Glückskettenbriefe

  • Guten Tag zusammen,



    Das gab es also damals schon. Verordnungsblatt vom 27. Juli 1940

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    674. Glückskettenbriefe


    Seit einigen Wochen werden in zunehmendem Maße sogenannte "Glückskettenbriefe" festgestellt. Der meist anonyme Absender derartiger Briefe fordert darin auf, den vollkommen sinn- und wertlosen Text mehrmals abzuschreiben, weiter zusenden und die Empfänger aufzufordern, das Gleiche zu tun. Demjenigen, der die Kette unterbricht, wird Unglück angedroht.


    Sowohl die Zivilbevölkerung, wie auch Angehörige der Wehrmacht, die sich von abergläubischen Regungen nicht freimachen können, kommen der an sie gerichteten Aufforderung nach und die Folge davon ist eine Belastung der Allgemeinheit, insbesondere der Feldpost.


    Es muss daher versucht werden, durch geeignete Belehrung dem Übel zu steuern. Für die Zivilbevölkerung ist dies bereits durch die Tagespresse geschehen. Bei der Truppe ist es Aufgabe der Einheitsführer und Dienststellenleiter, dies in geeigneter Form zu tun und darauf hinzuweisen, dass jeder einzelne, der Glückskettenbriefe weiterleitet und sich damit bewusst in den Dienst des Sache stellt, Gefahr läuft, wegen groben Unfugs bestraft zu werden.


    Die eingegangenen Glückskettenbriefe sind einzusammeln und zu vernichten. Falls der Inhalt den normalen Rahmen überschreitet und zu beanstanden ist, sind die Briefe der zuständigen Abwehrstelle einzureichen.



    Gruß Marga

  • Also allerseits,


    ich habe ein ähnliches Schreiben gefunden.


    595. Kettenbriefe


    Das Oberkommando der Wehrmacht teilt mit B. Nr. 3148/40 AWA/WAllg. IIa vom 29.06.1940 mit:


    In letzter Zeit sind wiederholt Angehörigen der Feld- und Ersatzwehrmacht Kettenbriefe gesandt und zum Teil auch von diesen in entsprechender Form vervielfältigt weitergegeben worden. Diese Kettenbriefe sind nicht nur ein grober Unfug und je nach Inhalt geeignet, die geistige Verfassung der Truppe zu schwächen, sie stellen auch eine sinnlose Belastung der Feldpost dar.


    Die Weitergabe von Kettenbriefen durch Wehrmachtangehörige wird daher verboten. Bei Wehrmachtangehörigen eingehende Kettenbriefe sind den zuständigen Disziplinarvorgesetzten vorzulegen. Die Truppe ist über den Unfug der Kettenbriefe zu belehren.


    (AMA/MWehr. II b. B. Nr. 62030 vom 14.08.1940)


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: