Hallo Allerseits,
899. Kriegsgefangene als Kraftwagenführer
Das Führen von Kraftfahrzeugen der Wehrmacht durch Kriegsgefangene wird grundsätzlich verboten, da die Erteilung eines Wehrmacht-Führerscheins untunlich ist und der Flucht von Kriegsgefangenen Vorschub geleistet werden würde.
Der Erlass des Reichsverkehrsministers, wonach Kriegsgefangene landwirtschaftliche Schlepper vom Hof bis zur Arbeitsstelle führen dürfen, wird hierdurch nicht berührt.
(AMA/MWehr. Ik. B. Nr. 16045 vom 06.12.1940)
Quelle: germandocsinrussia
Gruß
Antje