Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
IV. Alkoholgenuss bei Taucharbeiten
Auf die Gefahren des Alkoholgenusses bei Taucherarbeiten wird hingewiesen.
Erkältungen, denen Tiefseetaucher nach längerem Tauchen infolge besonderer Durchkühlung des Körpers ausgesetzt sind, können durch Zuteilung von Spirituosen nicht vermieden werden. Eine Verabfolgung von Alkohol als Vorbeugungsmittel gegen Erkältungskrankheiten kann nach ärztlichen Erfahrungen im Gegenteil die Anfälligkeit gegen Erkältungskrankheiten erhöhen.
Taucher haben deshalb beim Genuss von Alkohol größte Vorsicht zu üben.
Es wird allen Dienststellen zur Pflicht gemacht, die Dienstanweisung für Taucher - 12c (Seite 3) - besonders zu beachten.
(OKM KVBd 15804 vom 05.08.1942)
37283 PIIa
Quelle: Ostsee-Tagesbefehl; Kiel den 20.08.1942; Nr. 143