Seelsorge
Ab Oktober 1913 vertrat der Militäroberpfarrer D. Heinrich Jöppen (9.3.1853 - 22. 2.1927) Feldpropst Vollmar in allen Eigenschaften der katholischen Kirche. Er wurde im März 1914 Feldpropst der Armee, Marine und Schutztruppe, weiterhin Titularbischof von Cisamo (Kreta). Diesen Dienst versah er bis zum 30.4.1920, wobei er ab 24.12.1919 bereits vom damaligen Generalvikar Dr. jur. utr. Paul Schwamborn (25.6.1874 - 9.3.1944) vertreten wurde, der anschließend bis 30.9.1929 als stellv. kath. Feld- und Marineprobst fungierte.
Ihm folgte der Wehrkreispfarrer Franz Justus Rarkowski (8.6.1873 - 9.2. 1950), der vom Reichswehrminister am 24.7.1929 mit Wahrnehmung der Geschäfte der kath. Feldpropstei beauftragt wurde und diese Tätigkeit seit dem 1.10.1929 ausübte. Querelen mit dem Heiligen Stuhl und innerhalb der deutschen Bischöfe sowie weitere Vorschläge für die Besetzung des Feldpropstamtes führten dazu, daß zunächst eine definitive Ernennung Rarkowskis zum Feldpropst nicht erfolgte.
Inzwischen war die Feldpropstei aufgelöst worden und Verhandlungen liefen zwischen dem Reich und dem Vatikan. Abgeschlossen wurden diese Verhandlungen mit der Ratifizierung des Reichskonkordats am 10.9.1933. Rarkowski war von der Fuldaer Bischofskonferenz 1929 mit der Seelsorge der Katholiken in Heer und Marine beauftragt worden, wurde am 13.6.1936 Apostolischer Protonotar und am 11.8.1936 Administrator ad nutum Sanctae Setis. Im übrigen führte er nach Abschluß des Konkordats gem. Artikel 27 dieses Vertrages den Titel "Kommissarischer Feldbischof der Wehrmacht". Nachdem Rarkowski am 8.1.1938 den Titel eines Titularbischofs von Hierocaesarea erhalten hatte, wurde er dann auch ordentlicher katholischer Feldbischof. Dieses Amt bekleidete er bis zum 6.2.1945, wenn er auch krankheitshalber die Dienstgeschäfte im Januar 1944 an seinen Generalvikar Georg Werthmann (8.10.1898 - 25.5.1980) abgegeben hatte, der die Dienstgeschäfte des kath. Feldbischofs für die Wehrmacht bis 1945 wahrnahm.
Für die evangelischen Christen wurde D. Erich Schlegel (24.2.1866 - 28.4.1938) zum 21.3.1920 mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt, einen Dienst, den er bis zum 31.1.1934 ausübte. Kurz vor seiner Verabschiedung wurde aus der Dienststellung des Feldpropstes die des evangelischen Feldbischofs. Zum 1.4.1934 wurde Konsistorialrat D. Franz Dohrmann (4.10.1881 - 19.4.1969) zum evangelischen Feldbischof der Wehrmacht ernannt, einen Dienst, den er bis zu seiner Gefangennahme am 22.4.1945 innehatte.
Quelle: VMD
Gruß
Michael