Guten Abend zusammen,
Abschrift und Bearbeitung.
Quelle: SS - Befehlsblatt
SS - Befehls - Blatt
Berlin, den 1. Oktober 1943
11. Jahrgang , Nummer 2
Herausgegeben vom SS-Führungshauptamt, Kommandoamt der Allgemeinen-SS Berlin-Wilmersdorf, Kaiserallee 188
Der Reichsführer - SS:
SS - Hauptamt
Amt A I
25. Vertrag über die Zusammenarbeit zwischen dem Reichsführer - SS und Chef der Deutschen Polizei und der Deutschen Lebensrettungsgemeinschaft e. V., Berlin. (Az.27).
Zur Förderung der Rettungsschwimmerausbildung in der Allgemeinen und Waffen-SS, Sicherheitspolizei und SD und Ordnungspolizei wird zwischen dem Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei und der Deutschen Lebens-Rettung-Gemeinschaft e.V., Berlin --- nachstehend DLRG genannt ---, die das alleinige Recht zur Verbreitung sachgemäßer Kenntnis und Fertigkeit im Retten Ertrinkender und deren Wiederbelebung besitzt, eine lose Arbeitsgemeinschaft eingerichtet.
Grundsätze:
1. Die SS und Deutsche Polizei bilden einen eigenen Landesverband in der DLRG mit dem Namen
"Landesverband SS und Polizei der DLRG"
und dem Sitz in Berlin W 35, Bülowstr. 18/III.
Vertreter bei der DLRG-Führung ist der jeweilige Inspekteur für Leibesübungen beim Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei oder sein Beauftragter.
2. Der "Landesverband SS und Polizei der DLRG" hat zunächst keine Unterverbände, es bleibt jedoch vorbehalten, diese später zu bilden.
3. Schriftverkehr. Der gesamte Schriftverkehr geht von den einzelnen Dienststellen der SS und Polizei unmittelbar an den Inspekteur für Leibesübungen beim Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei und von dort an den unter 1. genannten Landesverband.
4. Anforderungen der Prüfungskarten und Prüfungsgebühren. Die vom Inspekteur für Leibungsübungen beim Reichsführer-SS und der Chef der Deutschen Polizei beim "Landesverband SS und Polizei der DLRG" unentgeltlich anzufordernden Prüfungskarten für den Grund-, Leistungs- und Lehrschein werden nach bestandener Prüfung mit einem Begleitschreiben zur Verleihung der DLRG-Urkunden dem "Landesverband SS und Polizei der DLRG" vorgelegt. Nach Ausspruch der Verleihung gehen die DLRG-Urkunden hierauf dem Inspekteur für Leibesübungen beim Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei zu.
Die Prüfungsgebühren zur Erlangung der DLRG-Urkunden betragen für den
Grundschein | 1,25 RM |
Leistungsschein | 2,25 RM |
Lehrschein | 3,50 RM |
Der Beliehene erhält neben dem Grund- und Leistungsschein je ein dazu gehörendes Metallabzeichen (Anstecknadel) und je ein Stoffabzeichen für die Badebekleidung. Zum Lehrschein wird nur das Metallabzeichen (Anstecknadel) geliefert.
5. Forderungsnachweis. Der "Landesverband SS und Polizei der DLGR" lässt seine Forderungsnachweise vom Inspekteur für Leibesübungen beim Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei auf ihre sachliche Richtigkeit hin beglaubigen, der sie vierteljährlich den vier Formationen:
Allgemeine-SS
Waffen-SS
Sicherheitspolizei und SD
Ordnungspolizei
zur Einziehung und Überweisung der Beträge zuleitet. Über alle nach Inkrafttreten des Vertrages erteilten DLRG-Urkunden führt die Dienststelle des Inspekteurs für Leibesübungen eine Kontroll-Liste nach folgendem Muster:
Bezeichnung der DLRG Urkunde und Datum der Ausfertigung |
Dienstgrad |
Name |
Vorname |
6. Durchführung der Prüfungen. Maßgebend für die Prüfungsabnahme ist die DLRG-Satzung. insbesondere ihre Prüfungs- und Ausführungsbestimmungen.
Soweit den SS- und Polizei-Dienststellen Lehrscheininhaber noch nicht zur Verfügung stehen, stellen die DLRG-Gliederungen unentgeltlich Lehrscheininhaber zur Abnahme der Prüfungen. Die SS- und Polizei-Dienststellen werden besonders für diesen Fall auf engste Zusammenarbeit mit den Ortsgruppen, Bezirken und Landesverbänden der DLRG hingewiesen.
7. Mitgliedschaft und Mitarbeit in der DLRG. Die Satzungsbestimmungen der DLRG zu Abschnitt B I. Absatz 8, wonach für die Erwerbung des Leistungs- und Lehrscheines die Mitgliedschaft in der DLRG Voraussetzung ist und Lehrscheininhaber gemäß Abschnitt B I, Absatz 11 der DLRG-Satzung bei der Prüfungsabnahme Mitglied der Gemeinschaft sein müssen, tritt außer Kraft.
8. Ausbildung im Rettungsschwimmen ist Dienst, Prüfungen sind, soweit angängig, in den Dienststunden abzulegen.
9. Der Vertrag tritt mit dem heutigen Tage in Kraft.
Berlin, den 15. Januar 1942
gez. H. Himmler
Gruß Marga