Analphabeten und Soldaten, die der deutschen Sprache in Wort und Schrift nicht mächtig sind

  • Guten Abend zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    397. Analphabeten und Soldaten, die der deutschen Sprache in Wort und Schrift nicht mächtig sind



    Gemäß O.K.H (Ch. H. Rüst. u. B.d.E.) 32 b 25 In EB (A.U.) c 154/41 2. Ang. v. 08.04.1941


    sind die bei den Truppenteilen befindlichen volksdeutschen Soldaten, die entweder Analphabeten, oder der deutschen Sprache in Wort und Schrift nicht mächtig sind, in Deutsch und Rechnen so zu fördern, dass ihre militärische Ausbildung und Verwendung gesichert ist. Zur Erteilung des Unterrichts sind Soldaten heranzuziehen, die von Beruf Lehrer sind, oder sonstige geeignete Truppenangehörige; wo dies nicht möglich ist, sind Lehrkräfte der örtlichen Schulen nebenamtlich zu verpflichten. Diese Lehrkräfte sind nach den bei den Fachschulen geltenden Vergütungssätzen abzufinden (Lehrer, deren Eingangsstellen im Hauptamte zur Besoldungsgruppe A 2c 2 oder zu einer höheren Besoldungsgruppe der Besoldungsordnung gehören: RM 3,75, die übrigen RM 3,- je Stunde). Die Namen dieser Lehrkräfte und die Wochenstundenzahl sind dem Wehrkreiskommando --- Abt. Wul. --- mit Beginn des Unterrichts zu melden.


    Soweit nur einzelne Soldaten für die Beschulung in Frage kommen, ist von der Einrichtung besonderer Kurse abzusehen. Ihre Förderung obliegt der betreffenden Einheit.


    Die durch diesen Unterricht erfassten Soldaten sind in den Unterkünften nicht zusammenzulegen, sondern auf Stuben mit Reichsdeutschen zu verteilen, damit sie zum Gebrauch der deutschen Sprache gezwungen werden.

    Für jeden zu beschulenden Soldaten werden Schreib- und Lernmittel im Anschaffungswert bis zu RM 5,- bewilligt.


    Die Kosten für die Beschulung sind bei Kap. VIII E 230 As 4 zu buchen und zum 10. des auf das abgelaufene Vierteljahr folgenden Monats,erstmalig zum 10.07.41, an Wehrkreiskommando VIII --- Abt. Wul. --- zu melden.


    Für die Durchführung der Beschulung sind die Verfügungen W.Kdo. VIII --- Abt. Wul. --- 32 b 10 vom 05.03. und 17.04.41 zu beachten.


    Zum 10.05.41 ist dem Wehrkreiskommando VIII auf dem Dienstwege über die Art der Durchführung des Unterrichts (Anzahl der Schüler, der Klassen, der Wochenstundenzahhlen, Name, Dienstgrad und Zivilberuf der Lehrer, Erfolg) zu berichten und alle zwei Monate, erstmalig zum 10.07.1941, über den Stand der Beschulung.



    Gruß Marga

  • Hallo Marga,


    danke für diesen Beitrag!

    Mich würde in diesem Zusammenhang besonders interessieren, ob diese Anweisungen in den verantwortlichen, betreffenden Einheiten während der Kriegszeit umgesetzt werden konnten und wenn ja, wie!?

    Es ist schon erstaunlich, was in Kriegszeiten den Einheiten noch so alles zugemutet wurde. Kriegführung reichte scheinbar nicht aus! Dabei rede ich nicht von den Einheiten, die Soldaten für den Kriegseinsatz vorbereitend ausgebildet haben. Die hatten sicherlich Möglichkeiten dazu.

    Aber das geht aus diesem Schreiben nicht so deutliche hervor.


    Liebe Marga, wenn Du diesbezüglich zufällig noch etwas finden solltest, wäre ich für eine Information sehr dankbar!


    Gruß

    Horst

  • Guten Morgen Horst,


    Es gibt noch einen zusätzlichen Bericht zu diesem Thema, den ich später abschreiben werde. Leider werden viele unserer Fragen nicht dazu beantwortet. Das Problem ist, dass ich dann keine Verordnungsblätter vom nächsten Jahr finden kann. Ich werde aber auf jeden Fall suchen. Dieses Thema interessiert mich ebenfalls sehr.


    Herzlichen Gruß

    Marga

  • Hallo zusammen,


    hier dann der 2. Text, den ich zu diesem Thema gefunden habe. Leider beantwortet er die Fragen von Horst nicht. Ich hoffe, ich finde noch etwas dazu.


    Abschrift und Bearbeitung vom V.Bl. Breslau, den 22. Februar 1941

    Quelle: germandocsinrussia


    184. Analphabeten und nur tschechisch oder polnisch sprechende Soldaten des Heeres


    Bei einer Reihe von Truppenteilen befindet sich eine größere Anzahl von volksdeutschen Soldaten, die entweder Analphabeten sind oder die deutsche Sprache nicht beherrschen und nur tschechisch bzw. polnisch sprechen.


    Um diesem Übelstand abzuhelfen, werden die Wehrkreiskommandos (Abt. W. U. L.) mit der beschleunigten Durchführung der Beschulung der genannten Soldaten beauftragt. Falls nicht genügend hauptamtliche Truppenlehrer zur Verfügung stehen, ist die Verpflichtung nebenamtlicher Lehrkräfte vorzubereiten.


    Die Wehrkreiskommandos und W.B Prag erfassen zahlenmäßig die in ihrem Bereich in Frage kommenden Soldaten und legen bis zum 08.03.1941 dem Oberkommando des Heeres --- Jn EB (A.U.) --- einen Beschulungsplan mit Angabe der voraussichtlich entstehenden Kosten vor.


    Die Beschulung der Soldaten des Protektorats übernimmt Wehrkreiskommando VIII. Fehlanzeige erforderlich.


    OKH. Ch.H.Rüst. u. B.d.E. 32 b In EB (A.U.) c 154/41 v. 10.02.41



    Zusatz des Wehrkreiskommandos:


    Die im Bereich des Wehrkreiskommandos VIII b liegenden Truppenteile melden auf dem Dienstwege:


    - a) zahlenmäßig die volksdeutschen Soldaten, die beschult werden müssen, getrennt nach tschechischer und polnischer Umgangssprache,


    - b) namentlich die bei der Truppe befindlichen Lehrkräfte unter Angabe des Dienstgrades, der Amtsbezeichnung und Dienststelle im Zivilberuf und vorhandener tschechischer oder polnischer Sprachkenntnisse.


    Die Meldungen sind einzureichen:

    von Komp. an Btl.zum 25.02.
    von Btl. an Rgt.zum 26.02.
    von Rgt. an Div.zum 27.02.
    von Div. an W.Kdo.VIII Abt. Wul zum 03.03.


    Die Divisionen bereiten die Zusammenziehung der beschulenden Volksdeutschen Soldaten an einem Standort innerhalb jedes Regimentes bzw. Abteilung, Bataillon vor und reichen mit den Meldungen zu a und b Vorschläge für die Standorte ein, an denen die Beschulung durchgeführt werden soll.




    Gruß Marga

  • Hallo Marga,


    sehr interessantes Nachfolgedokument!

    Ich frage mich erneut, wie realitätsfremd und bürokratisch diese "Schreibstubenhengste" denken! Zunächst muss doch einmal gefragt werden, was das Ziel dieser Maßnahme sein sollte. Sollten diese Volksdeutschen nur soviel Deutsch lernen, um gegebene Befehle zu verstehen? Dafür würde eine "Vordermannausbildung" in der Truppe ausreichen, ohne diesen enormen Aufwand.

    Wenn aber bessere Kenntnisse und Schreibfertigkeiten angestrebt wurden, fragt man sich doch sofort, wie lange diese Soldaten dann der Truppe entzogen würden. Diese Kenntnisse zu erlangen geht nun mal nicht in wenigen Tagen.

    Der Befehl wurde im April 1941 erlassen, da waren die Vorbereitungen für das Unternehmen BARBAROSSA schon im Gange. Dazu gehört nun auch einmal die Einheits- und Verbandsausbildung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die entsprechenden Führer auf ihre Unterführer oder Besatzungssoldaten verzichten konnten.


    Gruß

    Horst

  • Guten Morgen Horst,


    unter anderem diese Fragen stelle ich mir auch. Ich habe gestern recht lange nach Antworten gesucht. Im Netz findet man einige Pdf’s. Sie sind jedoch recht lang. Mir fehlte die Zeit um sie durchzulesen. Aber ich behalte dieses Thema im Auge. Vielleicht findet sich noch mehr dazu.


    Ich wünsche dir einen angenehmen Tag.


    Gruß Marga