Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
X. Benennung der Abwurfmunition (Minen)
Zur Regelung des schwankenden Sprachgebrauchs werden (unter Aufhebung früherer, teilweise entgegenstehender Verfügung) folgende Namen für abgeworfene Minenarten festgelegt:
1. „Flugzeugminen“:
- für alle durch Flugzeuge gegen Schiffsziele abgesetzten Grund- und Treibminen (Seeminen).
Entsprechend:
- „Flugzeugtorpedos“ für die durch Flugzeuge gegen Schiffszielle abgesetzten Torpedos.
Anm.: Die seinerzeit für die Flugzeugminen gewählte Abkürzung „L.M." muß aus technischen Gründen unverändert beibehalten werden.
2. „Luftminen“:
- für Sperrwaffen, die durch Flugzeuge gegen Flugzeuge verwendet werden (Minen, die in der Luft detonieren sollen).
Diese Bezeichnung wird im Marinebereich naturgemäß seltener gebraucht werden.
3. „Minenbomben“:
- für die durch feindliche Flugzeuge auf Landziele abgeworfenen dünnwandigen zylindrischen Sprengbomben mit hohem Sprengstoffinhalt und besonders großer Luftdruck-Wirkung
Es ist darauf hinzuwirken, dass die irreführende Anwendung des Namens „Luftminen" auf die unter Ziffer 1und 3 genannten Abwurfkörper im Meldewesen und Schriftverkehr aufhört. (Oberkommando der Marine Skl. Qu AIA flak 137 vom 27.02.1943.)
10289 ALs
Quelle: Ostsee-Tagesbefehl; Kiel, den 12.03.1943; Nr. 42
Gruß
Antje