Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
VIII. Bergelohn für Torpedos
Die Kriegsmarine muss im Frieden und Krieg den größten Wert darauf legen, dass in Verlust geratene deutsche Torpedos bzw. treibende feindliche Torpedos so schnell wie möglich und auf dem kürzesten Wege von etwaigen Findern an die nächstgelegene Marinedienststelle abgegeben werden.
Das Interesse der in Betracht kommenden Zivilbevölkerung in erster Linie Fischer und Seeleute an der Bergung und Ablieferung derartiger Torpedos muss also mit allen Mitteln geweckt und wach erhalten werden. Alle Anträge von Fischern über Erstattung von Netzschäden und Fangausfällen sind daher grundsätzlich dem zuständigen staatlichen Fischmeister zur Begutachtung vorzulegen und darauf beschleunigt der Torpedoinspektion zuzustellen.
Durch großzügige Handhabung derartiger Entschädigungen, die grundsätzlich neben der gemäß T.S.V. vorgesehenen Belohnung gezahlt werden, muss erreicht werden, dass die Fischer und Seeleute die Torpedos, unabhängig von dem dadurch eintretenden Fangausfall, sofort an die Kriegsmarine ausliefern. Die in Betracht kommenden Zivilstellen sind von der Inspektion entsprechend unterrichtet worden.
(2136 V)
Quelle: Ostseestations-Tagesbefehl; Kiel, den 06.02.1942; Nr. 21
Gruß
Antje