


    Durch Erlass des Reichspostministers vom 27.6.1940 Min-Z (Re) 2198-0 Nd ist für die Deutsche Dienstpost in den Niederlanden folgende Erweiterung angeordnet worden:


    Als weitere Versendungsarten im Dienstpostverkehr mit den besetzten niederländischen Gebieten werden von sofort an für den reinen Behörden- und Parteidienststellenverkehr zugelassen: Einschreibebriefe, Wertbriefe und Wertpakete bis 5 kg.


    Die Einschreibe- und Wertbriefe müssen wie die gewöhnlichen Briefsendungen den Vermerk „Frei durch Ablösung Reich“ und den Dienststempel der absendenden Behörde tragen bzw. mit Wertzeichen der NSDAP nach den Inlandsgebühren für Einschreibe- bzw. Wertbriefe freigemacht werden.


    Für die Dienstwertpakete sind Inlandspaketkarten zu benutzen, die mit deutschen Wertzeichen nach den für Wertpakete geltenden Inlandsgebührensätzen freizumachen sind. Über die Gebührenberechnung und die Zollbehandlung der Wertpakete gilt die mit der oben genannten Verfügung für gewöhnliche Dienstpakete getroffene Regelung in gleicher Weise.


    (A.II.B.Nr. 1620 v. 8.7.40.)



    Gruß Marga

  • Guten Abend zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    M.V.Bl. vom 15.09.1940

    Quelle: germandocsinrussia



    661. Deutsche Dienstpost Niederlande


    Der Reichspostminister hat mit Schreiben Min-Z (Re) 2198-0 Nd vom 28.8.1940 mitgeteilt, dass ab sofort im Dienstpostverkehr mit den Niederlanden auch Zeitungen und Zeitungsdrucksachen sowohl im reinen Behördenverkehr als auch im privaten Verkehr des Personals zugelassen sind.


    (AMA/M Wehr. IIi. B. Nr. 72848 v. 6.9.40.)



    Gruß Marga