Flugmelde-Unteroffizier - Dienstanweisung

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Leider undatiert.


    Dienstanweisung für den Flugmelde-Unteroffizier


    1. Als Flugmelde-Unteroffiziere dürfen nur Unteroffiziere eingeteilt werden; sie müssen im Flugzeug-Erkennungsdienst voll ausgebildet sein.


    2. Aufgabe des Flugmelde-Unteroffiziers ist es, die durch die Flugmelde-Posten beobachteten und gemeldeten Flugzeuge aufzufassen und Nationalität und Flugzeugtyp festzustellen.


    Dies gilt im gleichen Maße für Flugzeuge, die von den Flugmelde-Posten als eigene Maschinen gemeldet werden.


    Beim Erkennen feindlicher Maschinen oder wenn Nationalität und Flugzeugtyp nicht mit Sicherheit festgestellt werden können, hat er sofort Fliegeralarn zu geben.


    Die Flugmeldung des Flugmelde-Postens bestätigt er durch Zuruf: "Erkannt", sobald er das Ziel aufgefasst hat.


    3. Der Flugmelde-Unteroffizier ist verantwortlich für sofortige Weitergabe der Flugmeldung an die Abteilung.


    4. Dem Flugmelde-Unteroffizier obliegt die Aufsicht über die eingeteilten Flugmelder. Er darf den ihm zugewiesenen Raum nicht verlassen. Er verteilt vor Aufnahme der Beobachtungstätigkeit die Flugmelde-Posten auf die Sektoren und gibt einem jeden Einzelnen Sektorengrenzen und die Himmelsrichtungen nach der Flugmelderose durch Bezeichnen von gut sichtbaren Geländepunkten bekannt.


    Bei Ablösung hat er die ablösenden Flugmelde-Posten wie vorstehend einzuweisen.


    Die festgelegten Sektoren werden, beginnend bei dem in Richtung 12 liegenden Sektor, nach rechts herum durchnummeriert. Der Flugmelde-Posten wird bezeichnet mit der Nummer des ihm zugewiesenen Sektors. Nach Einweisung der ablösenden Flugmelde-Posten durch den Flugmelde-Unteroffizier lässt er diese an die befohlenen Plätze treten und wacht darüber, dass die abzulösenden Flugmelde-Posten ihre Beobachtungen der Ablösung mitteilen. Nachdem dies geschehen ist, befiehlt er die Ablösung.


    5. Wird in einer bestimmten Richtung (z. B. in Richtung Sonne) Motorengeräusch festgestellt und gelingt es nicht sofort, das betreffende Flugzeug aufzufassen, so kann der Flugmelde-Unteroffizier vorübergehend alle Flugmelde-Posten in diese Richtung beobachten lassen. Dies darf sich aber nur auf Sekunden erstrecken, da mit der Verwendung von Störflugzeugen gerechnet werden muss.


    6. Die Ablösung des Flugmelde-Unteroffiziers erfolgt im allgemeinen zweistündlich. Bei der Ablösung hat ein Offizier oder Portepee-Unteroffizier zugegen zu sein, der die ordnungsgemäße Ablösung überwacht.


    Bei Ablösung hat der Flugmelde-Unteroffizier seinem Nachfolger alle wichtigen Beobachtungen mitzuteilen.


    7. "Bei Fliegeralarm" hat jeder Batterie-Angehörige sich an der Zielauffassung zu beteiligen und den Luftraum abzusuchen.


    8. Vordringlichste Pflicht des Flugmelde-Unteroffiziers ist es, die Tätigkeit der Flugmeldeposten dauernd zu überwachen und zu kontrollieren, ob die Beobachtung gemäß der "Anweisung für den Flugmelde-Posten" erfolgt. Gegen Verstösse hat er sofort einzuschreiten. Grobe Verstöße sind dem Batterie-Chef bei der nächsten Gelegenheit zu melden.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje


    P.S. siehe dazu auch das nachfolgende Thema hier im Forum:


    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: