Chef Marine-Nachrichten-Dienst - Dienstanweisung

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Anlässlich der Aufstellung der Abteilung „Seetaktischer Funkmessdienst" (Skl/Chef MND IV) ist eine Ergänzung der Dienstanweisung für den Chef des Marine-Nachrichtendienstes notwendig geworden.


    Die vom Oberbefehlshaber der Marine genehmigte Neufassung wird nachstehend bekanntgegeben:


    Dienstanweisung für den Chef des Marine-Nachrichten-Dienstes (Skl/Chef MND)


    1. Der Chef MND ist dem Oberbefehlshaber der Kriegsmarine und Chef der Seekriegsleitung für den gesamten Nachrichtendienst der Kriegsmarine verantwortlich.


    Er untersteht dem Chef des Stabes der Seekriegsleitung. Er ist der dienstälteste Offizier des Nachrichtendienstes.


    Der Nachrichtendienst der Kriegsmarine umfasst den Nachrichtenübermittlungsdienst, die Funkaufklärung und den seetaktischen Funkmessdienst.


    2. Seine Aufgaben sind im Befehlsbereich der Seekriegsleitung:


    a) Sicherstellung der Nachrichtenverbindungen der Kriegsmarine,


    b) Organisation und Einsatz des Marinenachrichtendienstes,


    c) Regelung des Funk, Draht- und optischen Nachrichtendienstes sowie des „ES-Dienstes“ der Kriegsmarine,


    d) Regelung des Seefunkdienstes im Kriege in Zusammenarbeit mit Reichspost-Ministerium, und Reichsverkehrs-Ministerium,


    e) Herstellung und Verteilung der Schlüsselmittel der Kriegsmarine.


    f) Verschleierung, Täuschung und Störung durch Mittel des Nachrichtendienstes,


    g) Aufbau und Betrieb der Funkaufklärung,


    h) Aufbau und militärische Entwicklung des seetaktischen Funkmessdienstes und der Funkmessabwehr im Kriege.


    3. Außerhalb des Befehlsbereichs der Seekriegsleitung handelt der Chef MND als Beauftragter des Oberbefehlshabers der Marine.


    Seine Aufgaben sind hier folgende:


    a) Bestimmen der Entwicklungsziele für die Nachrichtentechnik,


    b) Entscheidung über die Einführung von Nachrichtengerät,


    c) Entscheidung über Fragen der Ausrüstung mit Nachrichtengerät


    d) Entscheidung über grundsätzliche Fragen der Erziehung und Ausbildung der Nachrichtenmannschaft,


    e) Mitwirkung bei Bereitstellung der Nachrichtenmannschaft,


    f) Vertretung der Kriegsmarine in allen grundsätzlichen Fragen des Marinenachrichtendienstes gegenüber den anderen Wehrmachtteilen, dem Oberkommando der Wehrmacht, den Behörden, besonders dem Reichspostministerium und dem Reichsverkehrsministerium.


    4. Der Chef MND ist verpflichtet, bei Meinungsverschiedenheiten grundsätzlicher Art mit den Hauptamtschefs der übrigen Hauptämter unter Beteiligung des Chefs des Stabes der Seekriegsleitung eine Entscheidung des Oberbefehlshabers der Marine herbeizuführen.


    5. Der Chef MND hat in Auswirkung seiner vorstehend unter 1 - 3 umrissenen Aufgaben das Recht, sich im Auftrage des Oberbefehlshabers der Kriegsmarine von der Leistung aller Nachrichtenstellen an Land und an Bord sowie aller Nachrichten-Schulen und Nachrichten-Trupptenteile durch Besichtigung und Beiwohnen beim Dienst zu überzeugen und Entscheidungen auf seinem Fachgebiet zu treffen.


    Diese Entscheidungen sind der Amtsgruppe Technisches Nachrichtenwesen gegenüber beschränkt auf die Befugnisse als Sonderbeauftragter des Oberbefehlshabers der Marine für den Funkmessdienst der Kriegsmarine.


    Er hat die Besichtigungsabsicht den höheren Truppen-Vorgesetzten vorher anzuzeigen. Er darf sich nach seinem Ermessen von Offizieren seines Stabes begleiten lassen.


    Die OBL §2 mit Ausnahme der Ziffern 2, 4, 6, 11, 13, 14 sind weiter für seine Stellung maßgebend.


    6. Die Disziplinarbefugnis des Chefs MND in seinem Stabe entsprechen denen eines Amtsgruppenchefs.


    7. Der Vertreter des Chefs MND ist der nächstälteste Seeoffizier seines Stabes.


    (МIMb Nr. 7611 geh. 04.05.1943)


    Schulte Mönting


    Quelle: Geheimanlage Nr. 16 zu Laufende Befehle OKM Blatt 34/1943


    Gruß

    Antje


    ----


    In diesem Zusammenhang möchte ich euch auf das nachfolgende Thema aufmerksam machen:


    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: