Gräberoffiziere - SS

  • Hallo Allerseits,


    auch die SS hat Vorschriften wie die SS-Gräber-Führer die Gräber zu versorgen haben! Achtung, einige Richtlinien unterscheiden sich zu den Richtlinien der Wehrmachtgräberoffiziere.


    12. SS-Panzer-Division

    Hitlerjugend

    Gräber-SS-Führer

    Tgb. Nr.61/44

    Div.Gef.St., den 11.11.1943


    Sonderbefehl: Gefallene und Verstorbene.


    Der Gräber-SS-Führer beim Divisions-Stab hat die Aufgabe sämtliche Tote der Division namentlich, sowie deren Grablagen, systematisch zu erfassen, eintretende Veränderungen (Umbettungen u.dgl.) zu verzeichnen, um zu jeder Zeit genaueste Auskunft an Dienststellen und Angehörige über alle Fragen der Kriegsräberfürsorge geben zu können.


    Hierzu wird befohlon:


    1.) Verlustmeldung:

    Um die Erfasnung und sofortige Weitermeldung der Gefallenen und Verstorbenen an die Auskunftstelle für Kriegerverluste der Waffen-SS zu gewährleisten ist es erforderlich, dass diejenige Einheit, bei der ein Verlust an Toten (auch Selbstmörder und standrechtlich Erschossene) eingetreten ist, umgehend an den Gräber-SS-Führer/12. SS-Panzer-Division"Hitlerjugond" eine Verlustmeldung (Vordruck 109, siehe Anlage 1) in 3-facher Ausfertigung einreicht.


    Es ist besonders darauf zu achten, dass die Verlustmeldung genau und lückenlos ausgefüllt wird, um jegliche Rückfragen zu vermeiden, denn dieser Vordruck bildet die Grundlage zur Erstellung der Sterbeurkunde.


    Die Angaben in der Verlustmeldung müssen mit den Angaben im Vordruck II (Namentliche Verlustmeldung) für die Abt. II b übereinstimmen.


    In dor dritten Ausfertigung des Vordrucks (verbleibt beim Gräber-SS-Führer) sind 2 weitere Punkte aufzunehmen und zwar

    16. Wann und durch wen die Angehörigen benachrichtigt:

    17. Grab fotografiert:


    Auf der Rückseite der Verlustmeldung ist eine maßstabgerechte Grablageskizze anzufertigen (genaue Ortsangabe, nächstgrößere Stadt). Lage des Beisetzungsortes muss einwandfrei zu erkennen sein. Bei Feldgräbern ist der Höhen und Rechtswert mit der entsprechenden Nummer des Kartenblattes anzugeben.


    Vordrucke können im beschränkten Maße beim Gräber-SS-Führer angefordert werden.


    2.) Nachlass- und Gräber-Unterführer:

    In jeder Einheit ist ein Unterführer als Nachlaß- und Gräber-Unterführer einzusetzen, der für die ordnungsgemäße Beisetzung der Toten verantwortlich ist. Hierbei ist folgendes zu beachten:

    a) Es ist anzustreben, Beisetzungen von Toten an besonders hervortretenden Stellen durchzuführen (Dorfein- und -ausgänge, Wegekreuze, trigonometrische Punkte u. dgl.). Niemals im Sumpf, Getreidefeld, Wäldern o.ä. beisetzen.


    Jeder Gefallene soll ein Einzelgrab erhalten, nur notfalls Kameradengräber anlegen, d.h. nebeneinander betten.


    Gräber nie verstreut anlegen, sondern Gefallene immer zu Sammelanlagen zusammentragen.


    Sammelanlagen unmittelbar bei Lazaretten und Sanitätseinrichtungen sind zu vermeiden.


    a) Die Bezeichnung der Gräber in Sammelanlagen ist grundsätzlich wie folgt durchzuführen:

    • Grabreihe
    • Nr. des Grabes (von links nach rechts gezählt)
    • z.B. 3. Reihe
    • 7. Grab von links

    Ausnahmen in der Bezeichnung (wie Parzelle und Block) bilden nur Soldatenfriedhöfe der bodenständigen Wehrmachtsgräberoffiziere.


    Beisetzungen in Sammelanlagen dürfen nur in der bereits laufenden Reihenfolge durchgeführt werden.


    b) Erkennungsmarken:

    Die obere Hälfte der Erkennungsmarke mit Schnur verbleibt stets bei dem Toten, die untere Hälfte ist grundsätzlich nur von denjenigen abzunehmen, die den Gefallenen bzw. Verstorbenen beerdigen, und der Wehrmachtauskunftsstelle für Kriegerverluste und Kriegsgefangene, Berlin W 30, Hohenstaufenstraße 47/48 mit Grabmeldung einzusenden.


    Durch die Stabsscharführer der Einheiten sind des öfteren Kontrollen über die vorschriftsmäßige Trageweise der Erkennungsmarke durchzuführen.


    c) Nachlasssachen:

    sind Privatsachen Gefallener und Verstorbener.


    Dem Toten sind sämtliche Nachlasssachen abzunehmen und den Angehörigen von der Einheit unmittelbar zu übersenden. Der Postsendung, ist ein Verzeichnis der zu übersendenden Gegenstände beizufügen. Zweitschrift des Verzeichnisses ist zu den Akten zu nehmen.


    Bargeld und die nach dem Ausscheiden noch bei der Einheit fällig werdenden Zahlungen sind gesondert durch Feldpostanweisung oder Zahlkarte der Empfangsberechtigten Person zu überweisen.


    Der zu überweisende Betrag ist im Inhaltsverzeichnis der übrigen Nachlasssachen mit aufzunehmen.


    Hierbei ist Voraussetzung, dass die Angehörigen bereits von dem Tode des Betreffenden in angemessener und taktvoller Form gemäß H.Dv.g.2 schriftlich benachrichtigt sind und nicht etwa die Übersendung der Nachlasssachen die erste Nachricht vom Tode ihres Angehörigen darstellt. (Vergleiche H.V.Bl. 1942 Teil B Nr. 518.)


    Um solche unvorhergesehenen Möglichkeiten auszuschließen ist daher das Begleitschreiben zu den Nachlasssachen auch in schonender und taktvoller Weise abzufassen. Beispiel:

    "Nachdem der Kompaniführer Ihnen am ......... den Heldentod Ihres Sohnes ..... angezeigt hat, erfülle ich nun feie traurige Pflicht und übersende Ihnen Anliegend die Nachlasssachen Ihres ....“


    Das Soldbuch ist den Personalakten beizulegen und dem zuständigen Ersatztruppenteil weiterzureichen.


    Nachlasssachen von gefallenen Volksdeutschen und germanischen Kriegsfreiwilligen sind im Gegensatz zu dem Nachlass der Reichsdeutschen, in jedem Fall an das SS-Führungshauptamt, Amt V, Abteilung II b zu senden.


    Bargeld von Volksdeutschen und germanischen Kriegsfreiwilligen, ist nicht unmittelbar an die Angehörigen zu senden, sondern auf das Konto des:

    Hauptfürsorge und Versorgungsamtes-SS, Abteilung Ausland

    Berlin- Wilmersdorf, Ballenstedter-Str. 8

    Postscheck-Konto: Berlin 195 000,

    zu überweisen. Auf den Postabschnitt ist der Name des Gefallenen und die Anschrift der Agehörigen zu vermerken.


    Alle nach dem Tode eingehenden Postsendungen für volksdeutsche und germanische Kriegsfreiwillige sind an das SS-Führungshaupamtt, Amt V/Abteilung II b mit einem Zusatz versehen, der in unmißverständlicher Form auf den Grund der Rücksendung hinweist, zurückzusenden.


    d) Grabzeichen:

    Für samtliche Tote - außer unehrenhaften Selbstmördern und standrechtlich Erschossenen - der 12. SS-Panzer-Division "Hitlerjugend" sind Grabkreuze nach beiliegender Skizze (Anlage 2) anzufertigen.

    Beschriftung muss dauerhaft sein,

    • einbrennen,
    • einschnitzen oder
    • mit Farbe aufmalen.

    Anzugeben sind:

    • Name,
    • Vorname,
    • Dienstgrad,
    • Einheit,
    • geboren,
    • gefallen (Rụnen dürfer nicht verwendet werden!),
    • oder wo der Name fehlt, Nummer der Erkennungsmarke.
    • Vom Divisions-Stab aufwärts darf nur die Feldpostnummer angegeben werden.

    Es wird vorgeschlagen in jedem Bataillon bzw. Abteilung einen Brennsatz Buchstuben zu beschaffen um ein Gleichmaß in der Beschriftung der Grabkreuze zu erhalten.


    Bei der Setzung, von Kreuzen auf Kameradengräbern ist besonders darauf zu achten, dass die Reihenfolge dor Toten mit den Kreuzen genau übereinstimnt, um bei späteren Umbettungen auf Soldatenfriedhöfen jegliche Irrtümer zu vermeiden.


    e) Die Grabtiefe soll mindestens 1.60 m betragon.

    Grabhügel und Einfassung erleichtern das Auffinden und bieten Schutz gegen Beschädigung.


    f) Grabaufnahmen sollen von jedem einzelnen Grab hergestellt werden.

    Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei Herstellung einer Aufnahme, das Bild des Grabes der Ehre und Würde eines gefallenen bzw. verstorbenen deutschen Soldaten entspricht, denn nur mit einer ordentlichen Grabaufnahme kann den Angehörigen ein kameradschaftlicher Dienst erwiesen werden. Von den Grabaufnahmen ist je ein Abzug an den Gräber-SS-Führer einzureichen.


    Fortsetzung folgt


    Quelle: Nara T-354 R-155


    Gruß

    Antje

  • Fortsetzung ....


    3.) Gefallene, die durch Feindeinwirkung nicht bestattet werden konnten:

    Auf der Verlustmeldung ist unter 7 a folgender Vermerk aufzunehmen:

    • "Gefallener in Feindeshand gefallen"
    • Lage des Gefallenen (genaue Ortsangabe)
    • Auf der Rückseite ist eine Lageskizze anzufertigen. Sollte dieses Gebiet von unseren Truppen zurückerobert werden und die Einheit befindet sich noch in unmittelbarer Nähe des Lageortes des Gefallenen, so ist umgehend ein Suchkommando zur Bergung des Gefallenen zu entsenden.
    • Der Gefallene ist nach Auffindung und einwandfreier Identifizierung auf eine größere Sammelanlage zu überführen und beizusetzen. Meldung ist diesbezüglich an Gräber-SS-Führer zu erstatten.

    4.) Benachrichtigung der Angehörigen:

    • Bei Verlusten (Tod, Vermisstsein oder schwerer Verwundung von Untergebenen) hat der Kompanie- usw. -Führer die Angehörigen umgehend handschriftlich zu benachrichtigen

    Die Art der Benachrichtigung bleibt den Kompanie- usw. -Führer selbst überlassen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass einige besonders persönliche Worte über den Gefallenen oder Vermissten und eine Anerkennung seiner Leistungen zum Inhalt derartiger Benachrichtigungschreiben gehören.


    Bei der Bedeutung der Banachrichtiungsschreiben für die Angehörigen ist selbstverständlich sorgfältige Bearbeitung vornehmste Pfliche der Einheit.


    Die im Benachrichtiungsschreiben angegebene Todesursache muss stets mit der im Vordruck 109 angegebenen Todesursache übereinstimmen.

    • Die Benachrichtiungsschreiben werden durch den zuständigen Ortsgruppenleiter der NSDAP den Angehörigen zugestellt.

    Die entsprechenden Anordnungen sind in H.V.Bl.1943 Teil B, Nr. 265 veröffentlicht und haben für die Waffen-SS volle Gültigkeit. Auf folgende Andorungen gegenüber den bisher geltenden Bestimmungen wird besonders hingewiesen:


    I.) Der bisher vorgeschriebene rot zu umrandende Vermerk auf dem äußeren Umschlag "Gefallenen - (oder Vermißten-) Anzeige" ist nicht mehr erforderlich.


    II.) Der Brief an die Angehörigen ist verschlossen in den äußeren Briefumschlag zu stecken.


    III.) In den äußeren Umschlag an die zuständige Ortsgruppe ist außerdem eine Benachrichtigung für den Ortsgruppenleiter einzulegen, aus der, außer den Personalien des Gefallenen usw. hervorgeht, wann und wo der Betreffende gefallen, vermisst oder verstorben ist, und in welchem Verwandschaftsverhältnis der Betreffende zu den Empfänger des innenliegenden Briefes stand.

    • Bei Verlusten von Volksdeutschen und germanischen Kriegsfreiwilligen hat der Kompanie- usw. -Führer die Angehörigen ebenso wie bei Reichsdeutschen zu benachrichtigen (siehe 4 a).

    Jedoch ist im Benachrichtigungsschreiben zum Ausdruck zu bringen, dass der Gefallene durch seinen Heldentod im Kampf für die Neugestaltung Europas sein Opfer brachte.



    Dieses Benachrichtigungsschreiben ist nicht unmittelbar den Angehörigen zu übersenden, sondern in jedem Fall dem Vordruck II beizulegen und wird vom SS-Führungshauptamt den Angehörigen zugestellt.


    5) Standrechtlich Erschossene und Selbstmörder:

    Die Beisetzung von standrechtlich Erschossenen und von unehrenhaften Selbstmördern erfolgt außerhalb von deutschen Soldatenfriedhöfen.


    Die Gräber sind mit einem einfachen Grabzeichen zu versehen, auf dem nur der

    • Name,
    • Vorname,
    • Geburtstag- und -ort
    • und Todestag,
    • doch nicht Dienstgrad und Einheit des Toten,

    anzugeben sind.


    6.) Umbettungen

    Umbettungen einzelner Gräber oder kleinerer Sammelanlagen durch die Einheiten sind erwünscht, wenn dadurch würdigere, größere Sammelanlagen erreicht werden.


    Sie dürfen jedoch nur im Einvornehmen mit dem zuständigen Wehrmachtsgräberoffizier der Armee und dem Gräber-SS-Führer der Division durchgeführt werden.


    7.) Überführungen von Gefallenen und Verstorbenen aus dem Operations- und besetzten Gebieten in die Heimst sind grundsätzlich verboten.

    Es ist Ehrenpflicht aller Truppenteile und Dienststellen, für eine würdige Beisetzung gefallener Kameraden - auch fremder Truppenteile und verbündeter Armeen - zu sorgen.


    a.B. (auf Befehl)


    ....

    SS - Sturmbannführer und Divisions-Adjutant.


    Zusatz für Belgien und Frankreich:


    Beisetzungen von Toten darf in Belgien und Frankreich nur auf vorhandenen Soldatenfriedhöfen durchgeführt werden.


    Anfragen sind diesbezüglich an die bodenständigen Wehrmachtsgräberoffiziere zu richten.


    ....

    SS - Sturmbannfürer und Divisions-Adjutant.


    Quelle: Nara T-354 R-155


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Antje,

    ich freue mich immer wieder wenn ich im Forum diverse Artikel lese und bewundere die Autoren wieviel Mühe und Fleiß aufgewendet wird. Zu deinem Bericht würde mich interessieren wie wurden die Soldaten im "tiefen" Winter bei frostiger Kälte, tiefgefrorenen Boden und Mannshohe Schneemengen beerdigt. Weiterhin interessiert mich wer verwaltet dieses Gräberberichte und wo kann man evtl. diese einsehen.

    Danke für die Anwort.

    Viele Grüße Friedrich (len)

  • Hallo Lenhardt,


    vielen Dank für deine lieben Worte. Ja es steckt viel Arbeit darin, aber es macht auch Spaß, vor allem wenn man eine Rückmeldung bekommt.


    Eine Antwort zu deiner Frage findest du z.B. im Thema Soldatenfriedhöfe - Orte in Post Nummer 27 vom 07.02.2021


    Auszug: Wie schwer waren die Beerdigungen in dem harten Winter 1941/42 an der Newa im Raum um Schlüsselburg. Der Boden war metertief gefroren. Jedes Grab mußte mühsam in den Boden gesprengt werden. Ehrenzeichen aus Schnee und Eis, die bis nach Ostern standen, hatte ein Künstler auf einem Bataillons-Friedhof geformt.

    ——-

    Des Weiteren wurden die Verstorbenen im Winter unter Schnee gelegt oder anderweitig gelagert und erst beerdigt wenn die Böden es zuließen.

    ——


    Gruß

    Antje


    Weitere ähnliche Themen hier im Forum sind nachfolgend verlinkt:

    Wehrmachtgräberoffiziere - Namenslisten und ähnliches

    Soldatenfriedhöfe, Bilder - Erstgrabanlagen

    Soldatenfriedhöfe & Grabanlagen Wissenswertes

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  • Hallo Allerseits,


    12. Panzer-Division "Hitlerjugend"

    SS-Panzer-Regiment 12

    Abteilung II a / II b

    Rgt.Gef.Std., den 23.061944


    Verlustmeldung für den Gräber-Führer:


    Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Verlustmeldungen (Vordruck 109) vollständig und genau zu erstellen sind, um somit jegliche Mehrbelastung des Schriftverkehrs auszuschalten. (s. Sonderbefehl vom 11.11.1943)


    Punkt 8 (Todesursache) der Verlustmeldung wird in den meisten Fällen nicht richtig bzw. unzureichend ausgefüllt.

    • Bei an Krankheit Verstorbenen ist stets die Krankheit (Diphterie usw.) anzugeben.
    • Bei Unfällen: Kfz.-Unfall, Schädelbasisbruch und Lungenquetschung usw.
    • Bei Selbstmord: Selbstmord, unehrenhaft, Herzschuss
    • Bei Gefallenen: Kopf und Bauch Granatsplitter oder Herz und Lunge Infanterie-Geschoss.

    Die Gräber von Gefallenen sind ab sofort nicht mehr mit den Stahlhelmen zu schmücken.


    Quelle: Nara T-354 R-155


    Gruß

    Antje

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  • Guten Abend zusammen,



    Aus dem Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 1. November 1942


    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia


    394. Grabzeichen.


    Auf Anordnung des Reichsführers-SS wird der Befehl des Reichsführers-SS im Verordnungsblatt der Waffen-SS Nr.10, Oktober 1940, Ziffer 209 und Nr. 17, 1. September 1942, Ziffer 315, aufgehoben.


    Der Führer hat als vorläufiges Grabzeichen für sämtliche Kriegergräber die Form des Eisernen Kreuzes befohlen. Da es in der Truppe in den meisten Fällen nicht möglich sein wird, das Grabzeichen in der befohlenen Form aufzustellen, ist in Zukunft als erstes Grabzeichen ein Grabkreuz mit gleich langen Balken zu setzen.


    Die Gräberoffiziere der Waffen-SS setzen später das Grabzeichen in der vom Führer befohlenen Form.


    Kommandoamt der Waffen-SS/VI



    Gruß Marga

  • Hallo Allerseits,


    315. Grabzeichen


    Immer wiederkehrende Anfragen geben Veranlassung, einen Befehl des Reichsführers-SS, welcher im Verordnungsblatt der Waffen-SS Nr. 10, Oktober 1940 Ziffer 209, veröffentlicht wurde, zu wiederholen.


    "Der Reichsführer-SS hat befohlen, dass für die Grabzeichen gefallener SS-Männer in Zukunft nur noch entweder das Grabkreuz mit gleichlangen Balken oder die Man-Rune verwendet werden sollen.


    Über die einheitliche Verwendung nur eines Grabzeichens nach dem Kriege eгfolgt noch zu gegebener Zeit eine besondere Anweisung des Reichsführers-SS“.


    Кommando der Waffen-SS / VI


    V.-Bl.d.W-SS Nr. 17 vom 01.09.1942


    Gruß

    Antje

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