Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
134. Infanterie-Division
Divisions-Gefechtsstand, den 21.01.1943
Abt. IIa
Nr.145/43 geheim
Verwendung von politischen Führern im Fronteinsatz
Nach einer grundsätzlichen Weisung sollen politische Führer im Froteinsatz verwendet werden. Hauptamtliche politische Leiter und Führer der Parteigliederungen gehören in die fechtende Truppe unter unmittelbarer feindlicher Einwirkung. Bei ehrenamtlichen politischen Leitern und Führern ist nach Möglichkeit entsprechend zu verfahren.
Diesem Recht des politisch führenden Mannes, sich vor dem Feinde zu bewähren, muss von allen Einheitsführern entsprochen werden. Das gilt gleichermaßen für die in Offiziers-, Unteroffiziers- und Mannschaftsstellen verwendeten politischen Führern.
Als Führer der Partei und deren Gliederungen gelten im Sinne vorstehender Bestimmungen:
- Die Führer der SA, SS und des NSKK vom Sturmführer an aufwärts;
- die Führer des R.A.D. vom Feldmeister an aufwärts;
- die Führer der HJ vom Bannführer an aufwärts;
- die Politischen Leiter vom Ortsgruppenleiter an aufwärts;
- die Nachwuchsführer der SA, sofern sie im Besitz eines entsprechenden Ausweises der Obersten SA-Führung sind;
- die Ordensjunker der Partei sowie das Stammpersonal des Ordensburgen der NSDAP;
- die Erzieher der nationalpolitischen Erziehungsanstalten (Napola) und
- die Landjahrführer.
Die Verbände melden bis 01.02.1943 an Division IIa die politischen Führer nach nachfolgenden Muster:
- Name und Vorname
- Dienstgrad
- jetzige Verwendung,
- Alter
- Welche Stelle in Partei bzw. Parteigliederung (hauptamtlich oder ehrenamtlich)
Für das Divisionskommando
Der 1. Generalstabsoffizier
I. A.
…
Hauptmann u. Divisions-Adjutent
Quelle: germandocsinrussia
Gruß
Antje