Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
156. Dienstanweisung für das Kommando der Freiwilligen-Verbände (Kdo. d. Freiw. Verb.)
1. Der Kommandeur der Freiwilligen-Verbände untersteht dem General der Freiwilligen-Verbände beim Chef des Heeres Rüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres (Chef H Rüst u. BdE)
Er ist dessen ständiger Vertreter für den Bereich des Ersatzheeres und als solcher Berater des Chef H Rüst u. BdE für alle im Ersatzheer auftretenden Fragen über landeseigene Freiwilligen-Verbände und Hilfswillige aus den Ostgebieten.
2. Der Kommandeur der Freiwilligen-Verbände ist Truppenvorgesetzter der Freiwilligen Stamm- und Ersatz-Einheiten aus den Ostgebieten einschließlich der Führer und Sprachmittlerschulen sowie aller im Heimatkriegsgebiet eingesetzten Freiwilligen-Verbände aus den Ostgebieten.
Die im Generalgouvernement eingesetzten Freiwilligen-Verbände unterstehen einsatzmäßig dem Wehrmacht-Kommando Generalgouvernement.
Er hat die Stellung und Disziplinarbefugnisse eines Divsions-Kommandeurs.
3. Zur Beratung in allen die Freiwilligen-Verbände und Hilfswilligen betreffenden Rechtsangelegenheiten ist beim Kommando der Freiwilligen-Verbände die Stelle eines Heeresrichters eingerichtet. Dieser steht im Einvernehmen mit General der Freiwilligen-Verbände beim Chef Generalstab des Heeres auch zur Beratung der Kommandobehörden des Feldheeres zur Verfügung.
4. Der Kommandeur der Freiwilligen-Verbände ist nach den Richtlinien des Generals der Freiwilligen-Verbände verantwortlich für die Ausbildung der Freiwilligen-Verbände des Ersatzheeres.
Außerdem ist er nach den Weisungen des Generals der Freiwilligen-Verbände bearbeitende Dienststelle auf dem Gebiet der wehrgeistigen Führung und Betreuung in Zusammenarbeit mit Oberkommando der Wehrmacht / Wehrmacht-Presse und Propaganda-Amt (OKW/W.Pr.) und mit Reichsminister für die besetzten Ostgebiete (RMfdbO) für alle landeseigenen Hilfskräfte im Feld- und Ersatzheer (einschließlich des deutschen Rahmenpersonals).
5. Nach Weisung Chef H Rüst u. BdE/AHA obliegt ihm die personelle Bewirtschaftung aller Freiwilligen-Verbände des Ersatzheeres.
6. Neben diesen Aufgaben bearbeitet der Kommandeur der Freiwilligen-Verbände Sonderaufträge des Generals der Freiwilligen-Verbände.
Oberkommando des Heeres (Ch H Rüst u. BdE), 10.03.1944
8106/44 geheim Allgemeines Heeresamt (AHA)/Stab III.
Nara T-78 R-419
Gruß
Antje