Verkehrszucht - Maßnahmen

  • Hallo Antje,


    dieser Befehl verwirrt mich etwas.

    Im April 1944, kurz vor dem Frontwechsel Rumäniens, noch eine derartige Rücksichtnahme auf die Zivilbevölkerung und den Zustand der Straßen in Rumänien zu nehmen, erscheint mir doch etwas merkwürdig.

    Sicher hat der schlechte Unterbau der Straßen, allgemein der Zustand der Straßen, die deutschen Kraftfahrer vor einige Probleme gestellt, aber deswegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu befehlen ist für mich schwer nachvollziehbar.


    Gruß

    Horst

  • Hallo Horst,


    dein Post hat mich stutzig gemacht und deshalb habe ich das Datum noch einmal überprüft, aber es stimmt alles.


    Rumänien hat sich auch erst im August 1944 von Deutschland losgesagt und viele Hinweise auf eine Abkehr wurden nicht in Erwägung gezogen.


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    28. Jäger-Division

    Kommandeur


    Divisions-Gefechtsstand, den 18.04.1944


    Mit sofortiger Wirkung wird die Abstellung und Tarnung von Kraftfahrzeugen in Anlehnung an Häusern wegen der damit verbundenen Brandgefahr verboten.


    Ich wünsche, dass Kraftfahrzeuge einzeln abgestellt und auf das sorgfältigste getarnt werden. Wo ein Abstellen in Waldstücken nicht möglich ist, ist diese Tarnung mit künstlichen Mitteln herbeizuführen.


    Im Endergebnis muss jedes abgestellte Kraftfahrzeug mindestens an den besonders empfindlichen Teilen (Motor, Reifen) splittersicher eingebaut sein.


    I. V.


    ...


    Anmerkung: handschriftlich wurde hinzugefügt "Kraftfahrer belehren"


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    34. Kennzeichnung der Fahrschulwagen


    Es besteht Veranlassung darauf hinzuweisen, dass das Anbringen von Schildern "Lehrwagen" oder "Fahrschule" an Schulkraftfahrzeugen nicht statthaft ist und zu unterbleiben hat.


    Kommando der Waffen-SS V.


    Quelle: Verordnungsblatt der Waffen-SS; 1. Jahrgang; Berlin, den 01.06.1940; Nr. 1


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    37. Parken von Fahrzeugen


    Nachstehend wird eine Verordnung des Wehrkreis-Kommandos III über das Parken von Wehrmacht-Kfz. bekannt gegeben. Die Verordnung gilt in vollem Umfange für sämtliche Fahrzeuge der Waffen-SS.


    "Vom Wehrmacht-Streifen-Dienst sind wiederholt Kfz. angetroffen worden, die ohne Aufsicht und unverschlossen parkten, bei einigen steckten sogar die Zündschlüssel.


    Grundsätzlich dürfen Wehrmacht-Kfz. nicht ohne Aufsicht parken. Ist es jedoch notwendig, dass der Fahrer, um dienstliche Belange zu erledigen, das Kfz. vorübergehend verlassen muss, so hat er zumindest den Zündschlüssel abzuziehen und die Türen zu verschließen.


    In offenen Kfz. (Kübelwagen usw.) dürfen wehrmachteigene Gegenstände und Kfz.-Papiere nicht ohne Aufsicht zurückgelassen werden. Sollte weiterhin gegen diese Bestimmungen verstoßen werden, sieht sich das Wehrkreis-Kommando veranlasst, solche Kfz. durch den Streifendienst sicherstellen zu lassen."


    Kommando der Waffen-SS V.


    Quelle: Verordnungsblatt der Waffen-SS; 1. Jahrgang; Berlin, den 01.06.1940; Nr. 1


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
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  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    418. Geschwindigkeitsbegrenzung


    Der Reichsführer-SS hat einen SS-Mann wegen Überschreitung der vom Führer befohlenen Geschwindigkeitsbegrenzung für Kfz. mit 4 Wochen verschärftem Arrest bestraft.


    Außerdem hat der Reichsführer-SS die Bestrafung des für diese Fahrt verantwortlichen SS-Führers mit 3 Tagen Stubenarrest befohlen, weil dieser sich nicht gegenüber dem Fahrer durchzusetzen verstand.


    In diesem Zusammenhang wird erneut auf den Reichsführer-Befehl vom 27.09.1940, Tagebuch-Nr. A/39/79/40, betreffend Geschwindigkeitsbegrenzung hingewiesen.


    Kommando der Waffen-SS/III


    Quelle: Verordnungsblatt der Waffen-SS; Berlin, den 01.11.10941


    Gruß

    Antje

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    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: