Heimatkommandos

  • Guten Abend,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: Nara


    den 11. Juni 1944

    Oberkommando des Heeres

    Generalstab des Heeres

    Generalquatiermeister

    Abteilung III

    As? 2080/25 Nr.I/71 103/44 geheim


    Betr: Heimatkommandos


    In letzter Zeit werden von Einheiten des Feldheeres vermehrt Sonderkommandos verschiedener Stärke, auch unter Führung von Offizieren, in die Heimat zum "Besorgen" von Versorgungsgütern aller Art entsandt. Besonders auf dem Kfz.-Gebiet ist es üblich geworden, bei Heimatdienststellen durch Kommandos Vorteile für die Einzeleinheit zu erreichen.


    Was an Gütern aller Art gegeben werden kann, wird der Truppe auf dem Nachschubweg zugeführt. Die angespannte materielle Lage lässt jedoch eine volle Erfüllung der ohne Zweifel berechtigten Wünsche der Truppe nicht zu.


    Jede bevorzugte und zusätzliche Versorgung eines Truppenteils geht zu Lasten der anderen.


    Die in die Heimat entsandten Kommandos belasten den Wehrmachtsreiseverkehr in nicht mehr tragbarer Weise, Es wird deshalb nochmals ausdrücklich verboten, ohne einen Befehl des Generalstab des Heeres derartige Kommandos in die Heimat zu entsenden. Dies gilt auch für Urlauber, deren Urlaub aus dienstlichen Zwecken verlängert wird, um die Aufgabe derartiger Kommandos zu übernehmen. Bestehende Heimatkommandos und Stützpunkte, die nicht durch Verfügung des Generalstab des Heeres genehmigt sind, sind ohne Ausnahme sofort aufzulösen.


    Sämtliche Heimatdienststellen sind angewiesen Anforderungen aller Art, die nicht auf dem Dienstwege vorgelegt werden, abzulehnen, Namen und Truppenteil des entsandten Kommandos festzustellen und die ausgestellten Papiere zur Strafverfolgung einzuziehen. Vorgesetzte, die den Befehl zur Inmarschsetzung derartiger Kommandos gegeben haben, werden zur Verantwortung gezogen.


    Es wird gleichzeitig verboten, die in der Heimat befindlichen Verbindungskommandos der Armeen für Kfz.-Heimatinstandsetzung mit der Beschaffung von Versorgungsgütern aller Art zu beauftragen.. Sofern auf Befehl des Generalstab des Heeres zum Abholen von Panzern, Spezialgeräten usw. Kommandos zu entsenden sind, ist die Verfügung auf den Marschbefehl zu vermerken.


    Bei dringenden Ausnahmefällen kann Antrag auf Entsendung solcher Kommandos bei Generalstab des Heeres/Generalquatiermeister gestellt werden. Der Streifendienst ist auf Fahndung nach den von der Truppe entsandten Kommandos angesetzt.


    I.A.

    gez. Zeitzler

    General Oberst und Chef des Generalstabes


    F.d.R.

    Riedel

    Oberst i.G.


    F.d.R.d.A.

    Name?

    Oberleutnant



    Gruß


    Marga

  • Hallo,

    durch den Reiseverkehr insgesamt stand ja der Wehrmacht ein erheblicher Teil von Soldaten, Mannschaftsdienstgraden und Offizieren nicht zur Verfügung. Das schwächte die Kampfkraft. Habe darüber mal vor langer zeit eine Studie gelesen und nicht schlecht gestaunt. Ob Zeitzler mit dem in der Nara-Rolle aufgefundenen Schriftstück den Heimatkommandos wirklich bei kam, daran kann ich nicht so recht glauben. Jeder Truppenteil war sich doch selbst der nächste, wenn es um die Ausstattung bspw. mit LKWs, schweren Waffen u,ä. handelte. Gerade, weil der Rüstungsausstoß hinten und vorne nicht reichte. Selbst 1944, als Speer höchste Produktionsziffern organisieren konnte, reichte es nicht mehr. Also musste selbst organisiert werden. Wo Mangel herrscht, kommt es zu kreativen Lösungen...

    MfG Wirbelwind