Hallo Allerseits,
wir hatten im Bereich Lebensmittelversorgung der Wehrmacht das Thema wer bei der Wehrmacht auf Jagd gehen darf…
Abschrift und Bearbeitung
5. Jagdliche Betreuung von Wehrmachtangehörigen
Reichsjägermeister hat angeordnet, dass, wie im Vorjahre,
- Verwundeten,
- Versehrten,
- Genesenden oder
- mit dem Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes oder
- dem Deutschen Kreuz in Gold
ausgezeichneten Soldaten (Offiziere, Beamte, Unteroffiziere und Mannschaften) die Möglichkeit geboten werden soll in Staats- oder Privatrevieren die Jagd auszuüben.
Bedingung:
- Mindestens 3 Jahres-Jagdscheine
- Außerdem muss der Bewerber für seine Person die Gewähr bieten, ein waidgerechter Jäger zu sein.
Die Dienststellen des Hauses melden Soldaten, auf die vorstehende Voraussetzungen zutreffen, unter Verwendung des nachstehenden Musters, erstmalig zum 15.04.1944, dann zum 15. jeden Monats an AMA/MWehr II.
Bewerber, die nach der ersten Meldung keine Berücksichtigung gefunden haben, können erneut gemeldet werden. MWehr II gibt die Meldungen an den Reichsjägermeister weiter. Von hier aus werden dann im einzelnen die Jagdangelegenheiten in Form einer Einladung vergeben.
Hiernach hat sich der Betreffende mit dem zuständigen Revierinhaber in Verbindung zu setzen, um:
- Zeit,
- genaue Revierlage,
- Anfahrt und Unterbringungsmöglichkeit
mit diesem festzulegen.
(AMA/M Wehr IIf 705 vom 17.02.1944)
Muster:
Lfd. Nr.
Name
Art der Verwundung (Amputation usw.)
Auszeichnungen
Derzeitiger Aufenthaltsort.
Dienststelle pp. und Anschrift bzw. Feldpost-Nr.
Voraussichtlicher Verbleib am jetzigen Aufenthaltsort bis...
Wünscht Gelegenheit zur Jagdausübung im Jagdkreis
Quelle: Laufende Befehle; 25.02.1944; Blatt 13
Gruß
Antje