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Abschrift und Bearbeitung
Quelle: germandocsinrussia
Es handelt sich in dieser Akte um eine Druschaktion und die Erfassung der Getreideernte zu ermöglichen in Nikolajew und Kirowograd vom 15.12.41 bis 31.01.42 Ich schreibe zunächst einmal das Merkblatt dazu ab.
— Merkblatt —
für die Drusch- und Erfassungsaktion von Getreide und Ölsaaten
Die Masse des für die Versorgung der Wehrmacht und für das Reich benötigten Getreides im besetzten Ostgebiet lagert zur Zeit ungedroschen in Diemen auf dem Felde bei den Kolchosen. Eine schnelle Erfassung dieser Mengen ist notwendig. Jede Verzögerung vergrößert die Gefahr des Zugriffs durch die einheimische Bevölkerung. Längere Lagerung des Getreides in Diemen wirkt sich auch nachteilig auf die Qualität aus und bringt durch Schwund, Mausefraß und dergleichen erhebliche Verluste. Es müssen daher sämtliche Getreidearten und die Ölfrüchte möglichst bald ausgedroschen werden und auf Lager befördert werden, von denen aus eine weitere Verwertung erfolgt.
Da das Land zur Durchführung dieser umfangreichen Aktion noch nicht hinreichend befriedet ist und sie nur dann Erfolg verspricht, wenn ausreichende Sicherung gewährleistet ist, hat das OKH die militärische Sicherung der Erfassungsaktion unter starkem Truppeneinsatz befohlen.
I. Gang der Druschaktion:
1.) Die La-Führer (La= Landwirtschaft) bestimmen nach den örtlichen Verhältnissen die Druschplätze der unter ihrer Aufsicht stehenden 10 - 15 Kolchosen an gegen Witterungseinflüsse geschützten Stellen.
2.) Getreide und Ölfrüchte, die zum größten Teil in Diemen auf dem Felde stehen, werden durch Schlitten oder Panjekolonnen an die Druschplätze befördert und dort durch einheimische Arbeitskräfte bzw. Kriegsgefangene ausgedroschen.
3.) Nach dem Drusch wird das Getreide in die in Anlehnung an das russische Erfassungssystem ausgesuchten und örtlich leicht zu sichernden Sammellager zusammengefahren.
4.) Soweit die Transportverhältnisse es zulassen, wird Getreide von den Sammellagern nach den von den Wirtschafts-Inspektionen zu bestimmenden Zentrallagern überführt.
5.) Bereitzustellende Arbeitskräfte sorgen für die Freihaltung der Transportwege bei Schneefall.
6.) Die Erfassung von Vieh wird in dem bereits befohlenen Umfang weitergeführt.
II. Aufgaben der La-Führer
1.) Die La-Führer stellen für ihre Bezirke den vorhandenen technischen Mitteln und den zu erwartenden Sicherungskräften entsprechend einen genauen Arbeitsplan auf, der den zeitlichen Ablauf innerhalb der gesetzten Frist regelt.
Sie schlagen Einsatz und Unterbringung der Sicherungskräfte und gegebenenfalls den Wechsel in der Unterbringung vor.
2.) Sie sorgen für die rechtzeitige Bereitstellung von Arbeitkräften und, wenn notwendig, auch von Kriegsgefangenen sowie die Beschaffung der technischen Mittel für das Dreschen (Aufstellung der Dreschmaschinen, Einsatz von Göpeln, Beschaffung von Dreschflegeln, Säcken, Fahrzeugen, Schlitten und dergleichen). Der erforderliche Bedarf an Treibstoff ist rechtzeitig bei den Wirtschafts-Kommandos anzufordern und von ihnen anzuliefern.
3.) Die übergeordneten La-Dienststellen veranlassen gegebenenfalls einen Ausgleich der zur Verfügung stehenden Transportmittel innerhalb ihrer Bezirke. Sie veranlassen die Heranziehung von Neben- und Stichbahnen für den Transport des Getreides.
III. Aufgaben der Truppe
1.) Mit dem Einsatz der militärischen Dienststellen werden die gesamten von den La-Führern eingeleiteten Maßnahmen unter voller Verantwortung der militärischen Dienststellen weitergeführt.
2.) Die militärischen Einheiten sichern die Arbeit des deutschen La-Führers und überwachen die Arbeit der einheimischen Bevölkerung.
3.) Sie sichern die gesamten Transporte und stellen die eigenen Fahrzeuge (Schlitten, bespannte Fahrzeuge und Lkw) soweit der einheimische Bestand nicht ausreicht, im Rahmen des Möglichen zur Verfügung.
4.) Sie übernehmen die Bewachung der Sammel- und Zentrallager bis zur Übergabe an bodenständige Sicherungskräfte.
Gruß Marga