Wehrmachtführsorgeoffizier (W.F.O.) und Wehrmachtführsorge

  • Guten Abend zusammen,



    Aus Mitteilungen für die Truppe, vom Dezember 1941


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Wehrmachtfürsorgeoffizier (W.F.O.) und Wehrmachtführsorge


    Der Staat, der von dem Soldaten Einsatz seiner ganzen Persönlichkeit, ja seines Lebens fordert, gibt ihm dafür auch jede denkbare Fürsorge. Er legt nicht nur jedem Vorgesetzten die Pflicht auf, für das geistige und leibliche Wohl des ihm unterstellten Soldaten zu sorgen, sondern er hat darüber hinaus die Wehrmachtfürsorge-Dienststellen geschaffen, denen die Fürsorge für die Soldaten ausschließlich obliegt, und zwar auf den Gebieten, auf denen sie der Truppenvorgesetzte nicht ausreichend übernehmen kann.


    Die wichtigsten und gesetzlich eingehend geregelten Gebiete sind die der Dienstzeitfürsorge, der Beschädigtenfürsorge und (für den Fall des Todes des Soldaten) der Hinterbliebenenfürsorge.


    Die Dienststellen, an denen sich der Soldat bzw. seine Hinterbliebenen in Fällen, in denen solche Fürsorge einzusetzen, wenden, ist der W.F.O. Seine Dienststelle, die sich im allgemeinen am Sitze eines Wehrbezirkskommandos befinden wird, ist bei jeder anderen Dienststelle zu erfahren.


    Der WFO steht außer auf den genannten Gebieten, über die noch zu reden ist, jedem aktiven Wehrmachtangehörigen während seines Wehrdienstes wie nach seiner Entlassung zur Beratung in allen Angelegenheiten zur Verfügung, die mit seiner Einberufung in irgendeinem Zusammenhang stehen, oder in denen der Soldat deshalb Hilfe in Anspruch nehmen will, weil er wegen seiner Einberufung diese Dinge nicht ohne Hilfe oder Unterstützung selbst besorgen kann. Daraus ergibt sich ohne weiteres, dass der WFO dabei auch den Angehörigen der Soldaten mit Rat und Tat helfend zur Seite tritt.


    Es ist selbstverständlich, dass der WFO nicht alle solche Angelegenheiten für den Soldaten erledigen kann. Er kann nicht für ihn Prozesse führen, Streitigkeiten schlichten, Wohnungen beschaffen, Erbschaften regeln und dergleichen, kann auch nicht in Angelegenheiten eingreifen, die ausschließlich der Truppe oder dem Truppenarzt vorbehalten sind wie Beförderungen, Verletzungen, Urlaub, Auszeichnungen, UK-Stellungen, Dienst bei der Truppe, oder Rücksichtnahme dabei auf den Gesundheitszustand usw.; aber er wird auch in solchen Angelegenheiten helfen den richtigen Weg einzuschlagen und sich an die zuständige Stelle zu wenden, wo der Soldat seine berechtigten Anliegen vorbringen oder durchsetzen kann.


    Jedenfalls kann der Soldat in allen Sorgen und Nöten gewiss sein, in dem WFO eine militärische Dienststelle zu finden, bei der „helfen“ groß geschrieben ist, die ihn selbstlos beraten und sich für ihn einsetzen wird, wo er der Hilfe bedürftig ist.


    Nach der Einberufung des Soldaten werden für ihn häufig zunächst wirtschaftliche Fragen im Vordergrund stehen, die ihn bedrücken. Da gilt es in erster Linie den Unterhalt der Familie während seiner Abwesenheit sicher zustellen. Wenn auch der Familienunterhalt den Angehörigen der einberufenen Soldaten nicht von der Wehrmacht, sondern von zivilen Dienststellen, dem Bürgermeister oder (in ländlichen Gemeinden) vom Landrat festgestellt wird, so wird der WFO doch bei Bedarf bei der Antragstellung oder der Prüfung der Bescheide behilflich sein, die Antragsteller über die Grundsätze und Voraussetzungen des Familienunterhaltes oder in Frage kommender Wirtschaftsbeihilfe aufklären, ihre berechtigten Wünsche bei der Behörde vertreten und sie vor zwecklosen Eingaben und Beschwerden bewahren.



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  • Fortsetzung


    Neben dieser allgemeinen Hilfstätigkeit des WFO, die sich nicht leicht umgrenzen lässt, weil sie eigentlich keine Grenzen kennt, liegt seine Tätigkeit auf den eigentlichen, oben bereits aufgeführten Gebieten der Wehrmachtführsorge. Von den drei der genannten Zweige tritt während des Krieges naturgemäß die Dienstzeitführsorge, also die berufliche Betreuung für die nach längerer Dienstzeit ausscheidenden Berufssoldaten, zunächst in den Hintergrund, da diese meist im Einsatz sind und während des Krieges ihr Übergang in den Zivilberuf nur in Ausnahmefällen in Frage kommen wird.


    Werden aber solche Fragen für den einzelnen Soldaten während des Krieges praktisch, findet der WFO jederzeit den gegebenen Berater.


    Dagegen tritt die Beschädigten-Fürsorge gerade im Kriege desto mehr in den Vordergrund. Es handelt sich dabei vorwiegend um Berufsfürsorge, während die Heilfürsorge überwiegend in den Händen der Sanitätsdienststellen liegt und der WFO dabei im wesentlichen nur in Tätigkeit tritt, falls sich nach der Entlassung Schwierigkeiten ergeben, z. B. bei der Beschaffung von Heilfürsorgeausweisen, bei Differenzen mit Krankenkassen oder bei der Zuteilung des Beschädigten an eine solche Kasse.


    Die Berufsfürsorge geht etwa folgenden Weg: Ist der Verwundete oder sonst Beschädigte in einem Lazarett der Heimat angekommen und steht nach dem Verlauf der Heilung zu erwarten, dass die Schwere der Beschädigung seine Entlassung aus dem Wehrdienst wegen Wehruntauglichkeit erforderlich machen wird, so werden sich bei dem Beschädigten Sorgen einstellen um die künftige Berufsausübung und die Erhaltung der Lebensgrundlage für die Familie. Hier tritt nun der WFO in Tätigkeit. Er sucht den ihm vom Lazarett namhaft gemachten Soldaten auf und prüft mit ihm und dem Chefarzt des Lazaretts die Möglichkeiten der späteren beruflichen Beschäftigung. Selbstverständlich wird dabei in erster Linie darauf gesehen, was der Beschädigte gelernt hat, und wie seine Kenntnisse und Fähigkeiten am günstigsten in Einklang gebracht werden können mit seiner künftigen körperlichen Leistungsfähigkeit. Immer wird das Ziel sein zu erreichen, dass der Beschädigte künftig die für ihn zweckmäßigste und passendste Beschäftigung finden soll und so untergebracht wird, dass er durch seine Beschädigung keinen wirtschaftlichen Nachteil erleidet.



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    Gruß Marga

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    Kann er am alten Arbeitsplatz wegen seiner Körperbehinderung nicht wieder verwendet werden, wird erstrebt, ihn wenigstens in dem ihm vertrauten Arbeitsgebiet unterzubringen, notfalls ihm eine verwandte Tätigkeit zu verschaffen, auf die seine frühere Ausbildung hinweist. Erst wenn dies nicht möglich ist, wird eine Einschulung auf eine neue Tätigkeit ins Auge gefasst, in letzter Linie eine Umschulung auf einen ganz neuen Beruf vorbereitet, deren Kosten dann die Hauptfürsorgestelle, bei längerer Dauer das OKW übernimmt. Während der Vorbereitung für einen neuen Beruf nach der Entlassung wird die wirtschaftliche Existenz des Umschülers durch Zahlung einer Übergangsunterstützung gesichert.


    In jedem Falle werden bei der Auswahl und späteren Vorbereitung für einen neuen Beruf verständige Wünsche des Beschädigten weitgehend berücksichtigt.


    Um das für den Beschädigten erstrebte Ziel zu erreichen, zieht der WFO nach Bedarf den Berufsberater des Arbeitsamts heran und schaltet in allen Fällen, in denen es sich um einen Schwerbeschädigten handelt, die Dienststellen der Schwerbeschädigtenfürsorge ein und zieht im übrigen das Arbeitsamt zur Vermittlung von Arbeitsplätzen heran.


    Der beschädigte Soldat braucht daher nicht zu besorgen, dass ihm durch seinen verbliebenen Körperschaden berufliche Schwierigkeiten erwachsen, sondern kann voller Zuversicht seiner Entlassung und Rückkehr in das bürgerliche Leben entgegensehen. Nicht als Rentenempfänger soll er künftig durchs Leben gehen, unbefriedigt und sich selbst und der Allgemeinheit zur Last, sondern tätig auch mit beschränkten Kräften, stolz in dem Bewusstsein, weiter dem Vaterlandes zu dienen als nützliches und gerade wegen seines Opfers doppelt wertvolles Glied der Volksgemeinschaft. (Für den Soldaten, der so beschädigt ist, dass er zu jeder Berufstätigkeit untauglich geworden ist, tritt der Staat natürlich mit Rente ein, doch sind diese Fälle erfreulicherweise äußerst selten, z. B. bei dauernd schweren geistigen Störungen oder völligen Lähmungen. Im Übrigen zahlt der Staat den durch die Wehrdienstbeschädigung körperlich auf längere Dauer erheblich beeinträchtigten Soldaten ein in mehreren Stufen gestaffeltes Versehrtengeld neben jedem anderen Einkommen.)


    Die Fürsorge der Wehrmacht begleitet nun den beschädigten Soldaten bis zur endgültigen Ausübung des neuen Berufs und darüber hinaus, indem der WFO sich auch später davon überzeugt, dass der Beschädigte den gefundenen Platz tatsächlich ausfüllen kann und auch seitens des Betriebes, mit dem der WFO in ständiger Fühlung steht, die gebührende Rücksicht genommen wird.


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    Das letzte wesentliche Tätigkeitsfeld des WFO ist die Hinterbliebenenfürsorge. Gerade dies sollte dem Soldaten bekannt sein, und er sollte auch seine Angehörigen darüber beruhigen, dass sie, falls sein Einsatz für Deutschland sein Leben fordern sollte, nicht schutzlos sind und wissen, wo sie in solchen Fällen Rat und Hilfe bekommen. Nicht immer sind es die wirtschaftlichen Fragen, die den Angehörigen bei einem schweren Verlust am meisten am Herzen liegen. Wie oft stehen Frauen ratlos vor der harten Tatsache und wissen nicht, an wen sie sich mit unzähligen unbeantworteten Fragen wenden sollen. Da lässt die Nachricht der Truppe oft bei allen guten Willens vieles ungelöst. Fragen tauchen auf wie: Wie höre ich Näheres über die letzten Stunden des lieben Toten, wer hat mit ihm gekämpft und hat ihm beigestanden im Tode, wo liegt das Grab, wie wird es sichergestellt, wie und wann kann ich es aufsuchen, wie bekomme ich die Sachen, die er als Andenken bei sich trug, kann ich seine Überführung einleiten?


    Und dann die wirtschaftlichen Fragen: Hat er letztwillige Verfügungen hinterlassen, welche Ansprüche hatte er noch an die Truppe, wie bekomme ich seinen Nachlass, hatte er eine Lebensversicherung abgeschlossen, und vor allem: wovon soll die Familie künftig leben? Habe ich Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung, wo muss ihn stellen? Wie soll ich künftig die Ausbildungskosten der Kinder tragen oder früher dafür eingegangene Verpflichtungen erfüllen?


    Über alle solche Fragen gibt der WFO den Hinterbliebenen, die sich vertrauensvoll an ihn wenden, zuverlässige Auskunft oder weist ihnen den Weg, auf dem sie einzelnen Fragen nachzugehen haben.


    Und dann leitet er die eigentliche Versorgung der Hinterbliebenen ein, nimmt ihre Anträge auf Hinterbliebenenrente auf, reicht sie nach Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen dem zuständigen Wehrmachtführsorge- und Versorgungsamt ein, dass die Versorgung festsetzt und die Bezüge zahlt; nebenbei trägt er dafür Sorge, dass bis dies geregelt ist, die Bezüge, von denen die Hinterbliebenen leben müssen, nicht aussetzen. Schließlich berät er sie über mögliche Beihilfen und sorgt, dass sie in den Genuss aller Rechte kommen, die der Staat ihnen gibt, der mit allen Mitteln bemüht ist, die Lage derjenigen zu erleichtern, die das größte Opfer gebracht haben.


    Überall steht der WFO als Organ der Wehrmachtfürsorge zur Hilfe bereit.


    Viele Sorgen, Ängste, Nöte und Schwierigkeiten können vermieden oder gemildert werden, wenn der Soldat und die von ihm unterrichteten Angehörigen sich der Fürsorge, die ihnen die Wehrmacht bietet, rechtzeitig bedienen ! Und: Ruhigen Herzens kann der Soldat hinausziehen zum höchsten Einsatz, wenn er und seine Familie wissen: Komme, was kommen mag, ihm und den Seinen wird der Staat, der größte Opfer fordert, mit der Fürsorge seiner Wehrmacht allezeit unermüdlicher Helfer sein.



    Gruß Marga

  • Hallo Marga,


    vielen Dank für dieses Dokument!


    Dieser W.F.O. hätte sicher, und besonders bei den zunehmenden Opfern, ob verwundet oder getötet, eine große Hilfe sein können!

    Aber ich glaube nicht, und von vielen Fällen weiß ich es, dass diese WFO so zahlreich vorhanden und gut ausgebildet waren, wie sie erforderlich gewesen wären. Schade, denn es steckte ein sehr guter Gedanke der Fürsorge hinter dieser Absicht.


    Viele Grüße

    Horst