Hallo Allerseits,
auch die SS hat Vorschriften wie die SS-Gräber-Führer die Gräber zu versorgen haben! Achtung, einige Richtlinien unterscheiden sich zu den Richtlinien der Wehrmachtgräberoffiziere.
12. SS-Panzer-Division
Hitlerjugend
Gräber-SS-Führer
Tgb. Nr.61/44
Div.Gef.St., den 11.11.1943
Sonderbefehl: Gefallene und Verstorbene.
Der Gräber-SS-Führer beim Divisions-Stab hat die Aufgabe sämtliche Tote der Division namentlich, sowie deren Grablagen, systematisch zu erfassen, eintretende Veränderungen (Umbettungen u.dgl.) zu verzeichnen, um zu jeder Zeit genaueste Auskunft an Dienststellen und Angehörige über alle Fragen der Kriegsräberfürsorge geben zu können.
Hierzu wird befohlon:
1.) Verlustmeldung:
Um die Erfasnung und sofortige Weitermeldung der Gefallenen und Verstorbenen an die Auskunftstelle für Kriegerverluste der Waffen-SS zu gewährleisten ist es erforderlich, dass diejenige Einheit, bei der ein Verlust an Toten (auch Selbstmörder und standrechtlich Erschossene) eingetreten ist, umgehend an den Gräber-SS-Führer/12. SS-Panzer-Division"Hitlerjugond" eine Verlustmeldung (Vordruck 109, siehe Anlage 1) in 3-facher Ausfertigung einreicht.
Es ist besonders darauf zu achten, dass die Verlustmeldung genau und lückenlos ausgefüllt wird, um jegliche Rückfragen zu vermeiden, denn dieser Vordruck bildet die Grundlage zur Erstellung der Sterbeurkunde.
Die Angaben in der Verlustmeldung müssen mit den Angaben im Vordruck II (Namentliche Verlustmeldung) für die Abt. II b übereinstimmen.
In dor dritten Ausfertigung des Vordrucks (verbleibt beim Gräber-SS-Führer) sind 2 weitere Punkte aufzunehmen und zwar
16. Wann und durch wen die Angehörigen benachrichtigt:
17. Grab fotografiert:
Auf der Rückseite der Verlustmeldung ist eine maßstabgerechte Grablageskizze anzufertigen (genaue Ortsangabe, nächstgrößere Stadt). Lage des Beisetzungsortes muss einwandfrei zu erkennen sein. Bei Feldgräbern ist der Höhen und Rechtswert mit der entsprechenden Nummer des Kartenblattes anzugeben.
Vordrucke können im beschränkten Maße beim Gräber-SS-Führer angefordert werden.
2.) Nachlass- und Gräber-Unterführer:
In jeder Einheit ist ein Unterführer als Nachlaß- und Gräber-Unterführer einzusetzen, der für die ordnungsgemäße Beisetzung der Toten verantwortlich ist. Hierbei ist folgendes zu beachten:
a) Es ist anzustreben, Beisetzungen von Toten an besonders hervortretenden Stellen durchzuführen (Dorfein- und -ausgänge, Wegekreuze, trigonometrische Punkte u. dgl.). Niemals im Sumpf, Getreidefeld, Wäldern o.ä. beisetzen.
Jeder Gefallene soll ein Einzelgrab erhalten, nur notfalls Kameradengräber anlegen, d.h. nebeneinander betten.
Gräber nie verstreut anlegen, sondern Gefallene immer zu Sammelanlagen zusammentragen.
Sammelanlagen unmittelbar bei Lazaretten und Sanitätseinrichtungen sind zu vermeiden.
a) Die Bezeichnung der Gräber in Sammelanlagen ist grundsätzlich wie folgt durchzuführen:
- Grabreihe
- Nr. des Grabes (von links nach rechts gezählt)
- z.B. 3. Reihe
- 7. Grab von links
Ausnahmen in der Bezeichnung (wie Parzelle und Block) bilden nur Soldatenfriedhöfe der bodenständigen Wehrmachtsgräberoffiziere.
Beisetzungen in Sammelanlagen dürfen nur in der bereits laufenden Reihenfolge durchgeführt werden.
b) Erkennungsmarken:
Die obere Hälfte der Erkennungsmarke mit Schnur verbleibt stets bei dem Toten, die untere Hälfte ist grundsätzlich nur von denjenigen abzunehmen, die den Gefallenen bzw. Verstorbenen beerdigen, und der Wehrmachtauskunftsstelle für Kriegerverluste und Kriegsgefangene, Berlin W 30, Hohenstaufenstraße 47/48 mit Grabmeldung einzusenden.
Durch die Stabsscharführer der Einheiten sind des öfteren Kontrollen über die vorschriftsmäßige Trageweise der Erkennungsmarke durchzuführen.
c) Nachlasssachen:
sind Privatsachen Gefallener und Verstorbener.
Dem Toten sind sämtliche Nachlasssachen abzunehmen und den Angehörigen von der Einheit unmittelbar zu übersenden. Der Postsendung, ist ein Verzeichnis der zu übersendenden Gegenstände beizufügen. Zweitschrift des Verzeichnisses ist zu den Akten zu nehmen.
Bargeld und die nach dem Ausscheiden noch bei der Einheit fällig werdenden Zahlungen sind gesondert durch Feldpostanweisung oder Zahlkarte der Empfangsberechtigten Person zu überweisen.
Der zu überweisende Betrag ist im Inhaltsverzeichnis der übrigen Nachlasssachen mit aufzunehmen.
Hierbei ist Voraussetzung, dass die Angehörigen bereits von dem Tode des Betreffenden in angemessener und taktvoller Form gemäß H.Dv.g.2 schriftlich benachrichtigt sind und nicht etwa die Übersendung der Nachlasssachen die erste Nachricht vom Tode ihres Angehörigen darstellt. (Vergleiche H.V.Bl. 1942 Teil B Nr. 518.)
Um solche unvorhergesehenen Möglichkeiten auszuschließen ist daher das Begleitschreiben zu den Nachlasssachen auch in schonender und taktvoller Weise abzufassen. Beispiel:
"Nachdem der Kompaniführer Ihnen am ......... den Heldentod Ihres Sohnes ..... angezeigt hat, erfülle ich nun feie traurige Pflicht und übersende Ihnen Anliegend die Nachlasssachen Ihres ....“
Das Soldbuch ist den Personalakten beizulegen und dem zuständigen Ersatztruppenteil weiterzureichen.
Nachlasssachen von gefallenen Volksdeutschen und germanischen Kriegsfreiwilligen sind im Gegensatz zu dem Nachlass der Reichsdeutschen, in jedem Fall an das SS-Führungshauptamt, Amt V, Abteilung II b zu senden.
Bargeld von Volksdeutschen und germanischen Kriegsfreiwilligen, ist nicht unmittelbar an die Angehörigen zu senden, sondern auf das Konto des:
Hauptfürsorge und Versorgungsamtes-SS, Abteilung Ausland
Berlin- Wilmersdorf, Ballenstedter-Str. 8
Postscheck-Konto: Berlin 195 000,
zu überweisen. Auf den Postabschnitt ist der Name des Gefallenen und die Anschrift der Agehörigen zu vermerken.
Alle nach dem Tode eingehenden Postsendungen für volksdeutsche und germanische Kriegsfreiwillige sind an das SS-Führungshaupamtt, Amt V/Abteilung II b mit einem Zusatz versehen, der in unmißverständlicher Form auf den Grund der Rücksendung hinweist, zurückzusenden.
d) Grabzeichen:
Für samtliche Tote - außer unehrenhaften Selbstmördern und standrechtlich Erschossenen - der 12. SS-Panzer-Division "Hitlerjugend" sind Grabkreuze nach beiliegender Skizze (Anlage 2) anzufertigen.
Beschriftung muss dauerhaft sein,
- einbrennen,
- einschnitzen oder
- mit Farbe aufmalen.
Anzugeben sind:
- Name,
- Vorname,
- Dienstgrad,
- Einheit,
- geboren,
- gefallen (Rụnen dürfer nicht verwendet werden!),
- oder wo der Name fehlt, Nummer der Erkennungsmarke.
- Vom Divisions-Stab aufwärts darf nur die Feldpostnummer angegeben werden.
Es wird vorgeschlagen in jedem Bataillon bzw. Abteilung einen Brennsatz Buchstuben zu beschaffen um ein Gleichmaß in der Beschriftung der Grabkreuze zu erhalten.
Bei der Setzung, von Kreuzen auf Kameradengräbern ist besonders darauf zu achten, dass die Reihenfolge dor Toten mit den Kreuzen genau übereinstimnt, um bei späteren Umbettungen auf Soldatenfriedhöfen jegliche Irrtümer zu vermeiden.
e) Die Grabtiefe soll mindestens 1.60 m betragon.
Grabhügel und Einfassung erleichtern das Auffinden und bieten Schutz gegen Beschädigung.
f) Grabaufnahmen sollen von jedem einzelnen Grab hergestellt werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei Herstellung einer Aufnahme, das Bild des Grabes der Ehre und Würde eines gefallenen bzw. verstorbenen deutschen Soldaten entspricht, denn nur mit einer ordentlichen Grabaufnahme kann den Angehörigen ein kameradschaftlicher Dienst erwiesen werden. Von den Grabaufnahmen ist je ein Abzug an den Gräber-SS-Führer einzureichen.
Fortsetzung folgt
Quelle: Nara T-354 R-155
Gruß
Antje