Guten Tag zusammen,
In diesem Thread können Merkblätter die nichts mit Verhaltensregeln zu tun haben gesammelt werden.
Hier ein Merkblatt zum Thema Geldwesen.
Quelle: Nara
Anlage zu 76.J.D. Ib 488/41 GKdos. (Geheime Kommandosache) vom 19.6.1941
Merkblatt über Geldwesen.
a.) Mit Überschreiten der rumänischen Landesgrenze wird der Geldbedarf durch Reichskreditkassen Scheine (R.K.K. Scheine) gedeckt. Die Zahlstellen und Feldkasse empfangen einen Monatsbedarf an R.K. Scheinen. Deutsche 1,2,5 und 10 Reichspfennigmünzen gelten ebenfalls als Zahlungsmittel. Das Mitführen und Verausgaben aller übrigen deutschen Zahlungsmittel ist strengstens verboten. Leih- Behelfsgeld, sonstige ausländische Zahlungsmittel und etwa noch vorhandenes Geld in deutscher Reichsmark-Währung ist vor Grenzübertritt bei der Feldkasse in R.K.K Scheine umzutauschen. Erbeutete Zahlungsmittel in Landeswährung sind an die Feldkasse abzuführen und von dieser zunächst aufzubewahren.
Die Buchungen erfolgen in Reichsmark. Der Umrechnungskurs beträgt 1 Reichsmark = 10 Rubel.
b.) Die Bezahlung von in Anspruch genommenem Privat- oder Staatseigentum erfolgt bei Werten bis zu 1000 RM. mit R.K.K. Scheinen, darüber hinaus durch Ausstellung von Empfangs-Bescheinigungen. Als Empfangs-Bescheinigungen dürfen nur die noch zugehenden zweisprachigen Empfangs-Bescheinigungs-Blocks verwandt werden. Ausstellung anderer Empfangsbescheinigungen ist verboten. Der letzte Satz auf den Vordrucken über "Aufruf zur Bezahlung" ist zu streichen.
c.) Dienstleistungen können ortsüblich und bar vergütet werden.
d.) Quartierleistungen aller Art sind nicht zu bezahlen, Quartiersbescheinigungen nicht auszustellen.
e.) Schäden, die die Landesbewohner an ihrer Person, ihrem Eigentum oder Besitz erleiden, sind Kriegsschäden und daher nicht zu entgelten. Bestimmungen über Regelung andere Schäden sind abzuwarten.
Gruß Marga