Kommando der Freiwilligen-Verbände - Dienstanweisung

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    156. Dienstanweisung für das Kommando der Freiwilligen-Verbände (Kdo. d. Freiw. Verb.)


    1. Der Kommandeur der Freiwilligen-Verbände untersteht dem General der Freiwilligen-Verbände beim Chef des Heeres Rüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres (Chef H Rüst u. BdE)


    Er ist dessen ständiger Vertreter für den Bereich des Ersatzheeres und als solcher Berater des Chef H Rüst u. BdE für alle im Ersatzheer auftretenden Fragen über landeseigene Freiwilligen-Verbände und Hilfswillige aus den Ostgebieten.


    2. Der Kommandeur der Freiwilligen-Verbände ist Truppenvorgesetzter der Freiwilligen Stamm- und Ersatz-Einheiten aus den Ostgebieten einschließlich der Führer und Sprachmittlerschulen sowie aller im Heimatkriegsgebiet eingesetzten Freiwilligen-Verbände aus den Ostgebieten.


    Die im Generalgouvernement eingesetzten Freiwilligen-Verbände unterstehen einsatzmäßig dem Wehrmacht-Kommando Generalgouvernement.


    Er hat die Stellung und Disziplinarbefugnisse eines Divsions-Kommandeurs.


    3. Zur Beratung in allen die Freiwilligen-Verbände und Hilfswilligen betreffenden Rechtsangelegenheiten ist beim Kommando der Freiwilligen-Verbände die Stelle eines Heeresrichters eingerichtet. Dieser steht im Einvernehmen mit General der Freiwilligen-Verbände beim Chef Generalstab des Heeres auch zur Beratung der Kommandobehörden des Feldheeres zur Verfügung.


    4. Der Kommandeur der Freiwilligen-Verbände ist nach den Richtlinien des Generals der Freiwilligen-Verbände verantwortlich für die Ausbildung der Freiwilligen-Verbände des Ersatzheeres.


    Außerdem ist er nach den Weisungen des Generals der Freiwilligen-Verbände bearbeitende Dienststelle auf dem Gebiet der wehrgeistigen Führung und Betreuung in Zusammenarbeit mit Oberkommando der Wehrmacht / Wehrmacht-Presse und Propaganda-Amt (OKW/W.Pr.) und mit Reichsminister für die besetzten Ostgebiete (RMfdbO) für alle landeseigenen Hilfskräfte im Feld- und Ersatzheer (einschließlich des deutschen Rahmenpersonals).


    5. Nach Weisung Chef H Rüst u. BdE/AHA obliegt ihm die personelle Bewirtschaftung aller Freiwilligen-Verbände des Ersatzheeres.


    6. Neben diesen Aufgaben bearbeitet der Kommandeur der Freiwilligen-Verbände Sonderaufträge des Generals der Freiwilligen-Verbände.


    Oberkommando des Heeres (Ch H Rüst u. BdE), 10.03.1944

    8106/44 geheim Allgemeines Heeresamt (AHA)/Stab III.


    Nara T-78 R-419


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    ich möchte euch noch auf das soeben eingestellte Thema aufmerksam machen:



    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: