Spionage, Spionageabwehr und Landesverrat

  • Hallo zusammen,


    anbei ein aus meiner Sicht sehr interessantes aber undatiertes Merblatt zum Thema: Spionage, Spionageabwehr und Landesverrat


    Quelle: Nara T-84 R-174


    Gruß

    Michael

  • Guten Tag zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    Führerhauptquartier, den 12.10.1941


    Der Oberste Befehlshaber der Wehrmacht

    Nr.3000/41 g Abt. III (W)


    Geheim !


    Jahresverfügung 1941/42


    Betrifft: Abwehr von Spionage, Landesverrat, Sabotage und Zersetzung in der Wehrmacht



    In Erkenntnis unserer militärischen Stärke bedient sich der Gegner in steigendem Maße der Mittel des Kommunismus, um Deutschlands Wehrkraft zu schwächen.


    Die Abwehr von Sabotage und Zersetzung in der Wehrmacht bedarf daher mehr denn je der ständigen Aufmerksamkeit der Vorgesetzten aller Dienstgrade.


    Aus dem beim Gegner erbeuteten Nachrichtenmaterial ist zu erkennen, dass der Gegner in vielen Fällen wichtige Ergebnisse der Erkundung durch fahrlässiges Verhalten deutscher Soldaten erzielt hat. Die fahrlässige Preisgabe von Staatsgeheimnissen durch Schwatzhaftigkeit, die meist ihre Ursache in Wichtigtuerei und Geltungsbedürfnis hat, unterstützt die Spionagetätigkeit des Gegners und kann den gleichen Schaden anrichten wie vorsätzlicher Landesverrat.


    Das Übel der Schwatzhaftigkeit ist daher mit allen Mitteln zu bekämpfen.


    Gefangene feindliche Offiziere haben ausgesagt, dass ihre Führung wertvolle Kenntnisse über den Einsatz deutscher Truppen und die Absichten der deutschen höheren Kommandobehörden aus Unterlagen gewonnen hat, die gefallene oder gefangene Deutsche bei sich trugen. In einigen Fällen bildeten diese Unterlagen mangels anderer Aufklärungsergebnisse sogar die einzige Unterrichtung des Gegners über den Verlauf der deutschen Front.


    Es muss daher erneut auf die Gefahr hingewiesen werden, die darin liegt, wenn Unterlagen geheimer Art, z. B. Karten mit Einzeichnungen, mit in die vorderste Linie genommen werden.


    Der Unterricht über Abwehr ist während des Krieges nach wie vor von besonderer Bedeutung. Er ist grundsätzlich von den Kompanie- usw. Chefs abzuhalten. Er hat bei den neu Eingezogenen in den ersten Tage nach der Einstellung zu beginnen und ist in angemessenen Zeiträumen zu wiederholen. Der erste Unterricht ist für jeden Teilnehmer aktenkundig zu machen. Die Abwehr von Spionage, Landesverrat, Sabotage und Zersetzung ist von den Kommandeuren zum Gegenstand von Besprechungen und Belehrungen innerhalb des Offizierkorps sowie von Besichtigungen zu machen.


    Im Auftrag:


    Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht


    — Keitel —



    Gruß Marga


  • Guten Tag zusammen,


    Zu diesem Thema habe ich noch ein mehrseitiges Merkblatt gefunden.


    Quelle: germandocsinrussia



    Berlin, den 07.02.1944


    Oberkommando der Wehrmacht

    A Ausland/Abw — Abt Abw III

    Nr. 0220/44


    Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

    Keitel


    Abwehrmerkblatt für mobile Truppen


    über vorsorglichen Abwehrschutz gegen Spionage, Sabotage und Zersetzung und Verhalten bei Verdachtsfällen.


    I. Grundsätzlicher Befehl des Führers vom 11.01.1940


    1. Niemand: Keine Dienststelle, kein Offizier dürfen von einer geheimzuhaltenden Sache erfahren, wenn sie nicht aus dienstlichen Gründen unbedingt davon Kenntnis erhalten müssen.


    2. Keine Dienststelle und kein Offizier dürfen von einer geheimzuhaltenden Sache mehr erfahren, als für die Durchführung ihrer Aufgabe unbedingt erforderlich ist.


    3. Keine Dienststelle und kein Offizier dürfen von einer geheimzuhaltenden Sache bzw. dem für sie notwendigen Teil früher erfahren, als dies für die Durchführung ihrer Arbeit unbedingt erforderlich ist.


    4. Das gedankenlose Weitergeben von Befehlen, deren Geheimhaltung von entscheidender Bedeutung ist, laut irgendwelcher allgemeiner Verteiler-Schlüssel ist verboten.


    Adolf Hitler


    Der grundsätzliche Befehl des Führers vom 11.01.1940 und die Bestimmungen dieses Merkblattes müssen Allgemeingut sämtlicher Offiziere sein. Alle Kommandobehörden (bis zu den Divisionen usw. [Kriegsmarine: Befehlshaber] einschließlich) haben den Ergänzungsbefehl „Der Führer OKW/WFSt/Op.Nr. 002252/42 g vom 12.07.42“ zu beachten.


    Die laufende Belehrung der Truppe über alle Abwehrbestimmungen ist Aufgabe der Einheitsführer. Bei Stäben die A.O. und O.f.A. weitgehend heranziehen.


    Anmerkung: In diesem Merkblatt werden alle Kommandobehörden, Kommandos, Stäbe, Truppenteile, Verwaltungsdienststellen und sonstigen Dienststellen der Wehrmacht, der Waffen-SS und des Wehrmachtgefolges mit dem Sammelbegriff „Dienststelle“ bezeichnet.



    II. Verantwortlichkeit


    Jeder Vorgesetzte ist innerhalb seines Befehlsreiches für die Anordnung und Durchführung aller erforderlichen Abwehrschutzmaßnahmen gegen Spionage und Sabotage verantwortlich, um die Möglichkeit des Verrats, unbefugter Kenntnisnahme und feindlicher Besitznahme auszuschließen.


    Jeder Disziplinarvorgesetzte (bis herab zum Kompanie- usw. Chef) und Dienststellenleiter ist für die Einhaltung der Geheimhaltungsbestimmungen verantwortlich.


    Stetes Verantwortungsbewusstsein ! Sorgfältiger Geheimschutz spart deutsches Blut ! Verstöße scharf ahnden !


    Bei jedem Stabe (bis zum Bataillon usw. einschließlich) sowie bei dem entsprechenden Dienststellen des Heeres, der Kriegsmarine und Luftwaffe ist ein „Offizier für Abwehrangelegenheiten“ ( O.f.A.) zu bestimmen.


    Die O.f.A. werden von den Abwehrdienststellen (Ic/AO oder Abwehroffizier des Territorialbefehlshabers) abwehrmäßig geschult. Sie bearbeiten als Sachbearbeiter ihres Verbandes und ihres Stabes (Dienststelle). Insbesondere haben sie geeignete Maßnahmen für den vorsorglichen Abwehrschutz einschließlich des Abwehrunterrichts anzuregen. Sie halten die Verbindung zu dem Sachbearbeiter der zuständigen Abwehrdienststelle. Jeder Wechsel in der Person des O.f.A. ist der nächsthöheren Dienststelle zu melden; es ist jedoch möglichst zu vermeiden.


    Die Bestimmungen für O.f.A. gelten entsprechend für die Führer für Abwehrangelegenheiten (F.f.A.) der Waffen-SS sowie für die Abwehrbeauftragten der OT und sonstiger Organisationen, die zum Wehrmachtgefolge gehören.


    Die Erfüllung der abwehrmäßigen Aufgaben bei den untersten Einheiten (Komp. usw.) obliegt dem Einheitsführer selbst.



    Fortsetzung nächste Seite


    Gruß Marga

  • Fortsetzung


    III. Befehlserteilung


    Jeder Vorgesetzte ist für alle Schutzmaßnahmen verantwortlich hinsichtlich


    — Inhalt der Befehle

    — Zeitpunkt der Herausgabe

    — Umfang der Verteilung und

    — Art der Beförderung.


    Besonders hohes Maß der Verantwortung tragen sämtliche mit der Bearbeitung operativer und taktischer Absichten und Maßnahmen betrauten Offiziere. Bearbeiterkreis auf das äußerste beschränken und namentlich festlegen !


    1. Inhalt der Befehle


    Beschränkung des Inhalts von Befehlen, Anordnungen und Weisungen auf das, was die empfangene Dienststelle oder Truppe für die Durchführung des im Befehl gegebenen Auftrages unbedingt wissen muss. Das gilt besonders auch für die Vorbereitung von Operationen und Kampfhandlungen.


    Unterhalb der Armee (bzw. Fliegerkorps, Kommandierender Admiral) in solchen Befehlen keine Angaben über Absichten der höheren Führung und Aufträge übergeordneter Dienststellen.


    Keine Fernziele angeben, soweit nicht für die Durchführung erforderlich.


    Aufträge nur der unmittelbaren Nachbarn anführen.


    Von Vorbefehlen, Einzelbefehlen und mündlicher Unterrichtung weitgehend Gebrauch machen. Hierbei keine Angaben über Absichten.


    Prüfen, inwieweit bestimmte Daten genannt werden müssen. Wenn möglich, weitgehender Verzicht.


    2. Zeitpunkt der Herausgabe


    Ausgabe von Befehlen und Vorbefehlen nicht früher, als für Ausführung unbedingt erforderlich. Festlegung des Zeitpunktes der Ausgabe durch verantwortlichen Truppenführer oder Dienststellenleiter.


    3. Umfang der Verteilung


    Beschränkung der Ausgabe von operativen und taktischen Befehlen auf engsten Kreis, auch bei mündlicher Unterrichtung. Für Verteiler nicht nur Sachbearbeiter, sondern auch Unterzeichner persönlich verantwortlich.


    Weitergabe von Operationsbefehlen vorgesetzter Dienststellen mit Zusätzen grundsätzlich verboten, ebenso Verteilung solcher Befehle an Sonderdienstzweige. Falls notwendig, gesonderte Befehle. In diesen „besonderen Anordnungen“ Absichten nur insoweit aufnehmen, als für Vorarbeiten unentbehrlich.


    Keine Verteiler, aus denen Gliederung hervorgeht. Gilt auch für nicht geheime Befehle.


    4. Art der Beförderung


    Befehlende Dienststelle für Art und Weg der Übermittlung von Befehlen verantwortlich. Art und Weg der Übermittlung sowie notwendige Sicherungsmaßnahmen richten sich nach den jeweiligen Umständen, insbesondere der Feindlage. Veränderte Umstände können zu Maßnahmen zwingen, die über Anforderungen bestehender Befehle hinausgehen.


    Überbringer wichtiger Befehle grundsätzlich mit Schusswaffe und Verbrennungsmaterial ausstatten. In besonderen Fällen Mitgabe von Begleitschutz !


    Bei Flugzeugübermittlung Möglichkeiten der Erteilung von Einzelbefehlen oder der Verschlüsselung prüfen. Übermittlung wichtiger und aufschlussreicher Befehle und Verschlusssachen im Flugzeug von der Armee bzw. dem Fliegerkorps abwärts nur auf schriftlichen Befehl mindestens eines Chefs des Stabes zulässig, über Korps-Gefechtsstände hinaus nach vorn nur in besonders begründeten Ausnahmefällen. Diese Grenze gilt auch für Luftwaffe.


    Beförderung von Verschlusssachen durch Führer eines Flugzeuges allein ist unzulässig.


    5. Mitführen in Feindnähe


    Mitführen von Operationspapieren oder Operationslagekarten über empfangende Dienststellen hinaus nach vorn verboten ! In besonderen Ausnahmefällen erforderliche Mitnahme von Auszügen durch andere Persönlichkeiten als die Befehlshaber usw. selbst bedarf für jeden Einzelfall gesondert der Genehmigung des Oberbefehlshabers, Kommandierenden Generals (Admirals) oder Kommandeurs bzw. in deren Abwesenheit ihrer Chefs der Stäbe bzw. 1. Generalstabs-Offiziere.


    Mitführung von sonstigem Schriftmaterial, z. B. Briefen, Tagebüchern, aus dem für den Feind Wichtiges zu entnehmen ist, verboten !


    6. Fernsprech-Benutzung


    Gegen Mithören von Ferngesprächen besteht kein absolut wirksamer Schutz. Durchgabe operativer Absichten am Fernsprecher verboten ! Anwendung von geschlüsselten Fernschreiben oder Funksprüchen.


    Weitgehender Gebrauch von Tarnbezeichnungen für Truppenverbände, Ortsangaben, Daten und Uhrzeiten. Geheimhaltungsgrad ausgegebener Tarnbezeichnungen beachten !


    Besondere Vorsicht auch bei Übermittlung täglicher Lagemeldungen, soweit hieraus Absichten erkennbar.




    Fortsetzung nächste Seite


    Gruß Marga

  • Fortsetzung


    IV. Vorsicht bei Gesprächen


    Bei dienstlichen und privaten Gesprächen, auch mit Soldaten aller Grade der eigenen oder anderen Dienststellen, sind Angaben über geheimzuhaltenden Tatsachen und Maßnahmen verboten.


    Äußerste Zurückhaltung bei Unterhaltung mit Zivilpersonen, insbesondere mit Ausländern.


    Bedingungslose Schweigepflicht auch gegenüber anderen Offizieren der eigenen Dienststelle, soweit diese nicht namentlich als Mitarbeiter bezeichnet sind.


    Gleiche Schweigepflicht auch gegenüber Vorgesetzten anderer Dienststellen und Behörden, wie auch gegenüber Angehörigen, Freunden usw.


    Keine Angaben über eigene Auffassung zu geheimzuhaltenden militärischen Fragen auf Grund dienstlicher Kenntnis und keinen persönlichen Mutmaßungen (auch ohne dienstliche Kenntnis) in der Öffentlichkeit.



    V. Geheimhaltung im Briefverkehr


    Briefverkehr ist an der Front dem Feindzugriff, im Heimatgebiet der Ausspähung durch den feindlichen Nachrichtendienst ausgesetzt. Daher größte Zurückhaltung in Mitteilungen militärischer Art insbesondere


    — keine Angaben über militärische Absichten,


    — keine Ortsangaben,


    — keine Angaben über Verlegung oder Transporte von Truppenteilen,


    — keine Angaben über neue Waffen und Geräte.


    Äußerste Zurückhaltung im Schriftverkehr mit Bevölkerung besetzter Gebiete.


    — Keine Greuelnachrichten.



    VI. Verhalten bei Spionage- und Sabotageverdacht


    Spionage- und Sabotage gewinnen im Kriege, zumal im besetzten Feindesland, erheblich an Bedeutung.


    Ziel feindlicher Spionage, alle für Kriegsführung bedeutsamen Angelegenheiten auszukundschaften. Sie erstreckt sich im totalen Krieg weit über die militärischen Vorgänge hinaus auf alle für das Deutsche Volksleben wichtigen Gebiete.


    Sabotage ist jede Schädigung der deutschen Wehrkraft, auch der Versuch hierzu.


    Spionagegefahr nie außer acht lassen !


    Stets an Schutz sabotagegefährdeter Objekte denken !


    Äußerster Argwohn gegenüber Bevölkerung der besetzten Gebiete. Feindlicher Nachrichtendienst findet in ihr willige Helfer und nutzt „deutsche Gutmütigkeit und Vertrauensseligkeit“ bewusst aus. Besonderes Misstrauen daher auch gegen Personen, die Mitleid erregen, alte Männer, Frauen, Mädchen und Kinder !


    Ständige Überwachung des nichtdeutschen Wehrmachtgefolges.


    Vorsicht gegenüber unbekannten deutschen Soldaten ( Missbrauch deutscher Uniformen).


    Sorgfältiges Prüfen von Ausweisen !


    Bei Verdacht sofortige Meldung an Vorgesetzte Dienststelle (Kdr. und O.f.A.) und von dieser unmittelbare Weitergabe an Ic/AO der Armee bzw. an den territorial zuständigen Abwehroffizier; nur nach deren Anweisungen handeln; keine eigenen Maßnahmen. Außerdem eingehende Meldung auf dem Dienstweg. In dringenden Fällen auch unmittelbare Benachrichtigung der geheimen Feldpolizei.



    VII. Zersetzung


    Zersetzung ist jede Beeinträchtigung oder Gefährdung des deutschen Wehrwillens. Steigende Gefahr bei zunehmender Kriegsdauer. Auch geringfügigen Anzeichen Beachtung schenken.


    Belehrung über Ablieferung von Zersetzungsmaterial. Briefe an unbekannte Soldaten sind verboten. Meldung wie zu VI.



    VIII. Verhalten in Kriegsgefangenschaft


    Bei drohender Gefahr der Gefangennahme sofort alle Schriftstücke (Befehle, Ausweise [mit Ausnahme des Soldbuches], Meldungen, Karten, Skizzen, Briefe, Notizbücher usw.) möglichst unauffällig vernichten.


    In Gefangenschaft:

    Ehre und Haltung des deutschen Soldaten wahren. Auch dem Feind, besonders seinen Vernehmungsoffizieren gegenüber soldatisches Auftreten: korrekt, bestimmt, zurückhaltend.


    Keine über den Inhalt des Soldbuches hinausgehenden Angaben machen.


    Keine politischen Fragen beantworten.


    Vorsicht gegenüber betonter Höflichkeit des Feindes, insbesondere gegenüber jeder Bevorzugung.


    Keine Bestätigung bereits vorhandener Kenntnisse des Feindes oder angeblicher Aussagen anderer Krieggefangener.


    Gegenüber Drohungen nur in eigener Sprache reden.


    Keine schriftlichen Aufzeichnungen machen, die für den Feind von Interesse sein können.


    Keine selbstständigen Versuche der Irreführung des Feindes.


    Zurückhaltung gegenüber unbekannten Gefangenen (Spitzel !).


    Vorsicht bei Unterhaltung in geschlossenen Räumen (versteckte Mithörapparate !).


    Niemals Ehrenwort geben, keinen Fluchtversuch unternehmen.



    IX. Feldpostprüfung


    Allgemeine Überwachung des Feldpostverkehrs erfolgt nur durch die Feldpost-Prüfstellen.


    Aus besonderem Anlass ( bevorstehende Kampfhandlungen, Kampfhandlungen, Truppenverlegungen usw.) ist der Vorgesetzte mit der Disziplinarbefugnis mindestens eines Divisionskommandeurs usw. berechtigt, eine zeitlich beschränkte Überprüfung des Feldpost-Verkehrs der unterstellten Einheiten durch die Einheitsführer einzuordnen.


    Die Feldpost-Überwachung aus abwehrmäßigen Gründen im Einzelfalle wird durch die zuständige Abwehrdienststelle (Ic/AO oder Abwehroffizier des Territorialbefehlshabers) veranlasst und ist bei diesen erforderlichenfalls zu beantragen. Diese Überwachung ist Geheim.



    Gruß Marga



  • Guten Tag zusammen,



    hier habe ich ein Blatt mit „Abwehr-Nachrichten“ gefunden. Ich schreibe die Folge 2 zunächst einmal ab, da sie am kürzesten ist. Die Nachrichten behandeln Spionage, Sabotage und vorsorglichen Geheimschutz.


    In dem Nachrichtenblatt gibt es die Spalte „Erfahrungen“ und die Spalte „Folgerungen“. Um nicht unnötig viel Platz einzunehmen, schreibe ich die jeweiligen Folgerungen direkt unter die Erfahrungen, wenn es denn eine Folgerung gibt.


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    A. H. Qu., den 27.06.1943


    Armee - Oberkommando 15

    I c/AO


    Abwehr - Nachrichten


    Folge 2

    (Juni 1943)


    Nur für den Dienstgebrauch


    Die „Abwehr-Nachrichten“ sind als Ergänzung der Anweisungen für den Abwehrdienst sowie als Beiträge für den Unterricht über Spionageabwehr gedacht und behandeln Fragen oder besondere Fälle aus dem Abwehrgebiet, die im Unterricht zu besprechen sind. Sie sind unterhalb der Divisionen sofort nach Bekanntgabe und Auswertung zu vernichten !


    I. Spionage


    Erfahrung

    1. Die Postverbindung zwischen den französischen Arbeitern im Reich und ihrer Heimat wird von Agenten, die als Arbeiter im Reich tätig sind, zu Meldungen benutzt. Sie treffen entsprechende Verabredungen mit zurückbleibenden Agenten und geben verschlüsselte Nachrichten.


    Folgerung —

    Die Post frz. Arbeiter im Reich darf nur auf dem zugelassenen Wege (Deutsche Post — Auslandbriefprüfstelle) befördert werden, bei dem ihre Überwachung sichergestellt ist. Jede Beihilfe zu einem illegalen Postweg (z. B. durch Missbrauch der Feldpost) birgt die Gefahr des fahrlässigen Landesverrates in sich.


    Erfahrung

    2. Verstärkt setzt der Feind junge z. T. hübsche Frauen als Agentinnen an. Er hat die Erfahrung gemacht, dass sie oft besonders günstige Ergebnisse erzielen. Sie sind angewiesen, Beziehungen zu solchen deutschen Offizieren und Soldaten zu suchen, deren Kenntnisse für den feindlichen Nachrichtendienst wichtig sein können.


    Folgerung —

    Wer im Umgang mit Frauen nicht äußerste Vorsicht wahrt, begibt sich in erhöhte Gefahr, Landesverrat zu begehen. Fällt das Interesse einer Frau für Truppenangelegenheiten auf, wenn auch noch so unbedeutend, so ist sofort Meldung zu erstatten.


    Erfahrung

    3. Verdächtige Lebensmittel: zur Verpflegung erhalten Agenten vielfach Tabletten zur Trinkwasserbereitung, Pulver zur Herstellung von Brei, Lebensmittelkonzentrate usw. mit.


    Folgerung —

    Wenn solche Dinge bei einer Person festgestellt werden, so besteht verstärkter Spionageverdacht.


    Erfahrung

    4. Nachrichtenkauf: Agenten führen oft größere Geldbeträge oder Lebensmittelmengen mit. Sie sollen damit Nachrichten von solchen Personen kaufen, die für den feindlichen Nachrichtendienst wichtige Kenntnisse haben.


    Folgerung —

    Personen, die über größere Geld- und Lebensmittelmengen verfügen, sind verdächtig.


    Erfahrung

    5. Wohnungsinhaber mit deutscher Offizierseinquartierung werden durch besondere Agenten bearbeitet. Man hofft, sie durch Drohungen oder Versprechungen dafür zu gewinnen, ihre Beobachtungen an Beauftragte des feindlichen Nachrichtendienst weiter zu geben und von ihnen geeignete Aufträge entgegenzunehmen.


    — Folgerung —

    Vorsicht bei Gesprächen: Ausweise, Briefe und sonstiges Schreibmaterial sorgfältig aufbewahren. Inhalt der Papierkörbe selbst vernichten !


    Erfahrung

    6. Zur Klärung deutscher Truppenteile wurden Agenten und Agentinnen in letzter Zeit mit Aufträgen folgender Art angesetzt: deutschen Soldaten die Erkennungsmarken zu entwenden (besonders durch Frauen und Jugendliche !), Feldpostnummern festzustellen (u. a. durch Entwendung alter Briefumschläge); Kartentaschen zu stehlen, Überfälle auf einzelne Offiziere, Meldefahrer usw. durchzuführen und ihre Papiere zu entwenden.


    Folgerung —

    Die Truppe ist immer wieder auf derartige Absichten des Gegners hinzuweisen, die ständige Wachsamkeit und Vorsicht erfordern.


    Fortsetzung nächste Seite



  • II. Sabotage


    1. Sicherung von Transporten und Veranstaltungen der Truppe gegen Sabotage


    Erfahrung

    a) In letzter Zeit sind verschiedentlich Terror-Anschläge auf geschlossen marschierende Truppeneinheiten, auf Lkw. der Wehrmacht und andere Verkehrsmittel (Omnibusse), die regelmäßig auf bestimmten Strecken verkehren, erfolgt. Es ist auch damit zu rechnen, dass durch den feindlichen Nachrichtendienst Bordwaffen-Angriffe auf derartige Ziele veranlasst werden.


    Folgerung —

    An- und Abmarschwege zu Übungen und zur Unterkunft öfter wechseln. Marschsicherung durch Radstreifen an der Spitze und am Schluss der Kolonnen. Fahrzeugen, die Zwecken der Wehrmacht dienen und eine größere Anzahl von Wehrmachtsangehörigen oder des Gefolges befördern, stets Begleitpersonen mit Schusswaffen (möglichst Maschinenpistole) beigeben !


    Erfahrung

    b) Auf ein Gasthaus in dem ein Unteroffizier Abend stattfand, wurde ein Sprengstoffanschlag verübt, bei dem ein Unteroffizier verletzt wurde. Täter entkam.


    Folgerung —

    Veranstaltungen nicht vorzeitig bekanntgeben ! Bei regelmäßig wiederkehrenden Zusammenkünften, soweit möglich, Ort oder Zeit wechseln.


    Erfahrung

    c) Auf dem von einer Einheit regelmäßig zu bestimmten Zeiten benutzten Übungsplatz war eine Zeitzünderbombe eingebaut. Explosion hatte nur deshalb keine Verluste zur Folge, weil die Einheit an dem betreffenden Tag zufälligerweise einige Zeit später als üblich auf den Übungsplatz kam.


    Folgerung —

    Sämtliche Dienstverrichtungen gegen Sprengstoffanschläge und alle andere Sabotageakte sichern ! Darunter fallen sowohl Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (Unterricht, Planspiele, Kameradschaftsabende, Film- und Theatervorführungen usw.) wie auch im Freien (Exerzieren, Apelle, Sport, Badebetrieb usw.). Durchführung der Überwachungskommandos, die von der Truppe zu Stell sind. Verantwortlich ist der jeweilige Einheitsführer bzw. Dienststellenleiter.


    2. Bewachung von Baustellen


    Erfahrung

    Auf der Baustelle einer Einheit wurde nachts aus dem Förderband einer unbewachten Fördermaschine ein Stück herausgeschnitten. Da eine Neubeschaffung oder Reparatur nicht möglich war, da Baumaterialien vielmehr durch Handarbeit befördert werden mussten, trat eine erhebliche Verzögerung eines wichtigen Bauvorhabens ein.


    Folgerung —

    Maschinen und Gerät, die bei Beschädigung längere Zeit ausfallen, sind zu bewachen.


    3. Fund von Sabotagematerial


    Erfahrung

    In einer von Widerstandsnestern abgelegenen Bucht eines K. V. A. wurden im Dünensand vergraben, größere Mengen von Sabotagematerial gefunden, das vermutlich von Seeseite dorthin gelangt ist.


    Folgerung —

    Auf versteckten Buchten an Küste oder andere abgelegene Plätze laufend besonders achten. Umgebung (einschließlich angrenzender Ortschaften) nach Sabotagematerial absuchen. Streifen zu verschiedenen Zeiten.



    Fortsetzung folgt



    Gruß Marga

  • Fortsetzung


    III. Vorsorglicher Geheimschutz


    1. Verlustfälle an V. S. durch fahrlässiges Verhalten


    Erfahrung

    Verlust eines wichtigen Befehls durch leichtfertige Behandlung. Ein wichtiger g. Kdos.- Befehl einer hohen Kommandostelle durfte nicht über die Bataillone hinaus verteilt werden und musste von den Dienststellen der Division nach Kenntnisnahme an die Division zurückgeliefert werden. Entgegen diesen Bestimmungen wurde er von einer Artillerie-Abteilung auch an die Batterien verteilt. Eine von einer Batterie zurückgelieferte Ausfertigung ging im Bereich des Abteilungsgeschäftzimmers verloren. Der für den Verlust in erster Linie verantwortliche Gefechtsschreiber der Abteilung wurde kriegsgerichtlich wegen Ungehorsams und fahrlässiger Dienstpflichtverletzung zu 6 Monaten Gefängnis, der für die Beaufsichtigung des Geschäftszimmerbetriebes verantwortliche Abteilungs-Adjutant zu 4 Monaten Festung verurteilt. Gegen den für die verbotswidrige Weitergabe an die Batterien verantwortliche Abteilungs-Kommandeur, der inzwischen versetzt wurde, ist das kriegsgerichtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen.


    Folgerung

    Mehr Sorgfalt und Überlegung bei der Verwaltung von V. S.


    2. Missbrauch der Feldpost


    Erfahrung

    a) Es werden immer wieder Fälle gemeldet, in denen Soldaten den Briefverkehr von Bewohnern der besetzten Gebiete mit deren Angehörigen in den besetzten Gebieten oder im Heimatkriegsgebiet unter Missbrauch der Feldpost vermitteln. Ferner benutzen Soldaten in ihrem Briefverkehr mit Bewohnern des besetzten Gebietes die französische Post unter Umgehung der Feldpost.


    Folgerung

    Die Post darf nur auf dem zugelassenen Weg befördert werden, bei dem ihre Überwachung sichergestellt ist. Jede Beihilfe zu einem illegalen Postweg birgt die Gefahr des fahrlässigen Landesverrats in sich.


    Erfahrung

    b) Soldaten lassen sich entgegen den bestehenden Bestimmungen noch immer in Feldpostbriefen Geld aus der Heimat zusenden.


    Folgerung —

    Belehrung der Truppe, dass dies verboten ist und Bestrafung nach sich zieht. (Devisenvergehen).


    Erfahrung

    c) In Feldpostbriefen waren wiederholt Angaben über Standort, Truppenverschiebungen, über Eintreffen von Ersatz und neuen Waffen sowie über genaue Schilderungen von feindlichen Fliegerangriffen und deren Wirkung festzustellen.


    Folgerung —

    Feldpostbriefe sind an der Front dem Feindzugriff, in den rückwärtigen Gebieten der Ausspähung durch den feindlichen Nachrichtendienst ausgesetzt. Daran denken bei Abfassung wie auch bei Aufbewahrung ! Auch im Inhalt eines Feldpostbriefes bewährt sich die soldatische Haltung.


    3. Vervielfältigungen von V. S. durch eine ausländische Firma


    Erfahrung

    Mehrere Dienststellen innerhalb einer Division ließen geheimhaltungsbedürftige Skizzen, selbst geheime Kommandos, bei einer französischen Firma vervielfältigen. Obwohl deutsche Soldaten als Aufsicht dazu abgestellt waren, gelang es in einem Falle dem französischen Personal, in nicht restlos geklärter Weise, eine zusätzliche Ablichtung herzustellen. Die Ablichtung gelangte nachweislich in die Hände des feindlichen ND.


    Der verantwortliche Offizier wurde gerichtlich wegen fahrlässiger Dienstpflichtverletzung im Felde zu 2 Jahren Festungshaft verurteilt; er hatte gegen die Bestimmungen des Verschlusssachenmerkblattes für mobile Truppen (jetzt Anhang zum Abwehrmerkblatt für mobile Truppen) sowie gegen den Befehl Ob. West—Ic/AO.—Nr.3015/42 geh. vom 14.10.1942 verstoßen.


    Folgerung —

    Inanspruchnahme außermilitärischer Verfielfältigungsanlagen nur bei dringender dienstlicher Notwendigkeit bei ausschließlicher Bedienung durch Wehrmachtsangehörige und unter restloser, sorgfältig zu überprüfender Beseitigung aller Rückstände, bei g. Kdos. Aufsicht durch Offizier.


    Erfahrung

    4. Es wurde mehrfach festgestellt, dass Soldaten, die sich unerlaubt von ihrer Truppe entfernt hatten, mit Hilfe von Blankoausweisen, welche sie sich ohne große Mühe bei Truppenteilen beschafft hatten, unbehelligt Reisen über weite Entfernungen durchführten.


    Folgerung —

    Missbrauch der Ausweise war nur durch leichtfertige Verwaltung von Ausweismaterial und Dienstsiegeln möglich.


    Erfahrung

    5. Wehrmachtdienststellen beauftragen häufig noch ausländische Firmen in den besetzten Gebieten mit der Anfertigung von Dienstsiegeln und Dienststempeln.


    Folgerung —

    Aufträge zur Anfertigung von Dienststempeln und Dienstsiegeln dürfen nur an dienen A.H.M. 1942, Nr. 1093, ausdrücklich aufgeführten Beschaffungsstellen gerichtet werden.


    Erfahrung

    6. Leichtfertige Ausstellung von Ausweispapieren erleichtert dem Feind die Spionagetätigkeit immer wieder. Er setzt z. B. oft Agenten mit dem besonderen Auftrag an, festzustellen, welche deutschen Dienststellen es mit der Ausfertigung solcher Papiere nicht sehr genau nehmen. An diese Dienststellen werden dann die in dem betreffenden Gebiet eingesetzten Agenten besonders verwiesen. Sie wollen sich dort um einen Ausweis nach dem Ort bemühen, wo sie ihren Auftrag ausführen sollen.


    Folgerung —

    Schärfster Maßstab bei Prüfung der Notwendigkeit der Ausweisherstellung. Keine Gutmütigkeit oder Bequemlichkeit ! Ausweise zeitlich, räumlich und inhaltlich auf das unbedingt Notwendige beschränken. Ausweiskraft von Sonderausweisen an andere Ausweispapiere, möglichst solche mit Lichtbild, binden ! Rückgabe erledigter Ausweise überwachen.



    Die Erfahrungen sind unterzeichnet:


    Für die Richtigkeit

    gez. Dr. Moll

    Major


    Die Folgerungen — sind unterzeichnet:


    Für das Armee-Oberkommando

    Der Chef des Generalstabes

    Im Entwurf gezeichnet

    Hofmann




    Gruß Marga

  • Guten Morgen zusammen,


    eine Merkblatt zu einem Soldbuch aus 11.03.1943


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Merkblatt


    für kriegsgefangene deutsche Soldaten.


    ( In die Tasche des Soldbuchs einlegen ! )


    1.) Wahre durch anständige Haltung gerade in der Kriegsgefangenschaft Deine Soldatenehre und stärke dadurch die Achtung des Feindes vor dir und der deutschen Wehrmacht !


    2.) Du darfst nur angeben :


    — a) Name,

    — b) Dienstgrad,

    — c) Geburtstag und -ort,

    — e) Heimatanschrift.


    Niemand kann Dich zu anderen Aussagen zwingen !


    3.) Antworte auf alle weiteren Fragen immer nur mit dem Satz :


    „Ich weiß das nicht !“


    4.) Bedenke stets, dass jede weitere Aussage Landesverrat ist. Und


    Landesverrat ist Kameradenmord !




    Schönen Sonntag


    Gruß Marga