• Hallo Allerseits!


    Abschrift und Bearbeitung!


    Abschrift!


    Merkblatt der 4. Gebirgs-Division für das Verhalten der Tragtier-Kolonnen und der Tragtier-Führer in Schnee und Sturm


    1. Schnee und Sturm setzen im Gebirge häufig sehr plötzlich und mit großer Stärke ein. Nervosität und schnelle unüberlegte Maßnahmen der Tragtier-Staffelführer und der Tragtier-Führer sind die Folge. Daher bei einsetzendem Schnee und Sturm zunächst "Ruhe!"


    Alle zu treffenden Maßnahmen voraus überlegen!


    Zunächst ist die Frage zu entscheiden:

    Kann das befohlene Marschziel erreicht werden oder nicht?

    • Wenn das Marschziel erreicht werden kann, so darf auf keinen Fall das Marschtempo beschleunigt werden.
    • Es ist zu prüfen, ob die Lasten an Ort und Stelle zurückgelassen werden müssen, um wenigstens die Tiere in Sicherheit zu bringen.
    • Ist der Sturm von einer solchen Heftigkeit, dass keine Gewähr ist, das Marschziel sicher zu erreichen, so wird ein windgeschützter, möglichst ebener Platz gesucht und Befehl zur Rast erteilt.

    2. Niemals im Sturm den Weg verlassen! Ist der Weg verweht, sofort "Halten“! Hilfe kommt immer auf dem Weg! Die Gefahren wachsen außerhalb des Weges (Absturz, Schneeverwehungen usw.)!


    Jeder muss wissen, dass, wenn bekannt ist, wohin die Tragtiere-Kolonne marschiert, bei Schneesturm bald Hilfe von rückwärts entsandt wird.


    Die Kraft des Tragtier-Führers und des Tragtieres ist gegen den Schneesturm und die Verwehungen zwecklos. Es nutzt nichts, wenn die Kräfte des Tieres bis zur völligen Erschöpfung in tiefen Schneewehen verbraucht werden. Weitermarschieren im Schneesturm bei Schneeverwehungen bedeutet den Tod des Tragtieres und seines Führers.


    Kolonnen und Einzeltiere dürfen nur bei Pulverschnee bis zu 40 cm Höhe marschieren.


    3. Bei Gefahr des Wettersturzes sind die Tragtier-Kolonnen durch Hilfskommandos zu verstärken. Jeder Tragtier-Kolonne sind grundsätzlich ab sofort ausreichend Schneeschaufeln mitzugeben.


    4. Hat der Schneesturm zum Anhalten der Kolonne gezwungen und wurde ein geschützter Platz gefunden, so sind folgende Maßnahmen zum Schutz gegen Wetter, Wind und Kälte durchzuführen:


    a) Ablasten! Die Lasten als Windschutz aufbauen, durch Schneemauern den Windschutz verstärken.


    b) Tiere lang eindecken! Darüber satteln! Darüber die Regenschutzdecke befestigen.


    c) Tiere so eng wie möglich zusammenstellen im Schutze der Windschutzmauer, um dem Wind wenig Angriffsfläche zu bieten.


    d) Die Hälfte der Tragtier-Führer bleibt bei den Tragtieren, die andere Hälfte verbessert den Schutz gegen den Schneesturm.


    e) Für die Mannschaften sind baldigst Schutzbauten aus Schnee (Wälle, Schneehütten) anzulegen.


    f) Besondere Überwachung aller Mannschaften und Tiere auf Erfrierungen durch den Führer der Kolonne!


    5. Bei Nachlassen des Sturmes nur dann weitermarschieren, wenn die Kolonne mit eigenen Kräften in der Lage ist, die Schneeverwehungen zu beseitigen, sonst abwarten bis Hilfe kommt.


    Eventuell Hilfe durch zwei zugleich abgesandte Melder anfordern. Gewaltsames Weitermarschieren durch die Schneeverwehungen darf nicht erfolgen (baldige Erschöpfung).


    6. Jedem Tragtier-Führer muss das alpine Notzeichen bekannt sein; er muss wissen:


    Bei Unfällen oder Bergnot kann Hilfe durch Anwendung des alpinen Notzeichens herbeigeholt werden. Das Notzeichen besteht aus sechs gleichartigen Zeichen innerhalb einer Minute in regelmäßigen Abständen. Nach einer Pause von einer Minute ist das Zeichen ebenso zu wiederholen und so fort bis ein Antwortzeichen erfolgt. Das Antwortzeichen wird durch drei gleichartige Zeichen innerhalb einer Minute gegeben. Die Abgabe der Notzeichen ist solange fortzusetzen, bis Sichtverbindung hergestellt ist.


    7. Erschöpfte Tiere dürfen nicht mehr belastet werden; auch wenn sie sich scheinbar erholt haben. Sie sind baldmöglichst dem zuständigen Veterinär-Offizier vorzustellen.


    8. Die Tragtier-Führer müssen im Winter grundsätzlich mit ausreichend warmer Kleidung und Regenschutz versehen sein. Desgleichen muss eine eiserne kalte Verpflegungsportion stets mitgeführt werden.


    Für die Richtigkeit der Abschrift


    Pinz

    Oberleutnant (O 1)


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: