Marschbewegungen mit feindlicher Luftherrschaft

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Oberkommando des Heeres

    General Stab des Heeres / Ausbildungs-Abteilung (II)

    Nr. 3700/44


    OKH-Hauptquartier, den 15.09.1944


    Ausbildungshinweis Nr. 33 - Erfahrungen über Marschbewegungen mit feindlicher Luftherrschaft


    Feindliche Luftherrschaft erfordert für die laufende Versorgung der fechtenden Truppe, für das Heranführen von Verbänden und für das Verschieben von Reserven besondere Maßnahmen.


    Energische und umsichtige Führer sind in der Lage, bei feindlicher Luftherrschaft Truppen, Kolonnen und Material unter tragbaren Verlusten und schnell vorwärts zu bringen. Wie im Kampf, kommt es auch dabei auf Persönlichkeiten an.


    Im einzelnen sind folgende Maßnahmen erforderlich:


    I. Maßnahmen der Truppe:


    a) Durchführung von Marschbewegungen in der Dämmerung und bei Dunkelheit. Antreten kann dabei nach Wetterlage und Fliegertätigkeit schon 1 bis 2 Stunden vor Dämmerung erfolgen, da sich trotz Aufklärung feindlicher Kampfflieger vor Dunkelheit nicht mehr auswirken können.


    b) Schlechtwetterlagen für Marschbewegungen ausnützen! Dazu muss sichergestellt sein, dass sich alle Truppenführer auf Ausladebahnhöfen, Straßenknotenpunkten, Versorgungslagern über die Wetterlage unterrichten können (weitgehende Bekanntgabe der Wettervorhersage!).


    c) Bei Tage in kleinen Gruppen (mindestens Kompanie) aufgelockert marschieren. Vermeiden von Ansammlungen beim Bilden der Marschkolonnen.


    Oft werden nur gepanzerte Fahrzeuge Aussicht haben, bei Tage wichtiges Versorgungsgut, z. B. Munition, in den vordersten Teil des Hauptkampffeldes vorzubringen.


    d) Marsch auf mehreren Straßen, Hauptstraßen meiden! Auf vorher erkundeten Nebenwegen marschieren. Staubentwicklung!


    e) Vor jeder marschierenden Einheit Wegeerkundungs-Kommandos (Volkswagen, Kräder) ansetzen.


    Ihre Aufgabe ist, neue Zerstörungen zu melden, Umgehungen zu erkunden, Verstopfungen zu melden usw.


    f) Jeder Mann der Einheit muss das Marschziel kennen (aufschreiben!). Grund: Wenn eine marschierende Kolonne durch Fliegerangriff zersprengt wird, muss trotzdem jedes Fahrzeug und jeder Soldat das Marschziel erreichen.


    g) Bei Flugwetter keine geschlossenen Pkw einsetzen! Wenn notwendig, Luftbeobachter auf Trittbrett oder Kotflügel!


    h) Bei Flugwetter ständige Bereitschaft der Truppe zur aktiven Bekämpfung von Tieffliegern. Einzelheiten dazu: Merkblatt 18b/36 “Fliegerabwehr aller Truppen mit MG und Gewehr vom 01.05.1944“.


    II. Aufgaben der Straßen-Kommandanten


    Bei feindlicher Luftherrschaft ist eine gut aufgebaute Straßenorganisation unter Führung gewandter und energischer Straßen-Kommandanten die Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf von Marschbewegungen.


    Mit Hilfe eines dichten Nachrichtennetzes (Funk und Draht) müssen Straßen-Kommandanten in der Lage sein, sich laufend über alle Ereignisse auf ihren Straßenabschnitten schnell zu unterrichten. Überlagerung durch motorisierte Straßenstreifen! Blocksystem!


    Straßen-Kommandanten müssen von der Führung frühzeitig über Marschbewegungen und ihre Bedeutung unterrichtet werden, um Kolonnen, wenn notwendig, bevorzugt durch ihren Abschnitt zu schleusen.


    Weitere Aufgaben der Straßen-Kommandanten sind:

    • Unterrichtung neu eintreffender Truppen über die Besonderheiten der Luftlage (Art der Angriffe, Angriffszeiten, Ziele usw.).
    • Einsatz ständiger Luftwarnposten an den Hauptstraßen.
    • Umleitungen in den Ortschaften, Engen usw. vorausschauend erkunden und bezeichnen. Wegebezeichnung! Warnschilder an besonders gefährdeten Stellen. Bereitstellung von Löschsand!
    • Aufstellung zahlreicher zusätzlicher Wegweiser und Namensschilder in Ortschaften, an Ortseingängen, an Straßengabeln und Kreuzungen, auch bei Nebenstraßen, um das Zurechtfinden, vor allem nachts, zu erleichtern. Hierdurch werden viele Fehlfahrten vermieden.
    • Durchbrechen von Zäunen und Hecken beiderseits der Straße, um Ausweichen zu ermöglichen.
    • Erkundung und Ausbau von Abstell- und Warteplätzen für Kolonnen. Tarnung!
    • Aufstellung von Straßen-Instandsetzungs-Kompanien (Landeseinwohner). Unterbringung in der Nähe des Schwerpunktes feindlicher Luftangriffe.
    • Bereitstellung von Baumaterial! Lagerung in der Nähe besonders gefährdeter Abschnitte.
    • Freihalten der Straßen von beschädigten Fahrzeugen (Abschleppmittel bereithalten, Schiebe-Kommandos!).
    • Straßen getrennt für motorisierten Verkehr und Verkehr mit bespannten Fahrzeugen festlegen.
    • Anlage von Deckungslöchern und Splitterschutzgräben beiderseits von Straßen, besonders an Engen, Verkehrsknotenpunkten usw. Sie müssen quer zur Straße angelegt und gekennzeichnet werden (Hinweisschilder, Stangen).

    III. Straßendisziplin


    Schärfste Straßendisziplin ist von allen Wegebenutzern (Kfz, bespannte Fahrzeuge und zu Fuß marschierende Kolonnen) zu fordern, sonst treten vermeidbare Verluste ein und der reibungslose Ablauf des Gesamtverkehrs ist gefährdet.


    Im einzelnen ist notwendig:

    • Ausstattung der Kraftfahrer mit Straßenkarten (Aushilfe: Skizzen), um Zeitverluste und damit Verstopfungen bei Halten an Kreuzungen usw. zu vermeiden.
    • Jedes Fahrzeug muss beim Halt die Fahrbahn freimachen.
    • Bei Tag große Abstände halten (mindestens 200 m).
    • Auf jedem Fahrzeug Fliegerbeobachtung nach rückwärts einteilen. Bei einzeln fahrenden Lkw hat es sich bewährt, hinten aufgesessene Beobachter mit dem Fahrer durch Leine (am Oberarm des Fahrers) zu verbinden. Bei Annäherung von Flugzeugen zieht der Beobachter. Der Fahrer fährt in Deckung und hält.
    • Anweisung an alle an Straßen stehenden Posten, Straßenstreifen usw., Fahrzeuge auf das Vorhandensein feindlicher Flieger hinweisen (Blick nach oben, in Flugrichtung mit der Hand zeigen!).
    • Einhalten einheitlicher Beleuchtungsstufen bei Nacht. Auch Führerfahrzeuge! Sind feindliche Flugzeuge im Luftraum, dann haben alle Posten und Streifen bei Nacht marschierende Kraftfahrzeuge sofort zum Abstellen der Beleuchtung zu veranlassen.
    • Bei Nachtmärschen Gebrauch von Taschenlampen und Streichhölzern im Freien einschränken! Besonders an Straßenkreuzungen, Ortseingängen.

    I. A.

    Guderian


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje


    P.S. Hier imForum gibt es auch den Bereich Straßen-Kommandant


    Hierzu passt auch der Bereich Verkehrszucht

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: