Deutsche Heimschulen, Kinder- und Waisenheime

  • Guten Tag zusammen,


    Hier noch ein Fund zu Heimschulen.

    Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 1. April 1942

    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia


    111. Deutsche Heimschulen.


    Die deutschen Heimschulen haben die Aufgabe, gesunde Jungen und Mädels von Eltern, die aus dienstlichen oder anderen Gründen ihren Kindern keine stetige Erziehung an einem ständigen Schulort gewähren können, zu erziehen und auszubilden. Bevorzugte Aufnahme in allen Schulen finden Kinder, deren Väter gefallen sind oder Angehörige der Wehrmacht, der Waffen-SS, Beamte des Staates, Amtsträger der Partei, ihren Wohnsitz öfter wechseln müssen oder in den neugewonnenen Gebieten eingesetzt sind.


    Sämtliche Anfragen und Aufnahmegesuche sind an die „ Reichsführung-SS, Dienststelle des Obergruppenführers Heißmeyer, Inspektion der deutschen Heimschulen, Berlin-Grunewald, Königsallee 11a“ zu richten.


    Kommandoamt der Waffen-SS/ VI



    Grüße Marga

  • Guten Abend zusammen,



    Anbei noch ein Fund zum Thema Heimschulen aus dem Heeres-Verordnungsblatt vom 5. August 1941


    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia



    667. Eröffnung von Heimschulen zur bevorzugten Unterbringung von Kindern Wehrmachtangehöriger.


    Um den häufigen Versetzungen von Wehrmachtangehörigen eine stetige Schulerziehung ihrer Kinder zu gewährleisten, stellt das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung mit Beginn des Schuljahres 1941/42 zunächst zwei der im Heeres- Verordnungsblatt 1941 Teil C Nr. 77 angekündigten Heimschulen für diesen Zweck zur Verfügung:


    1. das Deutsche Schulheim in Ettal (Oberbayern) (Oberschule für Jungen — Klasse 1 bis 8);


    2. das Deutsche Schulheim in Münnerstadt (Rhön) (Gymnasium für Jungen — Klasse 1 bis 8 — mit Parallelzügen für die Klassen 2 bis 4 der Oberschule).


    Die Betreuung dieser Schulheime ist vom Reichserziehungsminister dem Inspekteur der Nationalpolitischen Erziehungsanstalten übertragen worden.


    Die Aufnahme unterliegt aber nicht den für die Nationalpolitischen Erziehungsanstalten geltenden Auslesegrundsätzen. Sie erfolgt vielmehr nach den für die Höheren Schulen allgemein üblichen Aufnahmebedingungen, wobei den schulischen Schwierigkeiten, in die die Kinder von Wehrmachtsangehörigen durch zahlreiche Versetzungen ihrer Väter oder durch die besonderen Verhältnisse des Kriegs geraten sind, voll Rechnung getragen wird. Die Aufnahme erfolgt durch den Leiter des in Frage kommenden Schulheims.


    Der Erziehungsbeitrag (ausschließlich Schulgeld) beträgt für das Schulheim Ettal jährlich 700 RM, für das Schulheim Münnerstadt jährlich 645 RM, jeweils zahlbar in zehn gleichen Raten.


    Vergünstigungen können auf Antrag durch die Anstaltsleiter gewährt werden.


    Anfragen und Anmeldungen sind an Chef H Rüst u. B.d.E./In EB — Berlin W 35, Viktoriastr. 5 — zu richten. Für die Anmeldung ist die Angabe des Namens, des Geburtstages, der bisher gesuchten Schulart und der Klasse, in die die Aufnahme erfolgen soll, erforderlich.


    Es wird ferner darauf aufmerksam gemacht, dass in Schülerheimen aller Gaue noch freie Heimplätze zur Verfügung stehen. Auskünfte erteilen die jeweiligen Schulaufsichtsbehörden. Außerdem ist die Reichsquelle für Schulwesen — Berlin-Schöneberg, Grunewaldstr. 6/7 — in der Lage, jederzeit solche Heimplätze nachzuweisen.


    O.K.H. (Ch H Rüst u. BdE), 30.7.41




    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    M.V.Bl. vom 01.07.1940

    Quelle: germandocsinrussia



    417. Kinder- und Waisenheime des NS-Reichskriegerbundes


    — M.B.Bl. 1940 S. 296 Nr. 266 —


    Der Reichskriegerführer ist damit einverstanden, dass auch Kinder von im Kriege gefallenen oder infolge von Kriegsbeschädigung gestorbenen Wehrmachtbeamten und Gefolgschaftsmitgliedern, die im Wehrmachtgefolge durch Feindeinwirkung getötet oder infolge erlittener Kriegsdienstbeschädigung gestorben sind, in die Kinder- und Waisenheime des NS-Reichskriegerbundes aufgenommen werden.


    Der drittletzte Absatz des Bezugserlasses hat zu lauten:


    „Die Kinder erhalten Volksschulunterricht“.


    O.K.W., 6.6.40. — 31 z 30 — WVers (Ic) —



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    dem obigen Beitrag ist am 01.04.1940 eine Verordnung vorausgegangen, die ich nun nachtragen möchte.


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    266. Kinder- und Waisenheime des NS-Reichskriegerbundes


    Der Reichskriegerführer hat sich bereit erklärt, Kinder von im Kriege gefallenen Soldaten ab 01.04.1940, soweit Plätze frei sind, in die Kinder- und Waisenheime des NS-Reichskriegerbundes aufzunehmen.


    Anmeldungen zur Aufnahme von Kindern sind unmittelbar an die Deutsche Krieger-Wohlfahrtsgemeinschaft, Berlin W 30, Geißbergstraße 2, zu richten, bei der auch Aufnahmeformulare zu erhalten sind.


    Es bestehen folgende Kinder- und Waisenheime:


    1. „Glücksburg“ in Römhild in Thüringen,

    2. „Kanth“ in Schlesien,

    3. „Renthe-Fink-Haus“ in Osnabrück,

    4. „Annaburg“ Kreis Thurgau,

    5. „Samter“ (Warthegau), Eröffnung voraussichtlich am 1. Oktober 1940.


    In den Kinder- und Waisenheimen werden Kinder von 6—12 Jahren aufgenommen, sie müssen gesund und geistig nicht zurückgeblieben sein. Die Erziehung erfolgt unentgeltlich.


    Die den Kindern zustehenden Renten, Zusatzrenten und Kinderzulagen sind an die Deutsche Krieger-Wohlfahrtsgemeinschaft abzuführen. In besonderen Fällen kann ein ganzer oder teilweiser Erlass der Zahlung von Waisenrente oder sonstiger zustehender Beiträge erfolgen.


    Die Kinder erhalten vollen Schulunterricht.


    Die Heime sollen vollwertigen Ersatz für das Elternhaus und die Heimat bieten. Besonderer Wert wird auf charakterliche und körperliche Ausbildung der Kinder gelegt; sie sollen zu treuen Deutschen in nationalsozialistischem und und Soldatengeist erzogen werden.


    Die Betreuung der Kinder endet nicht mit der Beendigung der Schulzeit, sondern erst nach Beendigung der Lehrlingszeit, nach der Gesellenprüfung.


    O.K.W. 1.4.40. — Whs P IIIc W Vers (Ic) —



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    M.V.Bl. vom 01.05.1940

    Quelle: germandocsinrussia


    276. Unterbringung von Kindern von Wehrmachtangehörigen in Schulen und Schülerheimen


    Zur Behebung der Schwierigkeiten, die sich hinsichtlich der schulischen Ausbildung von Kindern von Wehrmachtangehörigen infolge des Krieges oder durch häufige Versetzung der Väter ergeben, hat der Herr Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung es den Schulen zur Pflicht gemacht, für die Überbrückung etwaiger lehrplanmäßiger Unterschiede bei diesen Kindern zu sorgen und sie schulisch besonders zu fördern. Anträge von Wehrmachtangehörigen auf Einweisung ihrer Kinder in Schülerheime werden jederzeit bevorzugt behandelt.


    Wehrmachtangehörige, die nicht wissen, in welche Schule oder in welchem Schülerheim sie ihre Kinder unterbringen können, wenden sich an die nachfolgend aufgeführten Schulaufsichtsbehörden, die angewiesen sind, sie jederzeit zu beraten und für die Unterbringung der Kinder zu sorgen. Es wird darauf hingewiesen, dass Zahl und Aufnahmefähigkeit der Heime im Osten des Reiches (Preußische Ostprovinzen, Reichsgaue Danzig-Westpreußen und Wartheland, Sudetengau, Reichsgaue der Ostmark) wesentlich größer sind als in den anderen Reichsgebieten.


    Verzeichnis der Schulaufsichtsbehörden:


    — I. Preußen —


    1. Stadtpräsident der Reichshauptstadt Berlin, Abt. für höheres Schulwesen, Berlin E 2, Burgstraße 20.


    Nr. Oberpräsident, Abt. für höheres Schulwesen,
    Ort — Adresse
    2.Berlin W 15, Kurfürstendamm 165/166
    3.Königsberg/Pr.
    4.Stettin
    5.Pommern, Außenstelle Schneidemühl
    6.Breslau
    7.Magdeburg
    8.Kiel
    9.Hannover
    10.Münster i. Westf.
    11.Kassel
    12.Koblenz


    13. Regierungspräsident in Kattowitz.



    — II. Außerpreußische Länder —


    ü

    Nr.Behörde
    1.

    Bayrisches Staatsministerium für Unterricht
    und Kultus in München
    2.

    Leiter des Sächsischen Ministeriums für
    Volksbildung in Dresden-N 6, Postfach
    3.Kultusministerium in Stuttgart
    4.

    Badisches Ministerium des Kultus und
    Unterrichts in Karlsruhe i. B.
    5.

    Thüringisches Ministerium für
    Volksbildung in Weimar
    6.

    Reichsstatthalter in Hessen —
    Landesregierung — in Darmstadt
    7.

    Mecklenburgisches Staatsministerium
    Abt. Unterricht — in Schwerin
    8.

    Braunschweigisches Ministerium für
    Volksbildung in Braunschweig
    9.

    Ministerium der Kirchen und Schulen
    in Oldenburg i. O.
    10.

    Reichsstatthalter in Braunschweig und Anhalt
    (Landesregierung Anhalt) in Dessau
    11.Regierender Bürgermeister in Bremen
    12.

    Reichsstatthalter in Lippe und Schaumburg-
    Lippe — Landesregierung Lippe in Detmold
    13.

    Schaumburg-Lippe‘sche Landesregierung
    in Bückeburg


    Fortsetzung nächste Seite

  • Fortsetzung:


    — III. Reichsgaue —


    1. Reichsgaue Danzig-Westpreußen mit Regierungspräsidenten in:

    — Danzig

    — Marienwerder

    — Bromberg.


    2. Reichsgau Warteland mit Regierungspräsidenten in:

    — Posen

    — Hohensalza

    — Lodsch.


    3. Sudetengau mit Regierungspräsidenten in:

    — Aussig

    — Karlsbad

    — Troppau.


    4. Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich — Staatliche Verwaltung des Reichsgaues Wien — in Wien.


    5. Landeshauptmann von Niederdonau in Wien.


    6. Landeshauptmann von Kärnten in Klagenfurt.


    7. Landeshauptmann von Tirol und Vorarlberg in Innsbruck.


    8. Landeshauptmann von Steiermark in Graz.


    9. Landeshauptmann von Oberdonau in Linz.


    10. Landeshauptmann in Salzburg.


    11. Reichsstatthalter in Hamburg (Staatsverwaltung) in Hamburg 13.


    12. Reichskommissar für das Saarland in Kaiserslautern, Hotel Schwan.


    Sollten sich unüberbrückbare Schwierigkeiten ergeben, so wird anheimgestellt, sich an die Inspektion des Erziehungs- und Bildungswesens des Heeres (In E B), Berlin W 35, zu wenden.


    O.K.H. (Ch H Rüst u. BdE) 12.4.40.

    Nr. 1779/40 In E B (III).


    Vorstehende Regelung wird bekanntgegeben. Sie gilt auch für Angehörige der Kriegsmarine.


    (AMA/M Wehr. IIf B.Nr. 2941 v. 17.4.40.



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    M.V. Bl.vom 15.08.1941

    Quelle: germandocsinrussia


    548. Aufnahme von Kindern Wehrmachtangehöriger in Württembergische Heimschulen


    In Ergänzung zu M.V.Bl. 1941 Seite 563 Nr. 531 wird bekanntgegeben, dass an folgenden Württembergischen Heimschulen Kinder von Wehrmachtangehörigen bevorzugt aufgenommen werden:


    1. Rottweil (Aufnahme in sämtlichen Klassen der Oberschule),


    2. Schöntal (Aufnahme in Klasse 3 und 4 der Oberschule),


    3. Blaubeuren (Aufnahme in Klasse 5 und 6 der Oberschule),


    4. Urach (Aufnahme in Klasse 7 und 8 der Oberschule),


    5. Maulbronn (Aufnahme in die beiden untersten Klassen der Oberschulen in Aufbauform).


    Der Preis für Unterkunft und Verpflegung richtet sich nach dem Einkommen der Eltern; in besonderen Fällen stehen Freistellen zur Verfügung.


    Merkblätter versenden auf Anforderung die Leiter der Schulen ( für Rottweil der Leiter der Dietrich-Eckart-Oberschule für Jungen).


    Da die Anmeldungen für das kommende Schuljahr möglichst bis 31.8. bei der Leitung der Schulen vorliegen sollen, sind sie unmittelbar dorthin zu richten. Auskünfte erteilt die Inspektion des Erziehungs- und Bildungswesens des Heeres, Berlin W 35, Viktoriastr. 5.


    (AMA/ M Wehr. IIf. Nr. 9260 v. 11.8.41.)



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    M. V. Bl. vom 01.11.1941

    Quelle: germandocsinrussia



    737. Anmeldungen für die Heimschulen zur bevorzugten Aufnahme von Kindern Wehrmachtangehöriger


    Zur Durchführung der vom Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung zugesicherten Einrichtung von Heimschulen zur bevorzugten Aufnahme von Kindern Wehrmachtangehöriger plant der damit beauftragte Inspekteur der Deutschen Heimschulen SS-Obergruppenführer Heißmeyer, die Errichtung weiterer Heimschulen.


    Die neuen Heimschulen sollen wie zu Beginn des Schuljahres 1941/1942 in Ettal/Oberbayern und Münnerstadt/Rhön (M.V.Bl.1941 S. 563 Nr. 531) errichteten Schulen der Sicherung einer stetigen Schulerziehung und der Behebung von Mängeln dienen, die sich infolge häufiger Versetzungen der Väter und aus den Kriegsverhältnissen ergeben haben.


    Die Errichteten der neugeplanten Heimschulen wird in verschiedenen Gauen des Reiches erfolgen. Insbesondere ist auch die Einrichtung eines Schulheimes für Mädchen beabsichtigt.


    Die Erziehungskosten werden in tragbaren Grenzen gehalten werden.


    Um den vorliegenden Bedarf festzustellen, melden alle Wehrmachtangehörigen, die die Unterbringung von Söhnen und Töchtern noch im Laufe dieses Schuljahres oder zu Beginn des Schuljahres 1942/43 wünschen, ihre Kinder — zunächst noch unverbindlich — unter Mitteilung folgender Angaben bis 10.Dezember 1941 an:


    O.K.M. AMA/M Wehr. II f.,

    Berlin W 35, Dörnbergstr. 2


    1.Name des Schülers (der Schülerin)
    2.bisher besuchte Schulart
    3.

    Klasse und Schulart, in die die Aufnahme
    erfolgen soll
    4.Zeitpunkt der gewünschten Aufnahme
    5.Name und Dienstgrad des Erziehungsberechtigten
    6.gegenwärtige Heimatanschrift


    (AMA/M Wehr.IIf.Nr.11705 v.14.10.41.)



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    M.V.Bl. vom 31.12.1941

    Quelle: germandocsinrussia


    900. Aufnahme von Kindern in die Stiftung „Großes Militär-Waisenhaus Potsdam“


    Die von dem König Friedrich Wilhelm I. von Preußen gegründete Stiftung „Großes Militär-Waisenhaus Potsdam“ wird vom Oberkommando der Wehrmacht betreut. Dem Direktorium des Großen Militär-Waisenhauses Potsdam, dass mit der Leitung beauftragt ist, unterstehen:


    a) Großes Militär-Waisenhaus Potsdam in Potsdam mit Mittel- und Oberschule für Knaben;


    b) Großes Militär-Waisenhaus Potsdam „Haus Liebenau“ in Graz (Steiermark) mit achtklassiger Volksschule für Knaben;


    c) Militär-Mädchenwaisenhaus Zeits in Zeits an der Elster mit Heimbetrieb und Besuch an öffentlichen Schulen.


    Bei diesem Schulaufbau kann jedes Kind nach seiner charakterlichen und geistigen Veranlagung beschult und bei Eignung bis zur Hochschulreife gefördert werden. Die Erziehungsgrundsätze der Stiftung entsprechen denen einer modernen Heimerziehung, wie sie etwa die Nationalpolitischen Erziehungsanstalten vertreten.


    Die Aufnahme der Kinder in die Stiftung kann vom schulpflichtigen Alter an erfolgen. Aufnahme können Waisen und Halbwaisen finden, die auf Grund eines militärischen Versorgungsgesetzes versorgungsberechtigt sind, sowie Kinder von Schwerbeschädigten, wenn die Mutter in der Pflege des Mannes aufgehen muss und sich daher der Erziehung der Kinder nicht widmen kann. Soweit noch Plätze verfügbar bleiben, werden nach freiem Ermessen des Direktoriums noch Kinder anderer Personenkreise, vorzugsweise von aktiven Wehrmachtangehörigen, jedoch auch von ehemaligen Berufssoldaten, Kriegsteilnehmern, Angehörigen der NSDAP. und von Beamten aufgenommen.


    Die Stiftung gewährt Unterkunft, Beköstigung, vollständige Bekleidung einschließlich Bett- und Leibwäsche, Schuhzeug, Unterricht, Lehrmittel, Versicherung bei Unfällen während des Anstaltdienstes und ärztliche Behandlung im eigenen Lazarett. Spezialärztliche Behandlung und Kosten für Unterbringung in Krankenhäusern werden nicht gewährt.


    Für Voll- und Halbwaisen werden, soweit nicht mittelbar oder unmittelbar Freistellen gewährt werden, als Erziehungsbeitrag die dem Kinde zustehenden Versorgungsbezüge in Anspruch genommen.


    Für Nichtwaisen und nicht versorgungsberechtigte Voll- und Halbwaisen wird ein Erziehungsbeitrag unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse und der wirtschaftlichen Lage der Erziehungsberechtigten von Fall zu Fall festgesetzt.


    Aufnahmegesuche sind an das Direktorium des Großen Militär-Waisenhauses Potsdam beim Oberkommando der Wehrmacht — AWA —, Berlin W 35, Tirpitzufer 72—76, zu richten.


    O.K.W. 8.12.41.

    Nr. 1400/41 AWA/W Vers (Ic, 2).



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    M.V.Bl. vom 31.12.1941

    Quelle: germandocsinrussia



    914. Eröffnung weiterer Heimschulen


    Durch die Inspektion der Deutschen Heimschulen (SS-Obergruppenführer Heißmeyer) werden am 1. Februar 1942 folgende neue Heimschulen ((M.V.Bl.1941 Nr.737) eröffnet:


    I. Oberschulen für Jungen


    1. Dingelstädt/ Eichsfeld (Reg.-Bez. Erfurt) Klassen 1—6,


    2. Birnbaum/Wartheland (90 km ostw. Küstrin) Klassen 1—6,


    3. Schrimm/ Wartheland (40 km sdo. Posen) Klassen 1—3,


    II. Oberschule für Mädchen


    Schweiklberg bei Vilshofen (Niederbayern) Klassen 1—4.


    Ferner ist in diesem Schuljahr die Einrichtung von 2 Heimschulen mit Volksschulklassen geplant.


    Der Erziehungsbeitrag (einschließlich Schulgeld) wird nach Einkommen und Vermögen sowie nach der Kinderzahl des Erziehungsberechtigten festgesetzt.


    Anmeldungen für das Schuljahr 1942/43 (Herbst 1942) sind in doppelter Ausfertigung bis zum 1.4.1942 unter folgenden Angaben vom Antragsteller unmittelbar an Oberkommando der Kriegsmarine AMA/M Wehr. IIf, Berlin W 35, Dörnbergstr. 2 zu richten:

    1.Name des Schülers, (der Schülerin),
    2.Geburtstag und -ort,
    3.bisher besuchte Schule und Klasse,
    4.Schule und Klasse, in die die Aufnahme erfolgen soll,
    5.Name und Dienstgrad des Erziehungsberechtigten,
    6.gegenwärtige und Heimatanschrift,
    7.gegebenenfalls Angabe besonderer Gründe.


    Wehrmachtangehörige, die ihre Kinder gemäß Marineverordnungsblatt 1941 Nr. 737 für das laufende Schuljahr bereits angemeldet haben, werden durch das Oberkommando des Heeres (Jn EB) benachrichtigt. Falls eine Aufnahme dieser Kinder im laufenden Schuljahr nicht mehr möglich ist, gelten sie als für das Schuljahr 1942/43 angemeldet.


    (AMA/M Wehr.IIf. Nr.14697 v.19.12.41.)



    Gruß Marga


  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    M.V.Bl. vom 15.02.1942

    Quelle: germandocsinrussia


    105. Wehrmachtstellen an Schülerheimen


    Zu Beginn des Schuljahres 1942/43 (Herbst 1942) stehen an folgenden Schülerheimen Wehrmachtstellen zur Verfügung:


    a) für Schüler der Oberschule:


    — Odenwald-Schule Buchen/Odenwald (1 Stelle zu monatlich 25,— RM, einschließlich Schulgeld),


    — Pädagogium (private anerkannte Oberschule) Bad Liebenstein/Thüringen, (2 halbe Freistellen; voller Erziehungsbeitrag monatlich 100,— bis 160,— RM),


    — Oberschule Löbau/Sachsen (1 Stelle zu monatlich 20,— RM, Schulgeld besonders),


    — Oberschule Oschatz/Sachsen (1 Stelle zu monatlich 20,— RM, Schulgeld besonders),


    b) für Schüler der Oberschule und des humanistischen Gymnasiums:


    — Pensionsanstalt der Franckeschen Stiftungen, Halle/Saale (2 Stellen zu monatlich 26,— RM, Schulgeld besonders),


    —Pädagogium der Franckeschen Stiftungen, Halle/Saale (2 Stellen zu monatlich 30,— RM, Schulgeld besonders),


    — Staatliches Schülerheim des Klosters „Unser lieben Frauen“ Magdeburg (2 Stellen zu monatlich 30,— RM, 3 Stellen zu monatlich 40,— RM, Schulgeld besonders),


    c) für Schüler der Aufbauschule:


    — Aufbauschule Saulgau/Württemberg, (3 Freistellen, Schulgeld besonders),


    d) für Schülerinnen der Aufbauschule:


    — Aufbauschule Markgröningen/Württemberg, (3 Freistellen, Schulgeld besonders).



    1. Über die Aufnahme entscheiden die Leiter der Schulen selbstständig. Die Einweisung in die Wehrmachtstellen erfolgt nach der Aufnahme durch O.K.H./Chef H Rüst u. BdE/In EB.


    2. Die Gewährung der Wehrmachtstelle hängt von der wirtschaftlichen Lage des Erziehungsberechtigten ab. Wenn sich am ständigen Wohnsitz keine höhere Schule befindet, kann die Gewährung einer „Schulbeihilfe für die Erziehung von Kindern außerhalb des Elternhauses“ (M.V.Bl. 1941 S. 95 Nr.123) bei den Wehrkreiskommandos oder der „Ausbildungsbeihilfe“ (M.V.Bl. 1942 S. 155 Nr.113) für kinderreiche Familien, alleinstehende Frauen, Versehrte und Vollwaisen bei dem zuständigen Finanzamt beantragt werden. In diesen Fällen ist daher von einem Antrag auf eine Wehrmachtstelle abzusehen.


    3. Anträge sind bis 15.4.1942 unmittelbar an die Inspektion des Erziehungs- und Bildungswesens des Heeres, Berlin W 35, Viktoriastraße 5, zu richten. Sie sind ausreichend zu begründen und müssen folgende Angaben enthalten:


    a) ob aktiv oder im Reserveverhältnis stehend,


    b) Familienstand und Zahl der schulpflichtigen oder noch in der Berufsausbildung stehenden Kinder,


    c) gewünschtes Schülerheim,


    Bezüglich des Schülers (der Schülerin) ist auf besonderem Blatt anzugeben:


    a) Name,

    b) Geburtstag und -ort,

    c) zuletzt besuchte Schule und Klasse.


    Ferner sind folgende Anlagen beizufügen:


    a) eine von den der vorgesetzten Dienststelle beglaubigte Erklärung über die monatlichen Nettoeinnahmen aus Gehalt, Verdienst und Vermögen,


    b) die 3 letzten Schulzeugnisse in beglaubigter Abschrift.



    (AMA/M Wehr. IIf. Nr. 982 vß 27.1.42.)



    Gruß Marga



  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    M.V.Bl. vom 15.03.1942

    Quelle: germandocsinrussia


    203. Erziehungskosten an Deutschen Heimschulen


    Auf Anfrage über die Höhe der Kosten, die bei der Unterbringung von Kindern Wehrmachtangehöriger in den geplanten und bisher errichteten Deutschen Heimschulen für Jungen in Dingelstädt, Birnbaum, Schrimm und für Mädchen in Achern/Baden (bisher Schweiklberg) (M.V.Bl. 1941 S. 894 Nr. 914) entstehen, wurde von der Inspektion der Deutschen Heimschulen (SS-Obergruppenführer Heißmeyer) folgendes mitgeteilt:


    „Der Erziehungsbeitrag, der das Schulgeld einschließt, errechnet sich aus dem Einkommen und Vermögen unter Berücksichtigung der Kinderzahl des Erziehungsberechtigten und ist so gehalten, dass er keine finanzielle Härte bedeutet. Der Durchschnittserziehungsbeitrag beträgt 600,— RM jährlich. Bei der Einstufung wird folgender Schlüssel zugrunde gelegt:


    Nettoeinkommen geteilt durch die Anzahl der zu versorgenden Familienmitglieder, abzüglich 30,— bis 40,— RM feststehender Unkosten.


    Wenn der monatliche Erziehungsbeitrag 150,— RM übersteigt, kann von diesem Schlüssel abgesehen werden.


    Die Erziehungsbeiträge sind Jahressätze.


    Für die laufenden Ausgaben für Schulbücher, Lehrmittel, Taschengeld usw. ist jährlich mit einer Summe von etwa 120,— bis 180,— RM zu rechnen.


    (AMA/M Wehr.IIf. Nr.2398 v. 26.2.42.)



    Gruß Marga