Guten Abend zusammen,
Hier eine Verordnung aus dem V.Bl. vom 24.10.1936, wie man sich gegenüber Soldaten zu verhalten hat, die zu tief ins Glas geschaut haben. Äußerst rücksichtsvoll, wie ich finde. Stellt sich mir die Frage: „was kam nachdem die Soldaten wieder nüchtern waren?“ Aber lest selbst.
Abschrift und Bearbeitung
Quelle: germandocsinrussia
10. Verhalten gegenüber betrunkenen Soldaten
Das Ansehen des Heeres in der Öffentlichkeit darf durch betrunkene Soldaten nicht geschädigt, die Kameradschaft im Kameradenkreise nicht gestört werden. Möglichst darf es zu Widersetzlichkeiten betrunkener Soldaten gegenüber Vorgesetzten nicht kommen.
1. Jeder Vorgesetzte und Kamerad eines betrunkenen Soldaten hat die selbstverständliche Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Betrunkene unauffällig aus der Öffentlichkeit, tunlichst auch aus dem Kameradenkreise entfernt und nach Hause gebracht wird.
2. In der Behandlung betrunkener Untergebener ist größte Vorsicht geboten, um sie nicht zu Widersetzlichkeiten zu reizen und der Gefahr schwerer Bestrafung auszusetzen. Hierbei sind besonders folgende Richtlinien zu beachten:
— a) Der Vorgesetzte hat es zu vermeiden, auf den Betrunkenen unmittelbar einzuwirken. Durch geeignete Anordnungen sind Kameraden des Betrunkenen zu veranlassen, dies in kameradschaftlicher Weise zu tun.
— b) Ist ein unmittelbares persönliches Einwirken nicht zu umgehen, so hat der Vorgesetzte dem Betrunkenen gegenüber besonders ruhig und sachlich aufzutreten. Dienstliche Befehle an den Betrunkenen, vor allem Gewaltanwendungen ihm gegenüber sind zu vermeiden, da er dadurch erfahrungsgemäß gereizt wird.
— c) Dem Vorgesetzten gleich steht der im Wachdienst befindliche Soldat. Während des Verhandelns mit dem Betrunkenen ist es angebracht, Wachangehörige Stahlhelm und Patronentaschen ablegen zu lassen, um sie solange der Eigenschaft als Vorgesetzte zu entkleiden.
Der Erlass ist zum Gegenstand des Unterrichts zu machen und von Zeit zu Zeit in Erinnerung zu bringen.
Gruß Marga