Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
Totaler Kriegseinsatz im Oberkommando der Marine (OKM)
Der Oberbefehlshaber der Marine hat zur Ausrichtung des OKM auf den vom Führer angeordneten totalen Kriegseinsatz befohlen:
1. Zur Sicherung des Kräftebedarfs für Front und Rüstung verbiete ich mit sofortiger Wirkung jede Personal-Vermehrung im OKM.
2. Jeder Angehörige des OKM, Offizier und Mann, Beamter und Gefolgschaftsmitglied haben sich noch mehr als bisher unter Zurückstellung aller persönlichen Wünsche und Bedürfnisse mit ihrer ganzen Kraft, der Erfüllung der ihnen gestellten Aufgaben zu widmen.
Die bekanntgegebenen Dienststunden stellen die Mindestarbeitszeit dar. Es muss von jedem erwartet werden, dass er darüber hinaus freiwillig und freudig jedes notwendige Maß an Mehrarbeit leistet. Hierbei haben alle Vorgesetzten beispielgebend voranzugehen. Dienstbefreiungen aus bloßer missverstandener Fürsorgepflicht schwächen die Gesamtarbeitskraft des OKM und haben zu unterbleiben.
3. Meldungen von Beamten und Gefolgschaftsmitgliedern zum freiwilligen Fronteinsatz dürfen nicht schon von den Zwischenvorgesetzten abgelehnt oder zurückbehalten werden. Sie sind in jedem Falle an M zur Entscheidung weiterzuleiten. Dabei bleibt es den beteiligten Vorgesetzten unbenommen, dem Gesuch ihre persönliche Stellungnahme beizufügen.
4. Jeder Angehörige des OKM, der glaubt, auf seinem Arbeitsplatz nicht voll oder den Forderungen des totalen Kriegseinsatzes entsprechend eingesetzt zu sein, hat das Recht und die Pflicht, dies zu melden. Er gibt diese Meldung an seinen nächsten Vorgesetzten, der die sofortige Weitergabe an M zu veranlassen hat. M überprüft die gemeldeten Einsatzverhältnisse und sorgt nötigenfalls für Abstellung im Benehmen mit der betroffenen Dienststelle.
5. Die Chels der Bereiche prüfen, wie bereits von mir in mündlicher Rücksprache befohlen, welche Aufgabengebiete eingeschränkt oder überhaupt stillgelegt werden können. Hierbei sind persönliche Rücksichtnahmen auszuschalten. Vielmehr ist ein durch die Lage bedingter besonders scharfer Maßstab anzulegen.
Ziel muss sein: Vereinfachung und Beschleunigung der Arbeit bei geringst möglichem Kräfteeinsatz. Freiwerdende Kräfte fließen Front und Rüstung zu. Das Ergebnis ist bis zum 20.08.1944 zu melden.
6. Anträge auf Änderung von Organisation und Geschäftsverteilungsplänen dürfen nur noch dann gestellt werden, wenn sie der eindeutigen Ausrichtung des Geschäftsbetriebes auf die Erfordernisse des totalen Kriegseinsatzes dienen.
7. Der Stabsoffizier beim Stabe des Oberbefehlshabers der Marine ist dafür verantwortlich, dass nicht mehr Unteroffiziere und Mannschaften im OKM, insbesondere im Arbeits- und Wachdienst, verwandt werden, als dies mit den Forderungen des totalen Kriegseinsatzes vereinbar ist. Er überprüft laufend im Benehmen mit den Kommandeuren der Stabs-Abteilungen bzw. Kommandanten der Stabs-Quartiere, Zahl und Einsatz der Soldaten und sorgt für Abstellung von Missverständnissen.
Dieser Befehl ist allen Angehörigen des OKM bekanntzugeben und darüber hinaus in den Unterkünften und Gemeinschaftsräumen auszuhängen. Abdrucke dieses Befehls für den befohlenen Aushang hält die Hauptkanzlei vorrätig.
von Davidson
(M I Mb 6500 03.08.1944)
Quelle: Laufende Befehle; 04.08.1944; Blatt 60
Gruß
Antje