Abschub von Waisenkindern

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    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    DIV. Gef. Std., den 28.04.1943

    58. Inf.Div.

    Abt. In Nr. 379/43 geh.


    Betr. : Abschub von Waisenkindern


    — 1 Anlage —



    An

    Bezirkskommandantur Mittl. Ring


    In der Anlage übersendet die Division einen Befehl des LIV.A.K. über Abschub von Waisenkindern zur Kenntisnahme und weiteren Veranlassung.



    Für das Divisionskommando

    Der zweite Generalstabsoffizier


    …………………


    Anlage:


    Geheim !


    ?. ?.Qu., den 26.04.1943

    Generalkommando LIV.A.K.

    Abt.Qu. Nr. 415/43 geh.


    Bezug: FS Gen.Kdo.LIV.A.K./Qu. vom 1.4.43


    Betr. : Abschub von Waisenkindern



    1. Die Armee hat den sofortigen Abschub der gemeldeten Waisenkinder befohlen:

    21. I.D.3Waisenkinder
    SS-Pol.Div.22Waisenkinder
    24. I.D.2Waisenkinder
    58. I.D.2Waisenkinder
    254. I.D.5Waisenkinder
    34Waisenkinder


    2. Die Durchführung des Transportes erfolgt durch XXVI. A.K., das seinerseits die 11. I.D. damit beauftragt hat.


    3. Aufnahmeort der Waisenkinder und Bahnstation ist Lubtsch, Gebiet Nowogrodek, Verladebahnhof für LIV. A.K. Ssablino.


    4. Gestellung der Waggons, des zivilen und des Feldgendarmerie-Begleitkommandos erfolgt durch XXVI. A.K. bzw. 11. I.D. Gen. Kdo. teilt die Gestellung der Waggons zeitgerecht der Bezirks-Kdtr. mit.


    5. Mit der Sammlung, Unterbringung, Verpflegung, Betreuung der Waisenkinder in Ssablino und deren Entlausung vor der Abfahrt nach Lubtsch wird Bezirks-Kdtr. Ssablino beauftragt.


    6. Die Divisionen führen die gemeldeten Waisenkinder bis 30.4.43 der Bezirks-Kdtr. Ssablino zu. Die Übergabe der Waisenkinder an die Bezirks-Kdtr. Ssablino hat anhand einer namentlichen Liste zu erfolgen.


    7. Gen. Kdo. überreicht der Bezirks-Kdtr. Ssablino eine namentliche Aufstellung über die gesamten abzutransportierenden Waisenkinder. Unterschiede zwischen dieser und den von den Divisionen übergebenen Listen sind umgehend fernmündlich an den Gen.Kdo.LIV.A.K./Qu. zu melden.


    8. Den Waisenkindern sind von der Bezirks-Kdtr. Ssablino für den Transport nach Lubtsch Verpflegung für 6 Tage als kalte Kost mitzugeben:


    je Tag

    375 gBrot
    90 g Fleisch oder Fleischwaren
    30 g Fett
    2 gTee-Ersatz


    Die verausgabten Verpflegungsmengen sind unter Angabe der Verpflegungsausgabestelle an den Kdo. LIV.A.K./Qu. zu melden.



    Für das Generalkommando

    Der Quartiermeister


    Verteiler:

    im Entwurf



    Gruß Marga