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    Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 01.06.1943

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    211. Anfertigung und Beschaffung von Brillen für Angehörige der Waffen-SS


    Es besteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, dass weder die SS-Lazarette noch die Augenklinik Dr. Gutsch in Berlin-Pankow in der Lage sind, Brillen anzufertigen oder zu liefern, sondern lediglich die Optikerfirmen, welche im ganzen Reich zur Lieferung für die Waffen-SS zugelassen sind. Voraussetzung hierfür ist jeweils ein von einem Truppenarzt oder Lazarettarzt unterschriebenes Brillenrezept. Wenn also ein Truppenarzt für einen seiner Kranken eine Brille beschafft haben will, muss er die notwendigen Maße auf dem Rezept notieren und die Brille beim Optiker bestellen.


    Wenn er nicht in der Lage sein sollte, die Brillengläser zu bestimmen, ist es notwendig, den Betreffenden in das nächste Kriegs- oder Reservelazarett zu schicken, welches eine Augenabteilung hat, damit dort vom Facharzt die Brillenbestimmung vorgenommen werden kann.


    Neophangläser, von denen es im übrigen drei verschiedene Stärken gibt, werden auf Kosten des Heeres oder der Waffen-SS nicht geliefert.



    SS-FHA./Amtsgruppe D



    Gruß Marga