Totaler Kriegseinsatz

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Totaler Kriegseinsatz im Oberkommando der Marine (OKM)


    Der Oberbefehlshaber der Marine hat zur Ausrichtung des OKM auf den vom Führer angeordneten totalen Kriegseinsatz befohlen:


    1. Zur Sicherung des Kräftebedarfs für Front und Rüstung verbiete ich mit sofortiger Wirkung jede Personal-Vermehrung im OKM.


    2. Jeder Angehörige des OKM, Offizier und Mann, Beamter und Gefolgschaftsmitglied haben sich noch mehr als bisher unter Zurückstellung aller persönlichen Wünsche und Bedürfnisse mit ihrer ganzen Kraft, der Erfüllung der ihnen gestellten Aufgaben zu widmen.


    Die bekanntgegebenen Dienststunden stellen die Mindestarbeitszeit dar. Es muss von jedem erwartet werden, dass er darüber hinaus freiwillig und freudig jedes notwendige Maß an Mehrarbeit leistet. Hierbei haben alle Vorgesetzten beispielgebend voranzugehen. Dienstbefreiungen aus bloßer missverstandener Fürsorgepflicht schwächen die Gesamtarbeitskraft des OKM und haben zu unterbleiben.


    3. Meldungen von Beamten und Gefolgschaftsmitgliedern zum freiwilligen Fronteinsatz dürfen nicht schon von den Zwischenvorgesetzten abgelehnt oder zurückbehalten werden. Sie sind in jedem Falle an M zur Entscheidung weiterzuleiten. Dabei bleibt es den beteiligten Vorgesetzten unbenommen, dem Gesuch ihre persönliche Stellungnahme beizufügen.


    4. Jeder Angehörige des OKM, der glaubt, auf seinem Arbeitsplatz nicht voll oder den Forderungen des totalen Kriegseinsatzes entsprechend eingesetzt zu sein, hat das Recht und die Pflicht, dies zu melden. Er gibt diese Meldung an seinen nächsten Vorgesetzten, der die sofortige Weitergabe an M zu veranlassen hat. M überprüft die gemeldeten Einsatzverhältnisse und sorgt nötigenfalls für Abstellung im Benehmen mit der betroffenen Dienststelle.


    5. Die Chels der Bereiche prüfen, wie bereits von mir in mündlicher Rücksprache befohlen, welche Aufgabengebiete eingeschränkt oder überhaupt stillgelegt werden können. Hierbei sind persönliche Rücksichtnahmen auszuschalten. Vielmehr ist ein durch die Lage bedingter besonders scharfer Maßstab anzulegen.


    Ziel muss sein: Vereinfachung und Beschleunigung der Arbeit bei geringst möglichem Kräfteeinsatz. Freiwerdende Kräfte fließen Front und Rüstung zu. Das Ergebnis ist bis zum 20.08.1944 zu melden.


    6. Anträge auf Änderung von Organisation und Geschäftsverteilungsplänen dürfen nur noch dann gestellt werden, wenn sie der eindeutigen Ausrichtung des Geschäftsbetriebes auf die Erfordernisse des totalen Kriegseinsatzes dienen.


    7. Der Stabsoffizier beim Stabe des Oberbefehlshabers der Marine ist dafür verantwortlich, dass nicht mehr Unteroffiziere und Mannschaften im OKM, insbesondere im Arbeits- und Wachdienst, verwandt werden, als dies mit den Forderungen des totalen Kriegseinsatzes vereinbar ist. Er überprüft laufend im Benehmen mit den Kommandeuren der Stabs-Abteilungen bzw. Kommandanten der Stabs-Quartiere, Zahl und Einsatz der Soldaten und sorgt für Abstellung von Missverständnissen.


    Dieser Befehl ist allen Angehörigen des OKM bekanntzugeben und darüber hinaus in den Unterkünften und Gemeinschaftsräumen auszuhängen. Abdrucke dieses Befehls für den befohlenen Aushang hält die Hauptkanzlei vorrätig.


    von Davidson


    (M I Mb 6500 03.08.1944)

    Quelle: Laufende Befehle; 04.08.1944; Blatt 60


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
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  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    I. Allgemeines


    1. Totaler Kriegseinsatz - Fehlstellen der K-Notstärken OKM


    Ziffer 1 des Oberbefehlshabers des Marine-Befehls über den totalen Kriegseinsatz im OKM findet auch auf Fehlstellen der K-Notstärken des OKM Anwendung.


    Demnach dürfen freie Stellen der K-Notstärken nicht mehr besetzt werden.


    Wo in besonderen Fällen neue Aufgaben oder Vergrößerungen der Arbeitsgebiete Ausnahmen hiervon bedingen, ist über MIM die Entscheidung von M einzuholen.


    (MIMb 6419 II. 22.08.1944)


    Quelle: Laufende Befehle; 26.08.1944; Blatt 66


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Totaler Kriegseinsatz


    Neuregelung der Dienstzeit


    In weiterer Ausrichtung des OKM auf den vom Führer befohlenen totalen Kriegseinsatz und in Anpassung an die vom Reichsbevollmächtigten für den totalen Kriegseinsatz gegebenen Richtlinien wird mit Wirkung vom 01.09.1944 die Dienstzeit für das OKM wie folgt geregelt:


    1. Die Gesamtwochenarbeitszeit beträgt bei durchgehender Arbeitszeit mindestens 57 Stunden, bei nicht durchgehender Arbeitszeit mindestens 60 Stunden.


    Die hiernach, für den Bereich des OKM in Frage kommende Mindestarbeitszeit von wöchentlich 57 Stunden ist regelmäßig wie folgt abzuleisten:


    a) Montags - Freitags von 8.00 - 18.00 Uhr

    b) Sonnabends von 8.00 - 15.00 Uhr.


    2. Um die Erledigung der dem OKM obliegenden kriegswichtigen Arbeiten auf jeden Fall sicherzustellen, bleibt die bisher in den Ausweichen bestehende Regelung, wonach die Dienststellen Sonntags von 9.00 - 13.00 Uhr arbeitsfähig sein müssen, in vollem Umfange aufrechterhalten. Für die Dienststellen in Berlin gilt das gleiche mit der Maßgabe, dass die Abteilungschefs bzw. Dienststellenleiter hiervon Abweichungen anordnen können, soweit diese durch die Luft- oder Verkehrslage bedingt sind.


    3. Wo in besonderen Fällen auch die vorstehende Regelung nicht ausreicht, um anfallende kriegswichtige Arbeiten schnell und fristgerecht zu erledigen, muss auch Nacht- und Sonntagsarbeit geleistet werden.


    4. Normaler Luftschutzwachdienst und dgl. ist auf die Arbeitszeit nicht anzurechnen.


    5. Die nicht zum OKM gehörenden Dienststellen der Kriegsmarine in Berlin haben sich der vorstehenden Regelung anzupassen.


    Sinn und Zweck der neuen Dienstzeitregelung ist nicht, dass Soldaten, Beamte und Gefolgschaft des OKM länger in den Büros herumsitzen, sondern dass tatsächlich mehr produktive Arbeit geleistet wird.


    Es ist daher überall zu prüfen, inwieweit durch die verlängerte Arbeitszeit weitere Kräfte für Front und Rüstung freigemacht werden können. Vorgesetzte, die nicht voll in ihrer Leistungskraft ausgenutzte Arbeitskräfte weiter beschäftigen, machen sich der Sabotage am totalen Kriegseinsatz schuldig.


    Freiwerdende Kräfte sind unverzüglich M (MIM) zu benennen.


    (M Allg VII 47. 27.08.1944)


    von Davidson


    Laufende Befehle; 28.08.1944; Blatt 67


    Gruß

    Antje

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    Abschrift und Bearbeitung!


    1. Totaler Kriegseinsatz - Verwaltungsvereinfachung


    Nachstehend wird ein Erlass Chef Mar Wehr an die nachgeordneten Dienststellen auszugsweise den Dienststellen des Hauses zur Kenntnis gebracht, da sein Inhalt auch für die Arbeit im OKM Leitgedanke jedes einzelnen sein muss.


    „Die Kriegslage erfordert durchgreifende Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung und damit Personaleinsparung. Entsprechende Vereinfachung der Verwaltungsorganisation und der -bestimmungen teils eingeleitet, teils bereits verfügt.


    Anregungen zur Vereinfachung auf allen Verwaltungsgebieten können von allen Einheiten und - entsprechend dem betrieblichen Vorschlagwesen - auch von einzelnen Marine-Angehörigen vorgelegt werden. Die Vorschläge müssen jedoch eine erhebliche Arbeits- und Personaleinsparung ermöglichen; andernfalls müssen sie zur Vermeidung zu großer Beunruhigung des Dienstbetriebes unberücksichtigt bleiben.


    Außer durch die bereits verfügten bzw. vorbereiteten Maßnahmen kann die Verwaltung durch den Verzicht auf Berücksichtigung aller Sonderverhältnisse einer einzelnen Einheit - nicht einer neuen Waffe - oder gar eines einzelnen entlastet werden.


    Immer wieder werden Ausnahmebestimmungen, Sondergenehmigungen usw. unter Hinweis auf tatsächliche oder vermeintliche Sonderverhältnisse beantragt. Diese müssen jedoch angesichts der Härte des Kampfes, den unser Volk um sein Leben und seine Freiheit führt, im Interesse des Ganzen unberücksichtigt bleiben.


    Die bei der Bearbeitung derartiger Einzelanträge entstehende Arbeit, die Belastung des Geschäftsverkehrs und die bei Berücksichtigung aller Möglichkeiten und Verhältnisse eintretende Unübersichtlichkeit der Bestimmungen steht in keinem Verhältnis zum angestrebten Erfolg. Hinzu kommt, dass jede Ausnahmegenehmigung erfahrungsgemäß zahlreiche entsprechende Anträge auslöst, deren Genehmigung praktisch zu einer Aufhebung der Bestimmungen und damit zu der - oft beanstandeten - Unbeständigkeit der Verwaltungsbestimmungen führt.“


    (MIMb 6477. 29.09.1944)


    Quelle: Laufende Befehle; 03.10.1944; Blatt 77


    Gruß

    Antje

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    Abschrift und Bearbeitung!


    1. Totaler Kriegseinsatz - Personaleinsparung durch Wegfall der Rechnungsvorprüfung


    Gemäß Marine-Verordnungsblatt 1944 Seite 789 Nr. 564 zu II hat der Rechnungshof des Deutschen Reiches auf jede Vorprüfung der vom Rechnungshof zu prüfenden Rechnungen der Verwaltungsbehörden verzichtet. Hierdurch muss zwangsläufig auch eine Personaleinsparung im OKM eintreten.


    M Allg. E sowie die Bereiche Skl, Mar Wehr und Mar Rüst melden das freiwerdende Personal zwecks anderweitigen Einsatz bis zum 10.11.1944 an MIM. Dabei sind, soweit Männer in Frage kommen, möglichst jüngere Kräfte freizumelden, um sie dem Dienst mit der Waffe zuführen zu können.


    Fehlanzeige erforderlich.


    (MIMb. 20.10.1944)


    Quelle: Laufende Befehle; 26.10.1944; Blatt 83


    Gruß

    Antje

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    4. Totaler Kriegseinsatz - Abgang freigemeldeter Gefolgschaftsmitglieder


    1. Über die freigemeldeten Gefolgschaftsmitglieder ist wie folgt verfügt worden:


    a) Die Arbeitsurlauber sind befehlsgemäß zum 2. Admiral der Ostsee oder 2. Admiral der Nordsee in Marsch gesetzt worden bzw., soweit dies noch nicht geschehen unverzüglich in Marsch zu setzen.


    b) Die männlichen Gefolgschaftsmitglieder sind, soweit Waffendienstpflichtig, den zuständigen Wehrbezirkskmandos zur Einberufung gemeldet worden. Abgang erfolgt durch Einberufung. Zeitpunkt kann vom OKM nicht bestimmt werden.


    c) Aus der Zahl der nach a) und b) nicht erfaßten freigemeldeten Gefolgschaftsmitglieder sind zunächst die durch die Abgänge zu a) und b) entstandenen Lücken wieder aufgefüllt worden soweit eine Ersatzgestellung ausdrücklich zugebilligt worden ist. Die zugewiesenen Ersatzkräfte müssen zunächst angenommen werden. Es steht im Widerspruch zu den Zeiterfordernissen, an die Ersatzkräfte zu hohe Ansprüche zu stellen. Begründete Mängel werden in Kürze abgestellt werden, sobald die Freistellungsaktion im Wesentlichen durchgeführt ist.


    d) Der nach Durchführung der Maßnahmen zu a) bis c) verbleibende Rest der freigestellten Gefolgschaftsmitglieder (männlich und weiblich) ist dem Arbeitsamt zum Einsatz in der Rüstungsindustrie gemeldet worden. Den Zeitpunkt ihres Abganges bestimmt das Arbeitsamt: OKM hat beim Arbeitsamt um möglichste Beschleunigung gebeten, Arbeitsamt hat zugesagt.


    Zu a bis d):

    Es ist Vorsorge getroffen, dass die freigemeldeten Gefolgschaftsmitglieder gemäß Vorstehendem mit möglichster Beschleunigung ihrem neuen Einsatz zugeführt werden. Bis dahin müssen sie jedoch bei ihrer bisherigen Beschäftigungsstelle verbleiben.


    2. Die Abteilungen melden schriftlich die am 05.10.191944 freigemeldeten, aber noch nicht abgezogenen Arbeitskräfte mit Namen, Vornamen, Geburtstag, Wohnung und Berufsgruppe an M Allg III Berlin.


    Arbeitsurlauber, die entgegen der Anordnung M Allg VIII b vom 25.08.1944 noch nicht in Marsch gesetzt worden sind, sind ebenfalls zu melden.


    3. Zum 15.10.1944 melden die Abteilungen an M Allg III Berlin nach dem Stand vom 05.10.:


    a) welche freigemeldeten Männer seit dem 10.08.1944 zum Waffendienst einberufen wurden und


    b) die bis zum 05.10. in Marsch gesetzten Arbeitsurlauber.


    4. In der Zeit nach dem 05.10.1944 erfolgende Einberufungen zur Truppe oder Abgänge zum Einsatz in der Rüstungsindustrie sind an M Allg III Berlin oder M Allg III Bl sofort fernmündlich zu melden. Fernsprechnummer Berlin Vermittlung Shellhaus, App. 429 (Postanschluss Shell 22 79 21). Die Meldungen sind schriftlich zu bestätigen. Gleiches gilt für Arbeitsurlauber und Einberufene, die zu ihrer Beschäftigungsstelle zurückgekehrt sind.


    5. Marinehelferinnen sind im OKM nur als Ersatz für zum Frontdienst abgegebene Soldaten, ausnahmsweise auch für zum Waffendienst abgegebene Männer einzusetzen. Anders eingesetzte Marinehelferinnen werden zurückgezogen und der zuständigen Ersatzabteilung zurücküberwiesen.


    (M Allg. 25.09.1944)


    Quelle: Laufende Befehle; 13.10.1944; Blatt 80


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    heute ein Schreiben Dr. Goebbels. Seine Worte sind Propaganda pur, nur hätten er und die weitere Führungsriege sich wohl selbst an diese Vorgaben halten sollen... Aber lest selbst.


    Gruß

    Antje

    --


    Abschrift und Bearbeitung!


    12.08.1944


    Zu MIM Nr. 4590/44


    Lebensstil im totalen Krieg


    Die Durchführung des totalen Kriegseinsatzes, die mir vom Führer übertragen worden ist, auferlegt jedem einzelnen Volksgenossen neu, z. T. schwere persönliche Opfer.


    Die Bevölkerung, die selbst seit langer Zeit in immer dringenderer Form die Totalisierung unserer Kriegsanstrengungen mit dem Ziel einer möglichst schnellen Erringung des Endsieges gefordert hat, wird diese Opfer im Bewusstsein ihrer Notwendigkeit gerne bringen. Sie hat aber auch ein Recht zu verlangen, das sich der Stil des öffentlichen Lebens, der mancherorts noch einen teilweise stark friedensmäßigen Charakter trägt, den Erfordernissen des totalen Krieges angleicht.


    Nicht der äußere Aufwand einer Veranstaltung wird in Zukunft als Maßstab ihrer Bedeutung gelten, sondern ihre Einfachheit und Zweckmäßigkeit. Ebenso wird in privaten Leben derjenige den größten Anspruch erheben können, seine Pflicht gegenüber der Nation zu erfüllen, der seinen persönlichen und beruflichen Lebensstil so gestaltet, dass er auch den optischen Erfordernissen dieses um die nationale Existenz unseres Volkes geführten Krieges entspricht.


    Ich weise deshalb darauf hin, dass in Zukunft alle öffentlichen Veranstaltungen wie Empfänge, Amtseinführungen, Fest- und Theaterwochen, Musiktage, Ausstellungseröffnungen, Gedenk- und Familienfeierlichkeiten usw., die nicht der unmittelbaren Förderung unserer gemeinsamen Kriegsanstrengungen dienen, zu unterbleiben haben.


    Der unumgängliche Rest solcher Veranstaltungen hat in einem Rahmen zu erfolgen, der jeden unzeitgemäßen Aufwand vermeidet und ganz auf den Zweck der Veranstaltung ausgerichtet ist. Eine Theaterpremiere wirkt durch ihren künstlerischen Gehalt und nicht durch eine möglichst prunkvolle Inszenierung, eine Ausstellung durch die Qualität des zur Schau Gebotenen und nicht durch den bei ihrer Eröffnung gereichten Imbiss. Es ist auch nicht mehr zu verantworten, dass bei Gelegenheit irgendwelcher Veranstaltungen oder Sitzungen vor öffentlichen Gebäuden lange Wagenkolonnen auffahren, während die Front jeden Tropfen Kraftstoff dringend benötigt. Ebenso besteht kein Bedürfnis mehr nach umfangreichen Leistungsberichten in prachtvollen Ledereinbänden.


    Es wird als selbstverständlich angenommen, dass jede Dienststelle leistet, was sie nur leisten kann. Auch Sonderanfertigungen von Geschenken usw. sind keineswegs mehr zeitgemäß und haben zu unterbleiben.


    Maßstab unseres Handelns in dieser Beziehung muss stets die Vorstellung sein, dass sich unser Tun vor den Augen eines Frontsoldaten oder eines Rüstungsarbeiters vollzieht, ohne dass diese eine Veranlassung hätten, unsere Handlungsweise zu beanstanden. Es muss daher auch erwartet werden, dass gerade alle im Blickpunkt des öffentlichen Lebens stehenden führenden Persönlichkeiten von sich aus Wert darauf legen, sowohl ihren eigenen Lebensstil wie den ihrer Angehörigen den Erfordernissen der gegenwärtigen Kriegslage anzupassen.


    Es ist unsere Pflicht, auch den geringsten Anschein zu vermeiden, als brauchten die Verordnungen und Erlasse zum totalen Kriegseinsatz von den Kreisen der Führung weniger streng beachtet zu werden, als von der breiten Masse der Bevölkerung.


    Auch in der persönlichen Haushaltführung ist auf die verständliche Empfindlichkeit des Volkes der Gemeinsamkeit unserer Opfer gegenüber gebührend Rücksicht zu nehmen. So hat besonders auch die Zahl der Hausangestellten und der zur Verfügung stehenden Wohnräume genau daraufhin zu überprüfen, ob sie den geltenden Bestimmungen bzw. dem Gebot der Stunde entspricht. Der Hinweis auf Repräsentationspflichten kann in keinem Falle mehr allein als stichhaltig anerkannt werden.


    Die einzige Pflicht, die wir uns aufzuerlegen haben, ist die, dafür zu sorgen und unsere Ehre darein zu setzen, dass die Nation die bevorstehenden Entscheidungen siegreich besteht. Das ist auch die beste und überzeugendste Repräsentation unseres nationalen Lebens.


    Öffentliche Kundgebungen haben in Zukunft nur noch eine Berechtigung, wenn sie eindeutig den Charakter von Volksversammlungen tragen oder politischen Zweckmäßigkeiten entsprechen. Äußerste Einfachheit ohne zeit-, kräfte- und materialverschwendenden Aufwand wird sie nur noch eindrucksvoller gestalten. Sie dienen der Unterrichtung des Volkes über die Lage und der geistigen und seelischen Aufrichtung jedes einzelnen Volksgenossen, um ihn noch widerstandsfähiger für den Lebenskampf unseres Volkes zu machen.


    Es muss unsere Ehre sein, nunmehr im gesamten öffentlichen Leben einen Kriegsstil zu pflegen, der nicht nur vor dem eigenen Volke, sondern auch vor dem Ausland eindeutig dokumentiert, dass wir in unserem Leben kämpfen und fest entschlossen sind, diesen Kampf, koste es was es wolle, bis zum siegreichen Ende durchzustehen. Der Feind soll erkennen, dass er bei uns keinerlei Kompromissbereitschaft findet, sondern dass wir gewillt sind, auch persönlich jedes Opfer für den Sieg zu bringen.


    Ich bin bestrebt, den totalen Kriegseinsatz so durchzuführen, dass die Nation das Äußerste ihrer Leistungsfähigkeit hergibt. Sie wird das mit um so freudigerer Einsatzbereitschaft tun, wenn sie das gute Beispiel ihrer Führung vor Augen hat und das Bewusstsein in sich trägt, dass die Lasten des Krieges gerecht verteilt werden.


    Ich bitte Sie, mich bei der Durchführung dieses Auftrages, den mir der Führer erteilte, im Sinne dieser Darlegungen nach besten Kräften zu unterstützen.


    Heil Hitler!


    Der Reichsbevollmächtigte für den totalen Kriegseinsatz


    gez.

    Dr. Goebbels


    Quelle:germandocsinrussia

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  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine

    Chef Mar Wehr Nr. 700/44


    Berlin, den 10.08.1944


    Totaler Kriegseinsatz!


    Die Kriegslage zwingt dazu, alle Kräfte ausschließlich auf die Steigerung unseres Kriegspotentials zu konzentrieren und bis zur äußersten Leistungsfähigkeit für diese Aufgabe auszuschöpfen.


    Ich habe bereits im Dezember 1943 einen eindringlichen Befehl im Sinne dieser Zielsetzung erlassen (Oberbefehlshaber der Marine AMA/M Wehr Ia Nr. 11 000/43 geheime Kommandosache). Dieser Befehl und die hiernach durch den Chef Kriegsmarine Wehr in meinem Auftrage erlassenen Richtlinien *) sind mit äußerstem Nachdruck zur Anwendung und Durchführung zu bringen.


    (* Insbesondere:

    1. OKM AMA/M Wehr Ia Nr. 11 002/43 Gkdos. vom 14.12.1943, Ziffer B. III.,

    2. OKM AMA/M Wehr Ia Nr. 11 006/44 Gkdos. vom 26.01.1944

    3. OKM AMA/M Wehr IIb Nr. 8500/43 vom 24.01.1944)


    Unter Berücksichtigung der inzwischen verschärften Kriegs- und Personallage befehle ich ergänzend:


    1. Die Durchführung jeglichen Dienstbetriebes und Arbeitseinsatzes muss den Forderungen des vom Führer proklamierten totalen Krieges angemessen sein. Wir Soldaten müssen auch hierin vorbildlich sein.


    2. Im Vordergrund des Krafteinsatzes hat die personelle und materielle Deckung des Frontbedarfs zu stehen. Hierzu gehört die Kampfausbildung der Soldaten ebenso wie die reichliche Fertigung hochwertiger Kampfmittel.


    Von äußerster Kriegswichtigkeit sind außerdem Schutz gegen Luftkrieg und Sabotage sowie Sicherung der Kraftstoffversorgung und Ernährung.


    Alles andere ist jetzt nebensächlich.


    3. Soweit eine volle und zweckmäßige Auslastung der zur Verfügung stehenden Kräfte im eigenen Rahmen nicht möglich ist, sind sie bis zu ihrer Abkommandierung für andere kriegswichtige Zwecke einzusetzen.


    4. Personal, dessen geringe Produktivität in keinem Verhältnis zu dem für sie erforderlichen Aufwand an Bedienung, Unterkunft, Betreuung usw. steht, und das auch anderweitig nicht nützlicher verwendet werden kann, ist zu entlassen.


    5. In allen Bereichen sind Sonderbeauftragte zur Überprüfung des totalen Kriegseinsatzes einzusetzen.


    Vom Chef Kriegsmarine Wehr, Chef Kriegsmarine Rüst und Chef MPA entsandte Sonderbeauftragte des Oberkommandos handeln in meinem Auftrage. Ihnen ist jeglicher Einblick in den Dienst- und Arbeitsbetrieb zu gewähren und jede Auskunft hierüber zu erteilen, Prüfungsberichte sind mir vorzulegen.


    6. Jeder Offizier und Beamter, der sich in seiner Dienststellung für entbehrlich oder nicht voll ausgelastet hält, hat dies erklärend zu melden.


    7. Meldungen und Vorschläge über Einsparungen aller Art sind ausnahmslos mit kurzer Stellungnahme der Zwischenvorgesetzten auf dem truppen- und fachdienstlichen Weg an die zuständige Stelle im Oberkommando zu leiten. (Im Zweifelsfall an Chef Mar Wahr).


    8. Der Fraueneinsatz ist zu verstärken und ebenfalls auf das Gebot der Stunde abzustimmen.


    9. Alle Maßnahmen sind mit äußerster Beschleunigung zu treffen. Für die Durchführung vorübergehend benötigtes Personal ist zu stellen.


    10. Vorgesetzte, die die Durchführung des totalen Kriegseinsatzes - und sei es auch nur aus Säumigkeit - sabotieren, sind unnachsichtlich zur Strecke zu bringen.


    11. Von den Offizieren und Beamten erwarte ich, dass sie offenen Auges selbst erkennen, was im Sinne des totalen Kriegseinsatzes notwendig ist, und dass sie im einzelnen verantwortlich auch über das hinaus handeln, was allgemein befohlen oder geboten ist.


    12. Dieser Befehl ist allen Soldaten, Beamten und Gefolgschaftsmitgliedern der Kriegsmarine bekanntzugeben.


    Dönitz


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    112. Infanterie Division

    Ia


    Divisions-Gefechtsstand, 25.12.1943


    Freimachen von Helfern für die kämpfende Truppe


    1. Das zur Zeit noch ungünstige Verhältnis zwischen Kämpfer und Helfer ist größtenteils dadurch bedingt, dass


    a) der Tross unzweckmäßig gegliedert ist,

    b) zu viel Gerät und Ausrüstung mitgeführt wird.


    Die Erfahrungen haben gezeigt, dass Gerät und Ausrüstungsgegenstände überflüssig sind und abgegeben werden können. Bei Abgabe werden Pferde und Fahrzeuge überzählig und damit wiederum Personal frei, das insbesondere der fechtenden Truppe zu anderer Verwendung zugeführt worden kann.


    2. Die Division beabsichtigt, alle nur irgend entbehrlichen Helfer der Truppe zuzuführen.


    Um dafür Anregungen aus der Truppe heraus zu erhalten, sind durch die Regimenter, selbständige Bataillone (Abteilungen) und Versorgungstruppen bis 31.12.1943 Vorschläge einzureichen, aus denen zu ersehen ist, wie durch Umgliederung, Abgabe von Gerät, Ausrüstung, bespannten Fahrzeugen und Pferden sowie durch Zusammenlegung von verschiedenen Arbeitsgebieten Menschen eingespart werden können.


    Für jede Einheit des Truppenteils, z. B. Schützen-Kompanie, M.G.-Kompanie, Bataillons-Stab usw. ist ein gesonderter Vorschlag einzureichen. Bisher gegebene Befehle, K.St.N. und K.A.N. sind für die Vorschläge nicht bindend. Die Erfahrungen und der Grundsatz "Wie kann der fechtenden Truppe geholfen werden" sind maßgebend.


    Grundlage für die Vorschläge ist die derzeitige Ausstattung.


    Vorschläge zur Einführung neuer Fahrzeuge, Austausch von Panje- und leichte Zugpferde gegen schwere Zugpferde oder ss-Zugpferde sowie Vollmotorisierung einzelner Verbände sind nicht zu unterbreiten. Für alle Vorschlage bleibt die Beweglichkeit und volle Leistungsfähigkeit Bedingung .


    3. Für die Bearbeitung werden folgende Anregungen gegeben:


    a) Welches Gerät ist überflüssig, ist es ganz abzuschieben oder soll es frontnaher gelagert werden, wo soll es dann im Bewegungskrieg mitgeführt werden?

    b) Wo erfolgt Verladung des verbleibenden Gerätes, welche Fahrzeuge sind dazu unbedingt erforderlich, welche können abgeschoben werden?

    c) Wieviel Pferde sind für die Beweglichkeit des beladenen Fahrzeuges erforderlich, wieviel Pferde werden frei?

    d) Wer ist als Führer des Fahrzeuges einzusetzen?

    e) Welche Arbeitsleistungen können zusammengelegt werden, welche Offiziere, Beamte, Unteroffiziere und Mannschaften werden dadurch frei?

    f) Welche bisher befohlenen Maßnahmen können vereinfacht werden, insbesondere Abrechnungen usw. ?


    4. Zur Mitarbeit sind alle Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften heranzuziehen. Für jede Einheit ist durch die Regimenter, selbständigen Bataillone (Abteilungen) nur ein Vorschlag einzureichen.


    Für die besten Vorschläge werden folgende Preise ausgesetzt:


    1. Preis:

    • 10 Fl. Schnaps
    • 5 Fl. Wein
    • 50 Zigarren

    2. Preis:

    • 5 Fl. Schnaps
    • 3 Fl. Wein
    • 100 Zigaretten

    3. Preis:

    • 3 Fl. Schnaps
    • 2 Fl. Wein
    • 100 Zigaretten

    4. Preis:

    • 2 Fl. Schnaps
    • 2 Fl. Wein
    • 75 Zigaretten

    5. Preis:

    • 2 Fl. Schnaps
    • 2 Fl. Wein
    • 50 Zigaretten

    6. - 10. Preis:

    • 1 Fl. Schnaps
    • 1 Fl. Wein
    • 80 Zigaretten (6. Preis)
    • 70 Zigaretten (7. Preis)
    • 60 Zigaretten (8. Preis)
    • 50 Zigaretten (9. Preis)
    • 40 Zigaretten (10. Preis)

    11. - 15. Preis

    • 1 Fl. Schnaps
    • 2 Pakete Tabak

    Unterschrift unleserlich


    —-


    26.12.1943


    Jede Einheit hat Vorschläge, die gründlich auf Brauchbarkeit vom Einheitsprüfer nachzuprüfen sind, einzureichen; Termin beim Bataillon 29.12.1943


    Major und Bataillons-Führer


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje


    P.S. in eigener Sache: kennt irgendwer die Abkürzung ssZ?

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  • Hallo Michael,


    der Abschnitt ist folgender: „Vorschläge zur Einführung neuer Fahrzeuge, Austausch von Panje- und leichte Zugpferde gegen schwere Zugpferde oder ssZ (ugpferde) sowie Vollmotorisierung einzelner Verbände sind nicht zu unterbreiten. Für alle Vorschlage bleibt die Beweglichkeit und volle Leistungsfähigkeit Bedingung .“


    Es gab in dem Satz noch die Abkürzung lZ und sZ die sich mir nur erklären ließen mit leichte Zugpferde und schwere Zugpferde. Sollte das nicht stimmig sein, wäre ich froh das wieder gerade biegen zu können.


    Gruß

    Antje

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  • Hallo zusammen,

    leichte Zugpferde und schwere Zugpferde

    also bisher kann ich auch nur folgendes bestätigen, siehe folgender Auszug:


    Angekauft wurden die Pferde im Frieden grundsätzlich in den deutschen Zucht- gebieten. Die Masse der Reitpferde und der leichten Zugpferde kam dabei aus Ostpreußen. Es folgte bei den Reit- und Zugpferden der Hannoveraner, während Holsteiner, Oldenburger und Ostfriesen vornehmlich Verwendung als Zugpferde für die leichte Artillerie und die Gefechtsfahrzeuge der Infanterie fanden. Aus den restlichen Zuchtgebieten stammten die schweren Zugpferde. Im Krieg kamen Beutepferde hinzu, sowie vor Ort, zumal in Polen und Rußland, beschaffte Pferde.


    weiterlesen unter:

    https://www.bundesarchiv.de/DE…df?__blob=publicationFile


    Gruß

    Michael

  • Nachtrag:


    die Vermutung von Marga könnte aber passen, weil ich jetzt auch noch mittelschwere Zugpferde gefunden habe:


    Gemäss Verfügung AOK 2 werden 3 Stahlwagen (Hf 7/11) an Feldlazarett 292, 1 Stahlwagen (Hf 7/11) und 2 Panjepferde an Armee-Sanitäts-Abteilung 582, 2 schwere und 4 mittelschwere Zugpferde an Armee-Pferde-Park 582 abgegeben.


    weiterlesen unter:


    Gruß

    Michael

  • Hallo Marga und hallo Michael,


    vielen Dank für eure Hilfe!


    Lg

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: