Merkblätter zum Geld- und Finanzwesen

  • Guten Tag zusammen,



    In diesem Thread können Merkblätter die nichts mit Verhaltensregeln zu tun haben gesammelt werden.


    Hier ein Merkblatt zum Thema Geldwesen.

    Quelle: Nara


    Anlage zu 76.J.D. Ib 488/41 GKdos. (Geheime Kommandosache) vom 19.6.1941



    Merkblatt über Geldwesen.


    a.) Mit Überschreiten der rumänischen Landesgrenze wird der Geldbedarf durch Reichskreditkassen Scheine (R.K.K. Scheine) gedeckt. Die Zahlstellen und Feldkasse empfangen einen Monatsbedarf an R.K. Scheinen. Deutsche 1,2,5 und 10 Reichspfennigmünzen gelten ebenfalls als Zahlungsmittel. Das Mitführen und Verausgaben aller übrigen deutschen Zahlungsmittel ist strengstens verboten. Leih- Behelfsgeld, sonstige ausländische Zahlungsmittel und etwa noch vorhandenes Geld in deutscher Reichsmark-Währung ist vor Grenzübertritt bei der Feldkasse in R.K.K Scheine umzutauschen. Erbeutete Zahlungsmittel in Landeswährung sind an die Feldkasse abzuführen und von dieser zunächst aufzubewahren.


    Die Buchungen erfolgen in Reichsmark. Der Umrechnungskurs beträgt 1 Reichsmark = 10 Rubel.


    b.) Die Bezahlung von in Anspruch genommenem Privat- oder Staatseigentum erfolgt bei Werten bis zu 1000 RM. mit R.K.K. Scheinen, darüber hinaus durch Ausstellung von Empfangs-Bescheinigungen. Als Empfangs-Bescheinigungen dürfen nur die noch zugehenden zweisprachigen Empfangs-Bescheinigungs-Blocks verwandt werden. Ausstellung anderer Empfangsbescheinigungen ist verboten. Der letzte Satz auf den Vordrucken über "Aufruf zur Bezahlung" ist zu streichen.


    c.) Dienstleistungen können ortsüblich und bar vergütet werden.


    d.) Quartierleistungen aller Art sind nicht zu bezahlen, Quartiersbescheinigungen nicht auszustellen.


    e.) Schäden, die die Landesbewohner an ihrer Person, ihrem Eigentum oder Besitz erleiden, sind Kriegsschäden und daher nicht zu entgelten. Bestimmungen über Regelung andere Schäden sind abzuwarten.



    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,



    Hier ist noch ein Merkblatt aus dem Heeres Verordnungsblatt 1943 Teil B Nr. 394 .


    Quelle: Nara T-312 R - 1497


    Merkblatt für den Truppenunterricht über Sinn und Zweck der Devisenvorschriften, insbesondere der Zahlungsregelungen für die deutsche Wehrmacht.


    Als am 30. Januar 1933 der Nationalsozialismus die Macht in Deutschland übernahm, glaubten die vor allem von Juden geführten Kreise des Auslands, dem Reich Adolf Hitlers eine nur geringe Lebensdauer prophezeien zu dürfen. Unsere Gegner hofften, durch ihre Finanzmachenschaften das Deutsche Reich schon in kürzester Frist dem wirtschaftlichen Zusammenbruch entgegentreiben zu können. Alle Versuche, die deutsche Währung zu unterhöhlen, waren jedoch von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Eine straffe Regelung für den Devisenverkehr sowie für die Ein- und Ausfuhr von Reichsmark-Zahlungsmitteln sicherte das Inland vor unerwünschten Kursbeeinflussungen und Störungskäufen, wie sie noch in der Zeit der Inflation die Regel gewesen waren.


    Die Möglichkeit des stärkeren Zu- und Abfließens von Reichsmark-Zahlungsmitteln wurde jedoch größer in dem Augenblick, da deutsche Truppen die Grenzen des Reichs überschritten. Um dieser Gefahr wirksam zu begegnen, wurden für den Bereich der Wehrmacht zwei Maßnahmen getroffen:


    1. Als Zahlungsmittel der deutschen Truppen wurde an Stelle von Reichsmark der Reichskreditkassenschein eingeführt.


    2. Die Wehrmacht lebt für ihren Bereich nach einem auf ihre Bedürfnisse abgestimmten besonderen Devisenrecht in der Form der "Zahlungsregelung". Diese ist gegenüber den für Zivilpersonen geltenden Bestimmungen erheblich beweglicher gestaltet, muss aber gerade deswegen von den Wehrmachtsdienststellen mit besonderem Verantwortungsbewusstsein gehandhabt werden.


    Um die Wirtschaft des Deutschen Reichs, der verbündeten, befreundeten und besetzten Staaten leistungsfähig zu erhalten, müssen nicht nur die von der Wehrmacht zu benutzenden Zahlungsmittel in ihrem Wert bewahrt werden, auch die Währung eines jeden Landes muss vor Störungen geschützt sein. Auch diesem Ziel dienen die Zahlungsregelungen für die Wehrmacht. Wer dagegen unwissentlich oder vorsätzlich verstößt, trägt dazu bei, das Ansehen der deutschen Wehrmacht im Ausland herabzusetzen und das Vertrauen des Reiches zu erschüttern. Zudem würde die Leistungskraft der mit Deutschland arbeitenden Staaten untergraben. Der deutsche Soldat, der sich gegen die Devisenvorschriften und Zahlungsregelungen vergeht, macht sich somit der Sabotage schuldig und wird zum Werkzeug unserer Feinde. Deswegen stehen auf Verstöße gegen die Bestimmungen des Reiches schwere Strafen.


    Um fahrlässiges Verschulden oder wissentliche Verletzungen zu verhüten, ist es die Pflicht der Einheitsführer, sich laufend über die Devisenvorschriften, vor allem über die Zahlungsregelungen für die Wehrmacht zu unterrichten. Jede Gelegenheit ist zu benützen, die Truppe oder einzelne Männer vor Antritt von Dienstreisen oder Aufenthalt in Gebieten außerhalb der Reichsgrenzen über die einschlägigen Bestimmungen zu belehren.



    Gruß Marga

  • Hallo Marga,


    zunächst erstmal vielen Dank für dieses überaus interessante Thema.

    1. Als Zahlungsmittel der deutschen Truppen wurde an Stelle von Reichsmark der Reichskreditkassenschein eingeführt.

    Zum o. g. Reichskreditkassenschein habe ich auf der folgenden Seite noch interessantes Hintergrundmaterial gefunden:


    https://5-mark-schein.de/reichskreditkassenschein-1939/


    Gruß

    Michael