Wiking - Stiftung

  • Guten Tag zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Div.Gef.St., den 19.07.1942

    SS Division Wiking

    Abteilung VI

    Fr./F.


    Betr. : Wiking - Stiftung

    Bezug : ohne


    In der Anlage werden Satzungen und Ausführungsbestimmungen der Wiking -Stiftung überreicht. Der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht Adolf Hitler hat diese Wiking - Stiftung persönlich genehmigt.


    Satzungen und Ausführungsbestimmungen sind in geeigneter Form allen Truppenangehörigen bekanntzugeben.


    gez. Steiner



    F.d.R.


    Friedel

    SS Obersturmführer


    Verteiler: III.



    Satzungen für die Wiking -Stiftung


    1.) Die Wiking-Stiftung ist eine Fürsorge-Einrichtung der SS Division Wiking. Sie hat die Aufgabe, völlig unabhängig von allen Versorgungsmaßnahmen des Staates und der SS, Kinder Gefallener Divisions-Angehöriger mit einer Erziehungsbeihilfe von RM 3000,- zu betreuen.


    Sinn der Stiftung ist die sittliche Verpflichtung, sich mitverantwortlich zu fühlen für die Kinder der gefallenen Wikinger.


    2.) Die benötigten Mittel werden aus den Erträgen der Wirtschaftsbetriebe der Division und aus freiwilligen Spenden der Truppe aufgebracht.


    3.) Das laut Divisions-Befehl Ia vom 06.04.1942 gebildete Kuratorium der Wiking-Stiftung setzt sich wie folgt zusammen:


    Vorsitzender:Kommandeur SS Div.-Wiking
    Bevollmächtigter Stellvertreter:Div.-Intendant
    Verwaltungsführer:Verwaltungsführer Div.St.Qu.
    Kuratoriumsmitglieder:





    1 Führer SS Pi.Btl. 5
    je 1 Unterführer oder Mann der:
    SS Rgt. Germania,
    SS Rgt. Westland
    SS Rgt. Nordland
    SS A.R. 5


    4.) Aufgaben des Kuratoriums:


    — a) Erlass von Ausführungsbestimmungen zur technischen Durchführung der der Wiking-Stiftung gestellten Aufgabe.


    — b) Beschlussfassung über Gewährung von Sonderbeihilfen.


    — c) Das Kuratorium tritt an jedem 1. eines Vierteljahres zusammen, stellt den Rechenschaftsbericht auf und gibt diesen an die Truppe heraus.


    — d) Beschlussfassung über Satzungsänderungen, Auflösung der Wiking-Stiftung und Verwendung eines eventuell vorhandenen Überschusses.


    5. Referent der Wiking-Stiftung ist der Führer der Abteilung VI bei der Division.



    gez. Steiner


    F.d.R.


    Friedel

    SS Obersturmführer


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    Gruß Marga

  • Fortsetzung:


    Ausführungsbestimmungen für die der Wiking - Stiftung gestellten Aufgaben



    I. Kinderbetreuung


    1.) Das beim Verwaltungsführer der Wiking-Stiftung eingehende Geld wird durch diesen auf ein Bankkonto bei einer deutschen Bank eingezahlt. Das Bankkonto wird errichtet unter: „Wiking-Stiftung der SS Division Wiking.“


    Unterschrift-und verfügungsberechtigt ist der Divisions-Kommandeur oder der Verwaltungsführer der Wiking-Stiftung in Verbindung mit dem Referenten der Stiftung oder einem Kuratoriumsmitglied.


    2.) Ist ein Verheirateter gefallen, fragt die betr. Einheit am Wohnort des Gefallenen beim Meldeamt an, wieviel Kinder vorhanden sind. Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Straße. Diese Unterlage wird durch das Rgt. pp. Btl. (Abt.) an den Referent der Wiking-Stiftung eingereicht. Nach Überprüfung wird durch diesen über das Bankkonto die Anlegung eines Sparkassenbuches über RM 3000,- — auf den Namen jedes Kindes veranlasst. Das Kapital muss zu den günstigsten Zinsbedingungen angelegt und bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres einschließlich Zinsen gesperrt werden. Die Bank übersendet das Sparkassenbuch an die Berechtigten. Der Schriftverkehr soll möglichst kurz sein und die Überweisung möglichst schnell erfolgen.


    Die einreichende Einheit erhält durch den Verwaltungsführer de Wiking-Stiftung Nachricht, sobald die Anlegung des beantragten Sparkassenbuches eingeleitet ist, sodass die Kommandeure die Angehörigen verständigen können, dass sie für die Erziehung der Kinder der Gefallenen aus der Wiking-Stiftung finanziell unterstützt werde.


    3.) Hat ein Kind beim Tode seines Vaters das 14. Lebensjahr schon erreicht, aber das 21. Lebensjahr noch nicht überschritten, erhält es RM 3000,- überwiesen mit der Verpflichtung, dass der Vormund das Geld ausschließlich für die Erziehung des Kindes verwendet.


    4.) Wenn bei unehelichen Kindern durch zwei glaubhafte Zeugenaussagen belegt werden kann, dass der Gefallene die Vaterschaft anerkannt und die Absicht hatte, die Kindesmutter zu heiraten, wird wie bei einem ehelichen Kind verfahren.


    5.) Stirbt ein betreutes Kind, vor Vollendung des 14. Lebensjahres, erben die leiblichen Geschwister. Sind keine leiblichen Geschwister vorhanden, erbt die Mutter. Lebt die Mutter auch nicht mehr, geht das Kapital samt Zinsen zurück an die SS Division Wiking. Bei Todesfall eines Kindes wird das Kapital samt Zinsen sofort fällig.


    6.) Bei allen nach den 31.03.1942 Gefallenen ist, soweit die Voraussetzungen vorliegen, nach diesen Ausführungsbestimmungen zu verfahren.


    7.) Die seither durch die Einheiten der Division angelegten Sparkassenbücher sind einheitlich nach diesen Ausführungsbestimmungen zu berichtigen.



    II. Schwerverwundetenfürsorge


    8.) Abschnitt I ist die vordringlichste Aufgabe.


    9.) Lassen die Mittel der Wiking-Stiftung sich soweit übersehen, dass angenommen werden kann, sie überschreiten den Bedarf zu Abschnitt I erheblich, dann hat das Kuratorium eine Aufgliederung der Mittel in zwei Teile vorzuschlagen.


    Der 1. Teil dient dem Zwecke zu Absatz I.

    Der 2. Teil soll folgendermaßen verwendet werden:


    — a) Ein Schwerverwundeter der SS Division Wiking, der Invalid wird, kann sich an die Wiking-Stiftung wenden, um eine Sonderbeihilfe zu erhalten. Diese Beihilfe darf gewährt werden zur Anschaffung, bzw. Verbesserung besonders geeigneter, vom Staat, bzw. der Waffen-SS nicht gelieferter Spezialprothesen, orthopädischer Fußbekleidung und aller solcher Gegenstände, die geeignet sind, dem körperlich Behinderten das Leben in der Öffentlichkeit zu erleichtern.


    — b) Eine Unterstützung kann in dem Falle gewährt werden, um einen Invaliden die Berufsumschulung durch diese zusätzliche Maßnahme besonders zu erleichtern.



    gez. Steiner


    F.d.R.


    Friedel

    SS Obersturmführer




    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,


    ergänzend möchte ich gerne noch auf dieses Thema hinweisen:



    Gruß

    Michael