Guten Abend,
Abschrift und Bearbeitung
Quelle: Nara
den 11. Juni 1944
Oberkommando des Heeres
Generalstab des Heeres
Generalquatiermeister
Abteilung III
As? 2080/25 Nr.I/71 103/44 geheim
Betr: Heimatkommandos
In letzter Zeit werden von Einheiten des Feldheeres vermehrt Sonderkommandos verschiedener Stärke, auch unter Führung von Offizieren, in die Heimat zum "Besorgen" von Versorgungsgütern aller Art entsandt. Besonders auf dem Kfz.-Gebiet ist es üblich geworden, bei Heimatdienststellen durch Kommandos Vorteile für die Einzeleinheit zu erreichen.
Was an Gütern aller Art gegeben werden kann, wird der Truppe auf dem Nachschubweg zugeführt. Die angespannte materielle Lage lässt jedoch eine volle Erfüllung der ohne Zweifel berechtigten Wünsche der Truppe nicht zu.
Jede bevorzugte und zusätzliche Versorgung eines Truppenteils geht zu Lasten der anderen.
Die in die Heimat entsandten Kommandos belasten den Wehrmachtsreiseverkehr in nicht mehr tragbarer Weise, Es wird deshalb nochmals ausdrücklich verboten, ohne einen Befehl des Generalstab des Heeres derartige Kommandos in die Heimat zu entsenden. Dies gilt auch für Urlauber, deren Urlaub aus dienstlichen Zwecken verlängert wird, um die Aufgabe derartiger Kommandos zu übernehmen. Bestehende Heimatkommandos und Stützpunkte, die nicht durch Verfügung des Generalstab des Heeres genehmigt sind, sind ohne Ausnahme sofort aufzulösen.
Sämtliche Heimatdienststellen sind angewiesen Anforderungen aller Art, die nicht auf dem Dienstwege vorgelegt werden, abzulehnen, Namen und Truppenteil des entsandten Kommandos festzustellen und die ausgestellten Papiere zur Strafverfolgung einzuziehen. Vorgesetzte, die den Befehl zur Inmarschsetzung derartiger Kommandos gegeben haben, werden zur Verantwortung gezogen.
Es wird gleichzeitig verboten, die in der Heimat befindlichen Verbindungskommandos der Armeen für Kfz.-Heimatinstandsetzung mit der Beschaffung von Versorgungsgütern aller Art zu beauftragen.. Sofern auf Befehl des Generalstab des Heeres zum Abholen von Panzern, Spezialgeräten usw. Kommandos zu entsenden sind, ist die Verfügung auf den Marschbefehl zu vermerken.
Bei dringenden Ausnahmefällen kann Antrag auf Entsendung solcher Kommandos bei Generalstab des Heeres/Generalquatiermeister gestellt werden. Der Streifendienst ist auf Fahndung nach den von der Truppe entsandten Kommandos angesetzt.
I.A.
gez. Zeitzler
General Oberst und Chef des Generalstabes
F.d.R.
Riedel
Oberst i.G.
F.d.R.d.A.
Name?
Oberleutnant
Gruß
Marga