Pferdebestands- und Transportwesen in der Waffen-SS

  • Guten Tag,


    Ich habe zur Pferdenutzung in der Waffen-SS ebenfalls einige Beiträge gefunden.

    Hier ein Bericht aus dem Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 15. September 1940

    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia.


    207. Pferdebestands- und Veränderungsmeldung.


    Unter Aufhebung der Ziffer VII in der Verwaltungsanordnung Nr. 4/36 vom 25.1.1936 melden sämtliche Dienststellen der Waffen-SS zum 5. eines jeden Monats den Pferdebestand ihres Dienstreiches des vergangenen Monats sowie die im Laufe dieses Monats eingetretenen Veränderungen nach folgendem Muster:


    Bestand
    Reitpferde
    Bestand
    Zugpferde
    Summe

    Zuständig
    lt. Haushalt
    Erläuterung der
    Zu- u. Abgänge

    Erstmalige Vorlage der Meldungen zum 5.9.1940. Fehlanzeige erforderlich.


    Kommandoamt der Waffen-SS IVc.



    Herzliche Grüße

    Marga

  • Hallo zusammen,



    Aus dem Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 15. Mai 1942

    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia


    167. Pferdeankauf für die Waffen-SS.


    Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Pferde für die Waffen-SS nur mit Genehmigung der Inspektion Reit- und Fahrwesen im SS- Führungshauptamt beschafft und eingekauft werden dürfen.


    SS-Führungshauptamt/A.Insp./In 3


    Grüße Marga

  • Hallo zusammen,

    Was sagt man hierzu?

    Aus dem Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 1. November 1942

    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia


    399. Reiten auf öffentlichen Renn- und Turnierplätzen.


    Mit sofortiger Wirkung wird allen weiblichen Angehörigen von SS-Führern das Reiten auf öffentlichen Renn- und Turnierplätzen des In- und Auslandes verboten.


    SS-Führungshauptamt/A.Insp./In.3


    Hier noch ein paar Beiträge zum Thema.

    Aus dem Verordnungsblatt derWaffen-SS vom 1. Januar 1943


    35. Bereiter für Rennställe.


    SS-Unterführer und SS-Männer, die im Zivilberuf Rennstallangestellte sind und bereits in der Arbeit geritten haben, sind dem SS-Führungshauptamt, Amt IV (Reit-und Fahrwesen) bis spätestens 1.3.1943 zu melden. Fehlanzeige nicht erforderlich.


    SS-Führungshauptamt/Amt IV


    Im Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 1.April 1943


    135. Versetzung und Abgabe von Pferden.


    Es kommt immer wieder vor, dass Einheiten der Waffen-SS freiwerdende Pferde ohne Versetzungsverfügung des Amtes VI/SS-Führungshauptamt an andere Einheiten abgeben. Die derzeitige Pferde-Ersatzlage sowie die gerechte Versorgung der Einheiten mit Pferden erlaubt dies auf keinen Fall. Bei Einheiten freiwerdende Pferde sind künftig sofort dem SS-Führungshauptamt, Amt Reit- und Fahrwesen, zu melden unter Angabe, ob es sich um Reitpferde, leichte Zug- oder schwere Zugpferde handelt. Von hier aus wird eine Abgabe dieser Pferde dann befohlen,


    SS-Führungshauptamt/Amt IV/ I



    Herzliche Grüße

    Marga



  • Hallo zusammen,



    Aus dem Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 15. Juni 1944


    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia


    321. Durchführung von Pferdetransporten.


    Der Reichsführer-SS hat befohlen, dass


    1. sämtliche Pferdetransport-Kommandos - auch im Reichsgebiet - nur noch bewaffnet in Marsch gesetzt werden dürfen;


    2. für ganze Pferdetransport-Züge ein Führer als Transport-Führer beizugeben und verantwortlich zu machen ist;


    3. bei kleinen Transporten ein tüchtiger Unterführer als Transport-Führer zu beauftragen ist.


    SS-Führungshauptamt/Amt VI



    Grüße Marga

  • Hallo zusammen,


    ich habe noch eine gute Ergänzung zu diesem Thema gefunden. Das folgende Dokument ist zwar aus Heeres-Beständen aber sollte dennoch gut passen. In der Anlage findet ihr den Vordruck für eine Pferdebestandsmeldung nach dem Stand von Januar 1942.


    Quelle: Nara T-315 R-1872


    Gruß

    Michael

  • Guten Tag zusammen,



    Hier ein Fund aus dem Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 1. Dezember 1943


    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia


    485. Benutzung von Dienstgespannen zu Krümperfahrten.


    Entsprechend den Bestimmungen des Heeres (Heeres-Verordnungsblatt vom 27.10.43 -- 56. Ausgabe) gilt auch für sämtliche berittenen und bespannten Einheiten der Waffen-SS nachstehende Verfügung:


    Die den Truppenteilen und Dienststellen zur Durchführung von Fuhren zur Verfügung stehenden Pferde und Fahrzeuge sind ausschließlich reichseigen. Sie dürfen lediglich zu Dienstfahrten benutzt werden. Hierbei ist besonders für die Dauer des Krieges ein scharfer Maßstab anzulegen, da Pferde und Fahrzeuge vorwiegend zwangsweise der Wirtschaft entnommen werden müssen. Die Benutzung von Dienstgespannen zu Spazierfahrten, Abholung von der Bahn aus Bequemlichkeitsrücksichten, zum Ausüben der Privatpraxis usw. ist verboten. Krümperfahrten aus nicht zwingenden dienstlichen Gründen sind bei dem jetzigen Pferdebestand keinesfalls mehr vertretbar, auch weil sie das Ansehen der Waffen-SS schädigen. Von den Kommandanten und Standortältesten ist daher Vorsorge zu treffen, dass die bestimmungswidrige Benutzung von Pferden und Fahrzeugen unterbunden wird.


    SS-Führungshauptamt/Amt IV


    Gruß Marga

  • Guten Abend zusammen,



    Besondere Anordnungen aus A.35. Unterlagen des Chefs der Ordnungspolizei.

    Kdo. I O (5) 8 Nr. 122/43 vom 12. 8. 1943


    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia



    Erfassung von Beutepferden.


    In den Befehlsbereichen der Höheren SS- und Polizei-Führer Ostland, Russland - Mitte und Ukraine sind außer den bestehenden oder im Aufbau befindlichen Pferdedepots sind umgehend Pferdesammelstellen einzurichten. An diese Pferdesammelstellen sind alle anfallenden Beutepferde zur tierärztlichen Untersuchung abzugeben. Nach Abschluss der Untersuchung auf Gesundheitszustand und Gebrauchsfähigkeit trifft der Höhere SS- und Polizei-Führer (Befehlshaber der Ordnungs-Polizei) die Entscheidung, welchen Einheiten bzw. Pferdedepots (bei Überschuss) in seinem Befehlsbereich die verwendungsfähigen Pferde zugewiesen werden.


    Die Pferdesammelstellen sind den Leitenden Veterinär-Offizieren bei den Höheren SS- und Polizei-Führern unterstellt.


    Die Standorte der eingerichteten Pferdesammelstellen sind mir alsbald zu melden.


    Die Anzahl der anfallenden Beutepferde ist mir monatlich (erstmalig am 1.10.1943) getrennt nach Reit- und Zugpferden zu melden.



    Gruß Marga