Hallo Miteinander!
Abschrift!
AOK 2
O.Qu. / V (J)
Nr. 8085/44 geheim
Ortsunterkunft, den 18.10.1944
Bezug: OKH/Gen/StdH/GenQu/Gend Kf Ws Gr. V (J) 6
AZ. 3222 Nr. I/79411/44 geheim vom 14.10.1944
Betriebsstoff-Einsparung durch KFZ-Schlepp
An Korück 580
Zur weiteren Betriebsstoffeinsparung ist es notwendig, dass sich Kraftfahrzeuge bei Leerfahrten und halbausgelastet grundsätzlich, vollbelastet nur so weit es die Straßenverhältnisse zulassen, gegenseitig in Schlepp nehmen.
Dieses Schleppverfahren wird für alle Verlegungen im Landmarsch befohlen; Ausnahmen sind nur bei starker feindlicher Fliegertätigkeit gestattet.
Als Schleppfahrzeuge sind in erster Linie Gen-Gas.-, in zweiter Linie Diesel-Kfz. einzusetzen. Die große Zugkraft der gepanzerten Kettenfahrzeuge ist für Ziehen von Lasten aller Art voll auszunutzen.
Die für das Schleppverfahren benötigten Abschleppstangen werden vermehrt nachgeschoben. Die Truppe hat sofort behelfsmäßig Abschleppstangen zu fertigen.
Die Durchführung des Kfz.-Schlepps wird durch Heeresstreifen, Feldjäger-Ka?s und Feldgendarmerie überwacht.
F.d.R..d.A.
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Hauptmann
Für das Armee-Oberkommando
Der Oberquartiermeister
gez. Wirsing
Quelle: germandocsinrussia
Gruß
Antje