Divisionswäschereien - Merkblatt

  • Guten Abend zusammen,



    aus Merkblätter für die Truppen im Generalgouvernement ohne genaues Datum. Vermutlich Frühjahr 1940.


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    Besondere Anordnungen für die Versorgung Nr. 11



    Merkblatt


    über den Betrieb und die Benutzung der Divisionswäscherei



    A.) Betrieb der Wäscherei:


    1. In Burgalben (Kloster Maria Rosenberg) wird eine Wäscherei in Betrieb genommen, in der die Wäsche für einen Teil der der Division unterstellten und zugeteilten Einheiten gewaschen werden kann, soweit sie keine Möglichkeit haben, die Wäsche anderweitig waschen zu lassen.


    2. Eine Betriebsordnung hängt in der Wäscherei aus. Nicht zum Betriebspersonal gehörende Soldaten ist das Betreten der Räume, außer den für Wäscheausgabe und Wäscheempfang besonders kenntlich gemachten, verboten.


    3. Die Tage, an denen schmutzige Wäsche abgegeben wird, bzw. frische Wäsche empfangen wird, sind mit der Leiterin der Wäscherei zu vereinbaren. Die Wäsche ist kompanieweise gesammelt abzugeben und nach Arten (Hemden, Unterhosen, Strümpfen usw.) getrennt zu bündeln.



    B.) Stempelung der Wäsche


    1. Die Divisionswäscherei nimmt nur gezeichnete Wäsche entgegen. Hierzu erhält jedes Wäschestück (möglichst auf einem eingenähten Band, sonst in der Wäsche selbst) als Kennzeichen die Feldpostnummer aufgestempelt.


    Daneben kann als Kennziffer des einzelnen Mannes die Ziffer der Erkennungsmarke aufgestempelt werden; z. B. :


    Feldpostnummer: 25294

    Erkennungsziffer: E 11



    2. Jede Kompanie beschafft sich entsprechende Stempel, Stempelkissen und Stempeltinte.


    3. Die Stempel (bzw. das mit dem Stempel versehene Band) ist in jedem Wäschestück anzubringen und zwar :


    a)Hemden:auf dem unteren Abschluss der Knopfleiste
    b)Unterhosen:außen auf der Bundeinfassung neben
    der Knopfreihe
    c)Strümpfe:unterhalb der Strumpföffnung
    auf der rechten Seite
    d) Handtücher:unter dem Aufhängeband
    e)sonstige Wäsche:entsprechend


    4. Die Preise für das Waschen eines Hemdes, einer Unterhose, eines Strumpfpaares betragen je 10 Pfg, eines Handtuchs 7 Pfg. Das Geld ist kompanieweise abzuführen und von den Beteiligten einzuziehen.




    Gruß Marga