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Abschrift und Bearbeitung
Quelle: germandocsinrussia
397. Analphabeten und Soldaten, die der deutschen Sprache in Wort und Schrift nicht mächtig sind
Gemäß O.K.H (Ch. H. Rüst. u. B.d.E.) 32 b 25 In EB (A.U.) c 154/41 2. Ang. v. 08.04.1941
sind die bei den Truppenteilen befindlichen volksdeutschen Soldaten, die entweder Analphabeten, oder der deutschen Sprache in Wort und Schrift nicht mächtig sind, in Deutsch und Rechnen so zu fördern, dass ihre militärische Ausbildung und Verwendung gesichert ist. Zur Erteilung des Unterrichts sind Soldaten heranzuziehen, die von Beruf Lehrer sind, oder sonstige geeignete Truppenangehörige; wo dies nicht möglich ist, sind Lehrkräfte der örtlichen Schulen nebenamtlich zu verpflichten. Diese Lehrkräfte sind nach den bei den Fachschulen geltenden Vergütungssätzen abzufinden (Lehrer, deren Eingangsstellen im Hauptamte zur Besoldungsgruppe A 2c 2 oder zu einer höheren Besoldungsgruppe der Besoldungsordnung gehören: RM 3,75, die übrigen RM 3,- je Stunde). Die Namen dieser Lehrkräfte und die Wochenstundenzahl sind dem Wehrkreiskommando --- Abt. Wul. --- mit Beginn des Unterrichts zu melden.
Soweit nur einzelne Soldaten für die Beschulung in Frage kommen, ist von der Einrichtung besonderer Kurse abzusehen. Ihre Förderung obliegt der betreffenden Einheit.
Die durch diesen Unterricht erfassten Soldaten sind in den Unterkünften nicht zusammenzulegen, sondern auf Stuben mit Reichsdeutschen zu verteilen, damit sie zum Gebrauch der deutschen Sprache gezwungen werden.
Für jeden zu beschulenden Soldaten werden Schreib- und Lernmittel im Anschaffungswert bis zu RM 5,- bewilligt.
Die Kosten für die Beschulung sind bei Kap. VIII E 230 As 4 zu buchen und zum 10. des auf das abgelaufene Vierteljahr folgenden Monats,erstmalig zum 10.07.41, an Wehrkreiskommando VIII --- Abt. Wul. --- zu melden.
Für die Durchführung der Beschulung sind die Verfügungen W.Kdo. VIII --- Abt. Wul. --- 32 b 10 vom 05.03. und 17.04.41 zu beachten.
Zum 10.05.41 ist dem Wehrkreiskommando VIII auf dem Dienstwege über die Art der Durchführung des Unterrichts (Anzahl der Schüler, der Klassen, der Wochenstundenzahhlen, Name, Dienstgrad und Zivilberuf der Lehrer, Erfolg) zu berichten und alle zwei Monate, erstmalig zum 10.07.1941, über den Stand der Beschulung.
Gruß Marga