Flugmeldedienst-Posten - Aufgaben

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Leider undatiert.


    Truppenflug-Meldedienst


    1. Dem Flugmelde-Posten ist verboten:

    • zu essen,
    • zu trinken,
    • zu rauchen,
    • zu schlafen,
    • sich zu unterhalten,
    • seinen Platz vor Ablösung zu verlassen,
    • außerhalb seinen Sektors zu beobachten
    • oder Erdbeobachtung zu betreiben.
    • Er hat ständig und systematisch den Luftraum in dem ihm befohlenen Sektor zu beobachten.
    • Der Sektor ist laufend von links nach rechts abzusuchen. Es ist immer wieder links zu beginnen.


    2. Alle Beobachtungen, insbesondere Motorengeräusche, sind laut zu melden, solange bis der Flugmelde-Unteroffizier die Meldung aufgefasst und durch Zuruf: "Erkannt“ dies bestätigt hat.


    Insbesondere hat der Flugmelde-Posten zu achten auf:


    a) Feindliche Fallschirmjäger, Luftlande-Truppen,


    b) Abwurf von Flugblättern etc.,


    c) Bombenwurf, Leuchtbomben.


    Beim Erkennen feindlicher Flugzeuge hat der Flugmelde-Posten selbständig Fliegeralarm zu geben.


    Er hat das Kommando- (Kdo.Hi.) Gerät auf das Ziel einzurichten, falls den Richtleuten ein sofortiges Auffassen des Zieles nicht gelingt.


    3. Der Flugmelde-Posten muss die Sektorengrenzen des ihm zugewiesenen Sektors kennen und diese sowie die Himmelsrichtung nach der Flugmelderose durch Punkte im Gelände angeben können.


    Die Beobachtungsräume sind so auszuwählen, dass sie sich überschneiden und durch sichtbare Punkte im Gelände festlegen lassen.


    4. Die Ablösung erfolgt am Gerät und auf Befehl des Flugmelde-Unteroffiziers. Der Flugmelde-Posten hat alle Beobachtungen an den ablösenden Flugmelde-Posten weiterzugeben.


    5. Tritt ein Vorgesetzter im Offiziersrang an den Flugmelde-Posten heran, so hat er diesem in militärisch korrekter Form und Haltung die gemachten Beobachtungen zu melden, ohne seine Beobachtungstätigkeit zu unterbrechen.


    Beispiel für Meldung:

    Flugmelde-Posten Nr. 3 Kan. Müller, Beobachtungsraum von 2 nach 5, linke Grenze Wasserwerk Daspig, rechte Grenze Windmühle, keine Flugtätigkeit.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje


    P.S. Siehe dazu auch die Dienstanweisung für den Flugmelde-Unteroffizier hier im Forum.


    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: