Guten Tag zusammen,
Hier noch etwas zu Waffen-SS Angehörigen, die sich im Urlaub nicht zu benehmen wussten. Also gab es das früher wohl auch schon.
Aus dem Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 15.1.1944
Abschrift und Bearbeitung.
Quelle: germandocsinrussia
32. Diszplinarübertretungen von Waffen-SS-Urlaubern in den Südoststaaten.
In letzter Zeit mehren sich die Meldungen über Ausschreitungen von Waffen-SS-Urlaubern in den Südoststaaten, insbesondere in Ungarn. Zur Aufrechterhaltung der Manneszucht wurde deshalb vom Chef des SS-Führungshauptamtes durch Verfügung vom 11.11.1943 den Leitern der Nebenstellen des SS-Ersatzkommandos Südost Disziplinarstrafgewalt nicht nur gegenüber Waffen-SS-Urlaubern, sondern gegenüber allen, keiner unmittelbaren Disziplinarstrafgewalt unterstehenden Angehörigen der Waffen-SS erteilt.
Die Dienststellenleiter in Ungarn, Rumänien, Kroatien, Serbien, und Slowakei sind angewiesen, geringfügige disziplinare Übertretungen sofort zu bestrafen und Arreststrafen noch während des Urlaubs zu vollstrecken. Meldungen über grobe disziplinare Verstöße, zu deren Ahndung die Disziplinarstrafgewalt der Dienststellenleiter nicht ausreicht, sowie Anzeigen über gerichtlich zu verfolgende Straftaten, werden von den Nebenstellen des SS- Ersatzkommandos Südost unmittelbar den Truppenteilen bzw. Feldgerichten zugehen.
Die wegen gerichtlich abzuurteilender Straftaten festgenommenen Urlauber sind sofort dem nächsten SS- und Polizeigericht zuzuführen. Das Ersatzkommando Südost Wien wird den Truppenteil des Festgenommenen hierüber benachrichtigen und bei der Abteilung I E im SS- Führungshauptamt Antrag auf Kommandierung zu einer im Bereich des zuständigen SS- und Polizeigerichts liegende Einheit stellen.
Zur Unterrichtung der ausländischen Dienststellen ist dem Ersatzkommando Südost in Wien XIII, Gloriettgasse 14/16, über den Ausgang des Verfahrens in jedem Fall Mitteilung zu geben.
SS- Führungshauptamt/ Amt V/ III
Herzliche Grüße
Marga