General der Freiwilligen-Verbände - Dienstanweisung

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Oberkommando des Heeres

    GenStdH/Org.Abt.


    Hauptquartier, den 29.01.1944


    Geheim!


    Nr. II/23628/43 geh. 2. Angel.


    Bezug:

    1) OKH/GenstdH/GZ/Org.Abt. (II) Nr. 11400/42 geh. vom 16.12.42

    2) OKH/GenstdH/G2/Org.Abt. Nr. II/18147/45 geh. vom 13.6.43

    3) OKH/GenstdH/Org.Abt. Nr. II/23628/43 eh. vom 28.12.43


    Dienstanweisung für den "General der Freiwilligen-Verbände beim Chef Generalstab des Heeres"


    1. In der Anlage wird die Dienstanweisung für den gemäss Bezug 3) aufgestellten „General der Freiwilligen-Verbände beim Chef Generalstab des Heeres" übersandt.


    2. Damit treten die mit Bezug 1) für den General der Ostruppen beim Chef Gen St d H und mit Bezug 2) für den Inspekteur für Turkvölkische Verbände beim OKH befohlenen Dienstanweisungen außer Kraft.


    I. A.

    gez.

    Stieff


    Für die Richtigkeit


    Oberstleutnant i.G.



    Anlage zu OKH/GenstdH/Org.Abt Nr. II/23628/43 geh. 2 Angel. vom 29.01.1944


    Dienstanweisung für den General der Freiwilligen-Verbände (Gen.d.Freiw.-Verb.)


    1. Der "General der Freiwilligen-Verbände" untersteht für den Bereich des Feldheeres dem Chef des General-Stabes des Heeres und ist dessen Berater in allen Angelegenheiten der im Rahmen des Feldheeres eingesetzten Freiwilligen-Verbände und Hilfswilligen*). Für den Bereich des Ersatzheeres untersteht der "General der Freiwilligen-Verbände" dem Chef Heeres-Rüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres und ist dessen Berater für alle im Ersatzheer auftretenden Fragen über landeseigene Freiwilligenverbände.


    2. Die Hauptaufgabe des "General der Freiwilligen-Verbände" ist die Auswertung der Erfahrungen über Behandlung, Erziehung, wehrgeistige Führung und Betreuung der Freiwilligen und des deutschen Rahmenpersonals der Freiwilligen-Verbände des Ostens sowie die Auswertung der Erfahrungen über Kampfführung, Gliederung, Bewaffnung und Ausrüstung dieser Verbände.


    Der "General der Freiwilligen-Verbände" hat hinsichtlich der nicht aus dem Osten stammenden Freiwilligen-Verbände lediglich die Aufgabe, die Truppenteile des Heeres bei seinen Reisen im Einvernehmen mit den zuständigen Kommando-Behörden aufzusuchen und seine Wahrnehmungen dem GenStdH/Org.Abt. bzw. Chef H Rüst u BdE/AHA und den zuständigen Kommando-Behörden mitzuteilen. Die Bearbeitung für diese Freiwilligen-Verbände verbleibt wie bisher bei den verschiedenen Dienststellen des OKH.


    3. In Verbindung mit den zuständigen Abteilungen des Generalstab des Heeres und Chef H Rüst u BdE ist er verantwortlich für die Bearbeitung der Richtlinien über Behandlung, Erziehung, Ausbildung und Einsatz der Freiwilligen und für Vermittlung der Erfahrungen durch Weisungen und Merkblätter an die Kommandobehörden und die Truppe. Er hat insbesondere bei allen Dienststellen, denen unmittelbar und mittelbar Freiwilligen-Verbände unterstehen, das Verständnis für die Mentalität der Fremdvölker zu wecken, mit dem Ziel, dass von diesen Dienststellen alle Maßnahmen getroffen werden, um die Zuverlässigkeit und Kampfkraft der Freiwilligen zu erhalten und zu steigern sowie das Vertrauen zur deutschen Führung zu festigen.


    4. Dem "General der Freiwilligen-Verbände" obliegt die personelle Bewirtschaftung des landeseigenen Führerkorps der Freiwilligen-Verbände aus dem Osten.


    5. Der "General der Freiwilligen-Verbände“ richtet Forderungen und Vorschläge


    a) auf dem Gebiet der Gliederung, Bewaffnung, Ausrüstung und

    der Ausstattung mit deutschem Rahmenpersonal an die Organisations-Abteilung des Generalstabs des Heeres bzw. an Chef Heeres-Rüstung u Befehlshaber des Ersatzheeres / Allgemeines Heeres-Amt;


    b) auf dem Gebiet der Versorgung und Abfindung an den General-Quartiermeister da

    Es Generalstabs des Heeres;


    c) auf dem Gebiet der wehrgeistigen Führung und Propaganda im Einvernehmen mit der Abteilung Fremde Heere Ost des Generalstabs des Heeres und der Heerwesen-Abteilung des General z.b.V. beim OKH an OKW/WGSt/WPr;


    d) auf dem Gebiet der Abwehr und des Disziplinar- und Militär-Strafrechts an den General z.b.V. beim OKH;


    e) für die Offizier-Stellenbesetzung des deutschen Personals und für Fragen der Verleihung von Auszeichnungen an Angehörige der Freiwilligenverbände und Hilfswillige an das Heeres-Personalamt.


    6. Im Einverständnis mit OKW übt der "General der Freiwilligen-Verbände" seine beratende Tätigkeit auf dem Gebiet der Behandlung und Betreuung der Freiwilligen-Verbände und den Hilfswilligen aus dem Osten auch gegenüber den OKW/Fst, ObdL/Lw.Fü.Stb. und dem OKM/SKL aus.


    7. Das beim Chef Heeres-Rüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres für die Freiwilligen-Verbände des Ersatzheeres aufgestellte "Kommando der Freiwilligen-Verbände" ist dem "General der Freiwilligen-Verbände" unterstellt. Das "Kommando der Freiwilligen-Verbände" bearbeitet neben seinen Aufgaben im Ersatzheer darüber hinausgehende Fragen der Freiwilligen-Verbände nach den Aufträgen des "Generals der Freiwilligen-Verbände".


    8. Der "General der Freiwilligen-Verbände" hat das Recht, im Einvernehmen mit den zuständigen Kommando-Behörden alle Freiwilligen-Verbände, den Ordnungsdienst im Osten und die deutschen Verbände aller Wehrmachtteile, in denen sich Hilfswillige befinden, aufzusuchen und ihrem Dienst beizuwohnen.


    Er ist berechtigt, in allen Fragen der Erziehung, Betreuung und wehrgeistigen Führung der Freiwilligen-Verbände des Heeres an Ort und Stelle einzugreifen, um Missstände abzustellen, die eine sofortige Beseitigung erfordern.


    9. Der "General der Freiwilligen-Verbände" hat gegenüber den Angehörigen seines Stabes die Disziplinarbefugnisse eines Divisions-Kommandeurs.


    *) Freiwilligen-Verbände sind sämtliche aus nichtdeutschen Freiwilligen aufgestellten, truppenmäßig gegliederten Verbände, wie russische, ukrainische, turkvölkische, kaukasische Bataillone, indische Legion usw. mit Ausnahme der kroatischen Legions-Division.


    Weiter rechnen hierzu der Ordnungsdienst im Operationsgebiet des Ostens und die Hilfswilligen aus dem Osten.


    Quelle: germandocsinrussia


    siehe dazu auch das Thema:


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: