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Abschrift und Bearbeitung
Quelle: germandocsinrussia
DIV. Gef. Std., den 28.04.1943
58. Inf.Div.
Abt. In Nr. 379/43 geh.
Betr. : Abschub von Waisenkindern
— 1 Anlage —
An
Bezirkskommandantur Mittl. Ring
In der Anlage übersendet die Division einen Befehl des LIV.A.K. über Abschub von Waisenkindern zur Kenntisnahme und weiteren Veranlassung.
Für das Divisionskommando
Der zweite Generalstabsoffizier
…………………
Anlage:
Geheim !
?. ?.Qu., den 26.04.1943
Generalkommando LIV.A.K.
Abt.Qu. Nr. 415/43 geh.
Bezug: FS Gen.Kdo.LIV.A.K./Qu. vom 1.4.43
Betr. : Abschub von Waisenkindern
1. Die Armee hat den sofortigen Abschub der gemeldeten Waisenkinder befohlen:
21. I.D. | 3 | Waisenkinder |
SS-Pol.Div. | 22 | Waisenkinder |
24. I.D. | 2 | Waisenkinder |
58. I.D. | 2 | Waisenkinder |
254. I.D. | 5 | Waisenkinder |
34 | Waisenkinder |
2. Die Durchführung des Transportes erfolgt durch XXVI. A.K., das seinerseits die 11. I.D. damit beauftragt hat.
3. Aufnahmeort der Waisenkinder und Bahnstation ist Lubtsch, Gebiet Nowogrodek, Verladebahnhof für LIV. A.K. Ssablino.
4. Gestellung der Waggons, des zivilen und des Feldgendarmerie-Begleitkommandos erfolgt durch XXVI. A.K. bzw. 11. I.D. Gen. Kdo. teilt die Gestellung der Waggons zeitgerecht der Bezirks-Kdtr. mit.
5. Mit der Sammlung, Unterbringung, Verpflegung, Betreuung der Waisenkinder in Ssablino und deren Entlausung vor der Abfahrt nach Lubtsch wird Bezirks-Kdtr. Ssablino beauftragt.
6. Die Divisionen führen die gemeldeten Waisenkinder bis 30.4.43 der Bezirks-Kdtr. Ssablino zu. Die Übergabe der Waisenkinder an die Bezirks-Kdtr. Ssablino hat anhand einer namentlichen Liste zu erfolgen.
7. Gen. Kdo. überreicht der Bezirks-Kdtr. Ssablino eine namentliche Aufstellung über die gesamten abzutransportierenden Waisenkinder. Unterschiede zwischen dieser und den von den Divisionen übergebenen Listen sind umgehend fernmündlich an den Gen.Kdo.LIV.A.K./Qu. zu melden.
8. Den Waisenkindern sind von der Bezirks-Kdtr. Ssablino für den Transport nach Lubtsch Verpflegung für 6 Tage als kalte Kost mitzugeben:
je Tag
375 g | Brot |
90 g | Fleisch oder Fleischwaren |
30 g | Fett |
2 g | Tee-Ersatz |
Die verausgabten Verpflegungsmengen sind unter Angabe der Verpflegungsausgabestelle an den Kdo. LIV.A.K./Qu. zu melden.
Für das Generalkommando
Der Quartiermeister
Verteiler:
im Entwurf
Gruß Marga