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Abschrift und Bearbeitung
M.V.Bl. vom 15.08.1940
Quelle: germandocsinrussia
558. Pflege der marineeigenen Sportanlagen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Pflege der marineeigenen Sportanlagen durch die Truppe und die Standortverwaltung gerade während der Kriegszeit besonders wichtig ist.
Bei Vernachlässigung der Pflege der Anlagen entstehen im Falle von notwendigen Wiederherstellungsarbeiten unübersehbare Kosten, die unter allen Umständen vermieden werden müssen. Es ist daher verboten, die Anlagen als Park- und Abstellplätze oder dergleichen zu benutzen.
(AMA/C. IIa. B.Nr. 17590 v. 31.7.40.)
Gruß Marga